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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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zieht. Dieses Verlangen hat sie gerechtfertigt durch den Nach weis, den sie in ihrem Sondergutachten geliefert, indem sie dar auf hingewiesen hat, daß die bisherige Untersuchung weder von der richterlichen, noch von der polizeilichen Behörde geführt worden ist, daß die Aussagen der Zeugen nicht eidlich erfolgt sind, und daß selbst nach der Erklärung der hohen Staatsregie rung diese Zeugenaussagen die verschiedensten Angaben ent halten und von einander abweichen. Dieser Rechtsgrund be stimmt mich, meine Herren, dem Mknoritatsgutachten beizu treten. Ich halte den Antrag, den die Minorität der Depu tation gestellt hat, gestellt im Interesse des Landes und der Re gierung, im Interesse des betreffenden Militairs, ja des ganzen Militairs. Die Entscheidung zwischen den Ansichtemder Ma jorität und Minorität der Deputation ist lediglich auf dem Boden des Rechts zu suchen. Daher schließe ich mich auch dem Wunsche des Referenten der Minorität an, daß wir die heute zu erörternde Frage lediglich aus diesem Gesichtspunkte besprechen. Ich werde mir deshalb einen besonder« Antrag erlauben, nicht, um die Debatte über diese hochwichtige Sache abzukürzen, sondern in der festen Ueberzeugung, daß, wenn wir die von mir angedeutete Grenze überschreiten, unsere Debatte zu nicht wünschenswerthen Abweichungen von der Hauptsache führen, wo nicht überhaupt erfolglos sein dürfte. Mein Antrag geht dahin: „Die Kammer möge beschließen, daß die Debatte über das Hauptgutachten derMajorität und derMinorität lediglich auf dieFrage sich be schränke: ob die bereits stattgefundene Erörterung der hier in Rede stehenden und im Berichte angege benen Vorgänge und Umstände sich als genügend darstelle." Meine Herren! Ist diese Frage vollständig de- battirt und die Kammer dadurch in den Stand gesetzt, sich auf dieselbe eine genügende Antwort zu geben, so wird nichts weiter im Wege stehen, sich alsdann sofort entweder für den Antrag der Majorität Seite 247, oder für den Antrag der Minorität Seite 2S7 zu erklären. Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Der Antrag lautet: „Die Kammer möge beschließen, daß die Debatte über das Hauptgutachten der Majorität und der Minorität lediglich auf die Frage sich beschränke: ob die bereits stattgefundene Erörterung der hier in Rede stehenden und im Berichte angegebenen Vorgänge und Umstände sich als genügend darstelle." Staatsminister v. Könneritz: Einer Beschränkung der Debatte auf die Frage muß das Ministerium widersprechen. Es kann das Ministerium sich nicht offen aussprechen und Alles deduciren, was nothwendig ist, wenn die Debatte darauf beschränkt werden soll. Ob die Kammer dieselbe Ansicht hat, muß ich der Kammer überlassen, aber das Ministerium könnte an der weitern Debatte nicht Th eil nehmen. Abg. v. Haase: Nach dieser Erklärung der hohen Staatsregierung nehme ich meinen Antrag zurück, dm ich in der That nur in der besten Absicht gestellt habe. Staatsminister v. Könneritz: Ich bemerke zur Berich tigung, daß ich durchaus nicht geglaubt habe, daß der Antrag steller eine Absicht gehabt habe, die auf andern Motiven be ruht, als auf dem Willen, die Debatte möglichst ruhig zu hal ten. Das kann aber geschehen, auch ohne die Debatte zu be schränken. Äbg. Brockhaus: Wenn bei der heutigen Debatte ledig lich der juristische Gesichtspunkt in's Auge zu fassen wäre, wie von den Abgeordneten Klinger und v. Haase angedeutet wor den ist, würde ich ganz schweigen müssen; ich kann mich als Nichtjurist wenigstens nicht für competent halten, um von die sem Standpunkte aus mich über die vorliegende Sache zu äußern. Aber als einer der Vertreter der Stadt Leipzig halte ich mich für verpflichtet, nicht ganz zu schweigen, und da ich die Leipziger Beschwerde überreicht habe, glaube ich in gleicher Weise das Recht und die Pflicht zu haben, über meine Ansich ten keinen Zweifel zu lassen. Meine Empfindungen, der ich die unglücklichen Ereignisse im August in Leipzig mit erlebt habe, an dem heutigen Tage können Sie ermessen, meine Her ren. Ich darf übrigens wegen meiner Ansichten über dm vor liegenden Gegenstand auf die Debatte über die Adresse, die im October in diesem Saale stattfand, verweisen. Ick werde mich daher heute nicht in Details einlassen, auch nicht die mo ralische und politische Seite dieser Frage berühren, so sehr es mich drängt, in dieser Beziehung etwas zu erwähnen. Ich will nichts über die Veranlassung des unglücklichen Ereignisses sagen, jeden Tadel des Benehmens der Leipziger Behörden übergehen, ich will nichts über die formlosen sogenannten Er örterungen, nichts über das Verfahren des Ministeriums im Allgemeinen sagen. Aber, meine Herren, daß in dieser Sache nicht volle Gerechtigkeit bis jetzt geübt worden, das ist eine An sicht, die, abgesehen von der Abstimmung der Kammer,, wenig stens im In- und Auslande ziemlich allgemein verbreitet ist. Wer die Urtheile der Presse beachtet und die öffentliche Mei nung zu erkennen vermag, kann darüber nicht im Zweifel fein, daß die allgemeine Stimme sich dahin ausspricht: der Gerech tigkeit sei in der Leipziger Angelegenheit bisher trotz einiger Urthel, die erfolgt sind, nicht genügt. Daß die Sache nicht in ihrem jetzigen Stande bleiben kann, darüber werden wir Alle einverstanden sein. Es muß entweder erklärt werden ngch dem Anträge der Majorität, daß die Angelegenheit für immer auf sich beruhen möge, oder es muß nach dem Anträge der Mi norität eine legale Erörterung stattsinden. Ich gestehe, nicht begreifen zu können, wie die Majorität der Deputation nach d?m, was sie aus den Acten der Erörterungscommission referirt hat, zu ihrem Anträge gekommen ist. Wenn ich keine Zwei fel und Bedenken über diesen Gegenstand gehabt hätte, so muß ich gestehen, würden sie durch das, was die Majorität selbst an führt, erst hervorgerufen worden sein, und wenn mir durch den Deputationsbericht keine Zweifel geworden wären, so würde sich mir durch das, was vorhinvondemHerrnKriegsmimsterer wähnt worden ist, aufs neue die Ueberzeugung aufgedrängt
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