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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Ein neueres bei dem Königlichen hohen Ministerium des Innern eingtrekchtes Gesuch UM Erlaubniß zum Fortbetrieb der Flkßsiederck, bis er ein dazu geeignetes anderes Grundstück erlangt haben werde, ward verworfen, weil er sich über den Er werb eines solchen noch nicht ausgewiesen habe. Das Königliche hohe Finanzministerium hatte schon in ei ner, an das Forstamt zu Dresden, in Folge der vom Königli chen hohen Ministerium des Innern ausgegangenen Verwen dung um Überlassung eines geeigneten fiskalischen Platzes zur Verlegung der Siederei des Petenten dahin, erlassenen hohen Verordnung 6.6.23. December 1841 gesagt: „obgleich hierbei von einer rechtlichen Verpflichtung (zum Abtritt eines siscalischen Raumes) des Staats- siscus, als des frühem Verkäufers jener Hütten, eben so wenig die Rede sein kann, als Burfche's (Petentens) Entschädigungsansprüche, wenn man auch demselben solche nicht absprechen mag, den Staatssiscus tangiren können, so ist doch das Finanzministerium nicht schlech terdings abgeneigt, durch Genehmigung des angebote nen Tausches vermittelnd einzutreten, dafern sonst die Umstände es gestatten."^ Jin weitern Verfolg der deshalb mit Petenten, der für das proponirte Tauschgeschäft keine Neigung hatte, fortgesetzten Verhandlungen erklärte es, mittelst hoher Verordnung vom 28. Juli 1842, seine Geneigtheit, an den Petenten einen Raum von circa 1 Acker 200 Quadratruthen an der Königsbrücker Straße zur Er bauung von Flußsiedereihütten zu überlassen, wenn der selbe dafür eine gleich große Fläche von den dem Poli zeidirector v. Oppell (ebenfalls an der Königsbrücker Straße in einer geringen Entfernung von Petentens Flußsiederei belegenen) gehörigen Sandfeldern in einer gewissen vorgeschriebenen Lage und Begrenzung erwerbe und an den Staat übergebe, auch den dabei gestellt wer denden Bedingungen sich submittire. Die' bei dem von Petenten mit dem Polizeidirector v. Dppel versuchten Lausche hervorgetretenen Schwierigkeiten einerseits und die von dem Finanzministerium andererseits ge stellte Bedingung: „das von dem Staatssiscus zu acquirirende Grundstück demselben wieder abtreten zu wollen, dafern die Fluß siederei nicht mehr ausgeübt werden sollte" veranlaßte nun ein anderweites doppeltes Gesuch des Petenten, und zwar ersteres um kaufweise Überlassung jenes schon be merkten siscalischen Platzes und die Einschränkung der nurge dachten Bedingung darauf, daß er (Petent) „die auf dem zu überlassenden Platze zu errichtenden Gebäude. ohne Genehmigung der hohen Staatsregie rung zu keinem andern Gewerbe verwenden wolle." In dessen Folge ward auf den Grund einer hohen Mini- sterialverordnung ä. 6. 23. December 1842 der oben gedachte fiskalische Raum von 1 Acker 95 Quadratruthen, unter derBe- dingung, daß darauf ein anderes Gewerbe, als die Flußsiederei, ohne Genehmigung des hohen Finanzministeriums nicht betrie ben werde, und mit noch andern Zusätzen an den Petenten um den Kaufpreis von 250 Thlr. käuflich überlassen. Es ward ihm ferner auf besonderes Ansuchen, und da er auf dem neuerdings erworbenen Raume auch die erforderlichen Gebäude zum Gewerbsbetriebe erst noch herzuftellenhabe, durch die Kreisdirection zu Dresden mittelst Verordnung vom6.De cember ä. a. die Erlaubniß ertheilt, die