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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 144. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Unterstützung gewährt werde. Die Deputation unterläßt da her nicht, nachdem der Herr Staatsminister des Innern, wel chem von der Hartmann'schen Eingabe und dem Vorhaben der -Deputation Mittheilung geschehen, seinEinverständniß hiermit zu erkennen gegeben hat, eines der alternativen Gesuche Herrn Hartmann's zu bevorworten, und schlägt der geehrten Kammer, den Beschluß vor: . die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, dem Fabrikan ten Richard Hartmann zur Begründung und dem um fänglichen Betriebe einer Locomotivenbauanstalt in Chemnitz einen extraordinären Vorschuß bis zu 30,000 Lhlr. auf 10 Jahre, und zwar auf die ersten 3 Jahre ohne Zinsen, auf die übrige Zeit gegen 3Z- Zinsen und unter nachher eintretender Rückzahlung in zu bestim menden terminlichen Skaten, gegen Verpfändung der Hartmann'schen Grundstücke daselbst, aus der Staats kasse zu verabreichen. Zu H. Die hohe Staatsregierung erinnert daran, daß sie es sich längst habe angelegen sein lassen, eine Maschinenflachsspinnerei in Sachsen hervorzurufen. Es hätten aber hierzu die bisher getroffenen Maaßregeln nicht führen können. Das Bedürfniß dafür stelle sich jedoch immer dringender dar; denn würde eine tüchtige Maschinenspinnerei für die inländische Leinwandfabri- cation schon mancherlei Vortheile gewähren, so werde ihr Nutzen noch weit größer für das Emporkommen eines einträg lichen und umfänglichen Flachsbaues sein, da sie allein den Flachsproducenten eine lohnende Verwerthung der sorgfältig erzogenen und zubereiteten Flachse verschaffen und zum mehrern und bessern Flachsbau selbst anreizen könne. Der Deputation istnicht unbekannt, daß gegen Errichtung von mechanischen Flachsspinnereien mehrfache Bedenken geltend gemacht werden, daß insbesondere von vielen Seiten den von Handgespinnsten fabricirten Leinwänden der Vorzug größerer Dauerhaftigkeit und Güte gegeben wird, und daß die Befürch tung, durch Einführung der Flachsmaschinenspinnereien werde einer zahlreichen Classe von Handspinnern der Arbeitsverdienst entzogen werden, manche Urtheile gegen die Einführung der künstlichen Flachsspinnerei hervorgerufen hat. > - Die Deputation hat die Beurtheilung der Frage: ob die aus Handgespinnsten gefertigten Leinwände den Vorzug vor den aus Maschinenflachs gewebten verdiene, zwar derBeurtheilung der Sachverständigen zu überlassen, muß sich jedoch auch auf die entgegengesetzten Urtheile, nach welchen die von Maschinenstachs gefertigten Leinen ungleich schöner im Aussehen seien und sich deshalb besonders für den größer» Handel qualisicirten, be ziehen. Die Befürchtung aber, daß durch die Maschinenflachs- spinnereien der Arbeitsverdienst derHandspinnerwerde geschmä lert und mit der Zeit aufgehoben werden, vermag die Deputa tion zwar nicht zu widerlegen, glaubt aber, daß dies nicht in sol chem Umfange, auch nur allmälig geschehen und wenigstens auf eine längere Zeit den Handspinnem ihre Beschäftigung nicht werde entzogen werden. Sollte aber auch die Befürchtung sich als völlig gegründet erweisen und durch Einführung der Maschi nenflachsspinnerei einer Arbeiterklasse für die Zukunft ihr Ar beitsverdienst geschmälert und entzogen werden, so konnte die Deputation doch nicht zweifelhaft sein, der Einführung der Maschinenflachsspinnerei inSachsm das Wort zu reden. Sach sens Leinenmanufactur und Handel gehörten noch vor nicht so langer Zeit zu den bedeutendsten