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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Wunden geheilt, die Thränen des Kummers und des Elends getrocknet — kein Flecken haftet an der Geschichte solcher Er eignisse. Ungekränkt blieb die Ehre der Nation, nur eine wehmüthige Erinnerung hat die Geschichte uns aufbewahrt.— Nicht so, meine Herren, bei dem Unglückstage in Leipzig. Mit Schmerz muß der Vaterlandsfreund, muß jeder Sachse jene unseligen Ereignisse als ein wahres Nationalunglück be klagen, sich gestehen, daß sie einen unvertilgbarenFlecken in die Geschichte unsers Landes eingebrannt haben, dessen dunkle Färbung nur durch die Handhabung der Gerechtigkeit gemin dert werden könnte. — Wir vermögen nicht, das Geschehene ungeschehen zu machen; wir können nicht die Todten dem Leben zmückgeben, noch die Wunde heilen, die dem National gefühl geschlagen worden ist. Aber die Ehre des Landes for dert Gerechtigkeit, die einzige Sühne für die schwere Kränkung der Landesehre, für die Manen der Gefallenen. — Unsere Aufgabe wird darum und kann auch keine andere sein, als uns die Frage zu beantworten, ist überall und nach allen Sei ten hin Gerechtigkeit geübt worden? Leider können wir uns diese Frage nicht bejahen. — Niemand, meine Herren, wird darüber in Zweifel sein, daß die Verletzung des Gastrechts, wie sie in Leipzig vorgekommen ist, ein sehr schweres Verbrechen ist und hart bestraft werden muß. Niemand wird bezweifeln wollen, daß die Auflehnung gegen die gesetzliche Ordnung der schwersten Ahndung unterliegen muß; aber eben so unzweifel haft ist es, daß die Tödtung unschuldiger Menschen ein eben* so schwerer Frevel ist, wenn nicht die dringendste Noch bei Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit dazu auffordert, wenn nicht vorher gelindere Mittel erfolglos geblieben sind. Die Anwendung dieses äußersten Mittels, die Hinopferung von Menschenleben, ist so ernster Natur, daß es die heiligste Pflicht der Gerechtigkeit ist und sein muß, auf's strengste zu untersuchen, ob die Anwendung dieses fürchterlichen Mittels das einzige unabwendbar nothwendige gewesen ist, um den Tumult zu stillen, auf's strengste zu untersuchen, ob Alles an gewendet worden ist, um so großes Unglück zu verhindern. Ist dies geschehen, meine Herren? Nein, es ist nicht geschehen! Es ist nicht geschehen, trotz der dringendsten Veranlassung, trotz der dringendsten Bitten von allen Seiten. Die Regierung selbst sagt, daß blos eine amtliche Erkundigung veranstaltet worden ist. Dies istAlles, was der beleidigten Nationalehrege boien wurde. Nun, meine Herren, der Erfolg hat es uns bewie sen, welche Zweif.l, welcheUngewißheitendaraus entstandensind und daraus entstehen mußten. Mußte nicht unter solchen Um ständen der Glaube an die Gerechtigkeit auf's tiefste erschüttert werden? Kann es uns befremden, wenn wir jetzt noch die Einen sagen hören: die Staatsregierung hat die förmlich rechtliche Untersuchung nicht gewollt, weil sie besorgen mußte, es möchte Manches an denTag kommen,was sie lieber verschleiert wissen will; und wenn Andere sagen: die Regierung habe unter allen Umständen eine Untersuchung vermeiden wollen, damit in keinem Falle ein Schatten auf das Militair falle; und wie der Andere: die Negierung, habe gleich im Anfänge Partei ergriffen, und durch ihre vorzeitige Erklärung eine rechtliche Untersuchung durch den kompetenten Richter vereitelt? Meine Herren, ich will weder den Grund, noch den Ungrund solcher Behauptungen untersuchen. So viel aber ist gewiß, daß der erste Schritt, den die Regierung that, wenigstens zu der letzter» Vermuthung sehr viel Veranlassung gegeben hat. — Am 12. August sind die beklagenswerthen Ereignisse vorgefallen, und schon am 16. August, also 3 Lage später, erklärt die Re gierung durch ihren Commissar, sie werde die von ihren Orga nen ergriffenen Maaßregeln vertreten, und das Militair habe den Bestimmungen des Gesetzes gemäß gehandelt. Nun frage ich Sie, meine Herren, war die Regierung an diesem Tage, an welchem noch gar keine Erörterungen angestellt waren, im Stande, dies zu erklären, wußte sie, daß sie die von ihren Or ganen ergriffenen Maaßregeln wird vertreten können? Kannte sie in diesem Augenblicke den Hergang so genau, daß sie mit solcher Bestimmtheit sagen konnte: das Militair hat den ge setzlichen Weg nicht verlassen? Beweist dies nicht, daß die Regierung unter allen Umständen Recht behalten wollte, selbst auf die Gefahr hin, daß die rechtliche Untersuchung etwas An deres Herausstellen würde? Das müssen wir also zugestehen, daß solche Schritte zu solchen Vermuthungen hinlängliche Veranlassung geben. Aber selbst die Resultate, welche die amtlichen Erkundigungen geliefert haben, sprechen gegen die Regierung. Blättern Sie die ministerielle Bekanntmachung oder den Commissionsbericht durch! Finden Sie nicht auf jeder Seite, fast auf jeder Zeile, Zweifel, Ungewißheit und Lücken? Man braucht kein Jurist zu sein, um herauszusinden, daß es nicht bewiesen ist, daß vor Anwendung der äußersten Gewalt alles dasjenige geschehen ist, was nach den Gesetzen geschehen sollte und mußte; daß es nicht bewiesen ist, daß die Tödtung von Menschen das einzige Mittel gewesen ist, um den Tumult zu stillen; daß es noch weit weniger bewiesen ist, daß dkeObrig- keit ihre Schuldigkeit gethan und alle Mittel angewendet hat, um den Tumult zu verhindern, oder mindestens im Anfänge zu ersticken, und dennoch, meine Herren, geht der Majorität unserer Deputation nicht der geringste Zweifel bei; dennoch findet sie Alles in Ordnung, Alles in Richtigkeit. Ich muß es zwar meinen juristisch befähigten Freunden überlassen, die Unhaltbarkeit der von ihr aufgestellten Satze nachzuweisen, er klären muß ich aber, daß unter allen Umständen dem Haupt antrage der Majorität der Deputation nicht beigetreten wer den kann; denn sie verlangt von uns S. 247: „die Kammer möge beschließen, dahin sich auszusprechen, wie sie bei der durch die angestellten Erörterungen erlangten Ueberzcugung, daß in demjenigen, was von den betheiligten Offizieren auf Veranlassung des Tumults, welcher zu Leipzig den 12. Au gust 1845 stattgefunden, befohlen und ausgeführt worden, der Verdacht eines begangenen Verbrechens sich keineswegs her ausgestellt habe, und sie daher sich nicht bewogen sehe, bei der hohen Staatsregierung die Einleitung einer Criminalunter- suchung gegen den Oberst v. Buttlar, den Oberstleutnant v. Süßmilch und dm Leutnant Wollbom zu beantragen "
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