Flußsiederei in dem al ten Locale noch bis zum 1. April 1843 auszuüben, ein anderes um Erlaß von 15 Thlr. durch den, ungeachtet polizeilichen Ver bots bewirkten Fgrtbetrieb des Gewerbes verwirkten Geldstrafe mittelst Verordnung vom 28. September 1843 genehmigt, ein anderes dagegen, aufKosteNerlaß gerichtetes, abgewiesen. Durch die ihm verursachten Proceßkosten, durch die Not wendigkeit, einen neuen Platz anzukaufen, daselbst neue Fluß siedereigebäude herzustellen, und die ihm längstens bis zum l. April 1843 — wo letztere unmöglich fertig sein konnten — zu ihrer Herstellung gestattete kurze Zeit, durch die von den Behör den herbeigeführte Unterbrechung feines Gewerbsbetriebs und dadurch verursachtenMangel an Verdienst, endlich durch hie nöthige Abbrechung der alten Siedereigebäude war bei Peten ten dringendes Geldbedürfniß um so mehr eingetreten, als er sein 1400 Thlr. betragendes Vermögen zum Ankauf und zur theilweisen Bezahlung der vom Lehnrichter Beck acquirirten Flußsiederei verwendet hatte. Er faßte' daher den Entschluß, das Areal der von Decken acquirirten Flüßsiederei in vierzehn Parcellen dergestalt, daß sieben davon gegen Morgen nach dem Jnfanterkeexercirplatz, sieben aber gegen Mittag nach dem Bischofsweg gerichtet waren, als Hausbauplätze zu veräußern, und erhielt zu dem Ende auch die Genehmigung des'Königl. hohen Ministeriums des Innern. Allein nach ertheilter Genehmigung fand das Königl. hohe Ministerium des Kriegs in Petentens Projett in so fern ein Bedenken, als Ldie Bebauung seiner Grundstücke in der Richtung nach der Alaungaffe die künftigen Bewohner der Häuser bei den in der Nähe abzühalteNden Militairschießübun- gen gefährden könnte, überhaupt auch im Interesse der militakrk- schen Benutzung des Exercirplatzes eine Unterlassung des pro- jectirten Baues in der angeg ebenen Richtung räthlicher erschien. Auf den Grund des von einem Sachverständigen abgegebenen Gutachtens ward Petenten nun wieder die Bebauung der nach dem Exercirplatze zu gelegenen Parcellen untersagt. „Die Käufer meiner beiden Parcellen—sagt Petent in seiner Schrift — von denen die eine nach dem Bischofswege mit 2500 Qua dratruthen für 300 Thlr., nach dem Jnfanterieexercirplatz mit 2700 Quadratruthen für 500 Thlr. von mir verkauft worden war, traten, nachdem das Königl. hohe Ministerium des Kriegs bekannt gemacht, daß ich die Parcellen andemJnfanterieexercrr- platze nicht verkaufen dürfe, von dem Kaufe, wie natürlich, zu rück, und ich hatte, weil ich nunmehr nach dem vom Stadtrathe mir vorgeschriebenen Plane statt 14 nur 9 Parcellen veräußern durfte, nothwendig den Verlust zu tragen, der mir durch den Nichtverkauf der 5 fehlenden Parcellen verursacht wurde." Dadurch und durch den immittelst begonnenen und vollen deten Neubau seines verlegten Skedereietabliffements steigerten sich Petentens Verlegenheiten dergestalt, daß er sich, außer Stand, die Parcellen nach Wunsch zu verkaufen und ein ihm unentbehrliches Darlehn zu erhalten, in die Nothwendigkeü ver setzt sah, das Königl. hohe Ministerium der Finanzen, unter Dfferirung seines ältern auf 3000 Thlr. taxirten Flußsiederei areals, um Darleihung eines gleich hohen Capitals gegen billi gen Zinsfuß am 5. Mai 1845 zu bitten. Dies wurde ihm je doch durch hohe Ministerialverordnung vom 13. Mai e. a. des-
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