Deutschlands; daß sie jetzt nicht mehr im Vergleiche zu andern deutschen Staaten sich einer so hohen Blüthe zu erfreuen haben, kann man als gewiß an nehmen. Die Ursachen hiervon mögen mannichfach und ver schieden sein; die Deputation hat bei dem vorliegenden Decrete nicht Veranlassung, darauf näher einzugehen. Allein so viel scheint ausgemacht, daß die sächsischen Leinenwaaren mit denen anderer Länder nur dann auf die Dauer zu concurriren vermö gen, wenn sic gleiche Qualität und gleichen Preis mit ihnen halten. Letzteres wird insbesondere aber für die Zukunft nicht möglich sein, wenn man in Sachsen nicht ebenfalls vom Ma schinenflachse Gebrauch macht und dadurch eine bei schönerm äußern Ansehen billigere Waare zu produciren vermag. " Daß dieses Ziel aber durch Einführung von Flachsmaschi- nenspinnereien erreicht werde, dafür spricht der Vorgang in an dern Ländern. Abgesehen von Großbritannien, wo die Ma schinenflachsspinnerei in den großartigsten Etablissements be trieben wird und welches während der Jahre 1833 und 1834 67,834,305 Gards Leinen zu 2,357,691 Pfund Sterling Werth ausführte, abgesehen von Nordamerika, wo die mechanische Flachsspinnerei in Riesenschritten Vorschritte macht, blüht in Preußisch-Schlesien, welches namentlich für den sächsischen Lei nenhandel eine bedenkliche Concurrenz bietet, die Maschinen flachsspinnerei, namentlich in dem Etablissement des Freiburger Hauses Kramsta und der Gebrüder Alberti zu Waldenburg, eben so ist in Westphalen durch Unterstützung der preußischen Regierung ein derartiges Unternehmen begründet worden. Noch wichtiger aber istdieMaschinenflachsspinnereifürden Flachsbau selbst, da nur bei dem Bestehen einer solchen der Flachsbau in Sachsen in größerer Ausdehnung und mit besserm Nutzen be trieben werden kann. Die Deputation hat daher auch die vor liegende Frage als eine für das landwirthschaftliche Interesse insbesondere wichtige angesehen. Wenn nun nach dem vorliegenden Decrete zwei verschie dene Gesellschaften in der Oberlaufltz den Plan gefaßt haben, jede eine Maschinenflachsspinnerei vonetwa5000 Spindeln mit Wasserkraft in der Zittauer Gegend errichten zu wollen, und die eine hiervon schon wesentliche Vorschritte zu ungesäumter Aus führung des Unternehmens gethan hat, ohne daß jedoch zur Zeit die Gewährung des von der lctztgedachten Gesellschaft ausge gangenen Unterstützungsgesuchs bei den noch näher anzustellen den Erörterungen von dem Ministerium des Innern mit Be stimmtheit für rathsam erachtet werden kann, so wünscht die Staatsregierung für den Fall, daß der eine oder andere Antrag auf Unterstützung für eine zubegründendeMaschinenflachsspin- nerei die nöthigen Begründungen erhalte und in allen Neben bestimmungen sich als annehmbar ergeben sollte, in den Stand gesetzt zu sein, zur kräftigen Unterstützung eines so wichtigen neuen Unternehmens über ausreichende Geldmittel aus der Staatskasse verfügen zu können? Es wird daher von den Ständen eine eventuelle Ermächtigung für die Staatsregierung zur Gewährung eines extraordinären Vorschusses bis zur Höhe von 50,000 Lhlr. zur Unterstützung der Maschinenflachs- spinnerei gewünscht. Da wohl zu erwarten ist, daß eines der beiden Vorhaben, von welchen das Dekret spricht, zur Ausführung gelangen und hierbei die Unterstützung des Staats nachgesucht werde, das Ministerium des Innern aber ohne vorgängige Ermächtigung sich außer Stand gesetzt sehen würde, einem so erwünschten und für die Landwirthschaft besonders wichtigen Unternehmen, wel-
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