Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erwerb geradezu wieder vernichtet, was aber nicht zu geschehen brauchte, wenn sie ihren Vortheil im Auge hätten. Man darf an Hofbühnen eigentlich gar nicht denken. Freilich mag der nächste Zweck nicht der sein, daß ein eigentlicher Erwerb ge macht werde, daß bei der Jahresschlußrechnung unbedingt etwas übrig bleibe. Und doch muß man zugeben, daß es auch hier bei den einzelnen öffentlichen Aufführungen auf Gewinn abge sehen ist. Sonst müßteja der Eintritt frei sein. Ob noch am Ende des Jahres im Ganzen etwas übrig bleibt, ist eine andere Frage. Es wäre aber wohl Manches zu umgehen, was den Er werb im Ganzen schmälert und nicht unbedingt nothwendig ist. Auch der Umstand hat Einfluß, daß sich die Bühnenunter nehmer in ihren Spekulationen verrechnen. Sie erwarten oft von einem Stücke, von einer Composition, von einer Dichtung einen besvndern Gewinn, setzen sie mit großen Kosten in Scene und täuschen sich. Daraus folgt aber nicht, daß sie nicht die Absicht gehabt haben, einen Erwerb damit zu machen. Sie haben ja deshalb das Stück in die Scene gesetzt, aber die Verhältnisse haben es nur nicht zu einem Erwerbe kommen las sen, oder vielmehr der Mangel an Umsicht ist Schuld daran ge wesen. Wenn man die Stücke, die sich nicht halten, abrechnet und dagegen die besonders betrachtet, bei denen gute Geschäfte gemacht worden sind, so zeigtsich sofort, daß ein Erwerb gemacht worden ist. Ich erinnere z. B. nur an den Freischütz. Es wird Niemand leugnen, daß viele Lheaterunternehmer durch den Freischütz sehr großen Gewinn gezogen haben. Aber weder das Publicum, welches dem Componisten diesen langjährigen Ge nuß verdankt, noch die Lheaterunternehmer, die so viel Gewinn daraus gezogen haben, kümmern sich darum, daß der Componist am allerschlechtesten dabei weggekvmmen ist. Der Freischütz geht noch immer über die Bühnen, wahrend die Wittwe des Componisten, wenn sie nicht einen kleinen Gnadengehalt bezöge, sich nach Befinden mit der Arbeit ihrer Hände ernähren müßte. — Es ist hiernächst wiederholt, was schon in den Motiven ge schehen ist, ein Blick auf die kleinern Theater geworfen worden. Hierauf bemerke ich zuerst, daß die Deputation in Bezug auf die Frage, ob den kleinern Bühnen eine besondere Rücksicht zu gewähren sei oder nicht, nicht einer und derselbenAnsicht ist, indem nur die Minorität ihnen diese angedeihen läßt, während die Majorität das Princip des Gesetzes auf alle Theater ohne Un terschied ausgedehnt wissen will. Ich selbst gehöre zur Majori tät, und wünsche also mi t der Regierung, zwischen den verschie denen Bühnen keinen Unterschied gemacht zu sehen, glaube nicht, daß wir dies um der kleinern Bühnen willen nöthig haben. Es mag übrigens wahr sein, daß bisweilen von den kleinen Bühnen Leute gebildet worden sind, die nachher auf großen Bühnen als bedeutende Künstler aufgetreten sind. Aber soll deshalb für die kleinem Bühnen eine Ausnahme gemacht werden? Auch haben sich in dieser Beziehung die Verhältnisse sehr geän dert, namentlich schon in so fern, als die Zahl der kleinen Büh nen sehr herabgegangen ist. Wie dem indeß auch sei, das Prin cip des Gesetzes ist Schutz der dramatischen Schriftsteller und Componisten. Dieser Schutz muß natürlich den Betheiligten ganz allgemein gewährt werden, also auch den kleinen Bühnen gegenüber. Man braucht deshalb nicht zur Generosität der Schriftsteller, deren der Herr Commissar gedachte, seineZuflucht zu nehmen, wenn man erwartet hat, daß die Forderungen an solche kleine Bühnen nicht zu hoch werden gestellt werden. Ent weder nämlich es sind hierbei Bühnen in Mittelstädten, oder in ganz kleinen Städten in Frage. Die Bühnen, welche sich noch jetzt in den Mittelstädten finden, können eben so gut ein Honorar bezahlen, als größere Bühnen; ich könnte wenigstens aus dieser Gattung Beispiele anführen, wenn es zur Sache gehörte. Han delt es sich aber um ganz kleine Bühnen in Städten von nur einigen taufend Einwohnern, so wird der Schriftsteller seine Forderungschon herabstimmen müssen, denn er wird nicht viel bekommen können. Wenn ferner noch behauptet worden ist, daß im Drucke eines Werks jnicht blos die Gestattung, sondern sogar die Aufforderung zur Aufführung liege, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß dies nur eine Annahme ist. Dieser aber muß docWurch den Vorbehalt, welcher dem Werke vorgedruckt werden soll, wenn der Autor es will, widersprochen werden können. Sagt der Herr Commissar ferner, daß, wenn auch zunächst nicht von einem Gewinnan- theile die Rede sei, der Unterschied zwischen diesem und dem Ho norar doch nur ein illusorischer sei, so kann ich ihm darin nicht beistimmen. Noch immer muß ich behaupten, daß nur ein Ho norar in Frage ist, welches einmal für allemal gegeben wird, nicht ein Gewinnantheil, und daß zwischen beiden ein Unter schied obwaltet. Es hat sich dies auch in Deutschland bereits ziemlich gleichartig gebildet. Es giebt nur einige wenige Hof bühnen, welche eine Tantieme gewähren, natürlich nur freiwillig. Wollte man aber an einen solchen Gewinnan theil als Zwangsentschädigung denken, so müßten ganz andere Bestimmungen getroffen werden, als uns hier vorliegen. Von dem, was Dichter und Componist etwa zur Bedingung machen, dürfte es schwerlich abhängen. Sonach glaube ich allerdings, daß die Vorschläge der Deputation in den beiden vorliegenden Hauptpunkten, nämlich was die Dauer des Schutzes und die Frage anlangt, ob derselbe auch den bereits gedruckten Werken zu verleihen sei, noch immer als gerecht fertigt erscheinen. Man muß den Schriftstellern etwas geben wollen, oder nicht. Will man ihnen nichts geben, so bedarf es keines Gesetzes; denn das, was durch unser jetziges Particular- gesetz hinzukommen soll, kann allenfalls auch noch länger ent behrt werden. ' Will man ihnen aber wirklich etwas geben, so ist das, was die Deputation vorschlägt, gewiß nicht zu viel. Lheilweise existirt es ja bereits. Warum unsere Regierung nicht mindestens so weit gegangen ist, wie die Gesetzgebung von Preußen und Weimar, habe ich aus den Motiven nicht heraus finden können. Es ist zwar vorhin die Rede davon gewesen, wie auch in den Motiven bereits der Fall war, cs sei nicht rath- sam, die Dauer des Schutzes auszudehnen, weil dadurch das Publicum gefährdet werden könne. Meine Herren, ich will einmal annehmen, es würde das Publicum gefährdet, es würden ihm neue Produktionen vorenthalten, dafern für den Schrift-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder