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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ersten Kammer nach geschehenerPrüfung der hier vorliegenden Thatsachen bei derhohen Staatsregierung für mich gnädigst zu verwenden geruhen, damit ich den durch den Abbruch der Hüt ten erlittenen Schaden, durch Acquisition eines neuen Platzesund durch den erfolgten Neubau gehabten Aufwand, so wie endlich den durch den h albjähri gen Stillstand meines Geschäftes und sonst durch Bezahlung von ge- und außergerichtlichen Kosten erlittenen Verlust restituirt erhalte." Die Deputation hat sich, wie ich ebenfalls noch mitzutheilen habe, über dieses an- derweite Petitum des Beschwerdeführers berathen und hat da bei dieAnsichtgewonnen, daß allerdings, in so fern darin bestimm ter ausgedrückt ist, daß Petent auch auf Ersatz desjenigen Scha dens Anspruch macht, welcher durch den halbjährigen Stillstand seines Geschäftes nächst dem durch den Abbruch der Hütten ent standen ist, es begründet ist; dagegen hat sie der Ansicht, welche dahin geht, daß Petent auch den durch die Acquisition eines an dern Platzes und den desfalls erfolgten Neubau eines Sie dereigebäudes gehabten Aufwand ersetzt haben will, entgegen treten müssen. Dieser letztere Anspruch ist der Deputation un begründet erschienen. Was nun den ersten Theil des gedachten Petitums anbelangt, welcherdaraufhinausläuft,daßPetentden durch halbjährigen Stillstand seines Geschäftes und durch den Abbruch der Hütten entstandenen Schaden ersetzt haben will, so hat die Deputation sich nicht bewogen finden können, un geachtet sie das Gesuch für begründet findet, das Gutachten, welches ich vvrgelesen habe, abzuändern, denn sie ist der An sicht, daß auch das mit in dem Gutachten begriffen ist, was nach der Ansicht der Deputation in Bezug auf das neue Ge such recht und billig ist, sie hat deshalb außer diesem demVor- gelesenen nichts weiter hinzuzufügen. Staatsminister v. Nosti tz-Wallwitz: Ich muß den geehrten Herrn Referenten um zwei Erläuterungen bitten. Seite 865 heißt es: „derPetent habe zweiParcellen verkaufen können,die eine von 2500, die andere von 2700Quadratruthen. Diese machen zusammen 17Vs Acker, während das ganze Grund stück nur etwas über 7 Scheffel enthält. Wahrscheinlich ist das ein Schreibfehler. Referent Abg. Schumann: Das ist allerdings ein Druckfehler, es sollen Ellen sein. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Der zweite Ge genstand, der mir wichtiger erscheint, ist der, warum die Depu tation gerade den wichtigsten Punkt des früher» Kaufes un berücksichtigt gelassen hat. Der 7. Punkt dieses Kaufes sagt ausdrücklich: „es hat derselbe das erkaufte Terrain auf der Seite des-Königl.WaldesunddesExercirplatzes mit einer tüch tigen Vermachung, oder einem Zaune zu umgeben, und diese Vermachung ununterbrochen zu erhalten." Es geht daraus hervor, daß, wenn er dieseVermachung ununterbrochen zu un terhalten hat, er natürlich auch keine Thurm dort herausgehen lassen kann. ReferentAbg.Schumann: Ich habe darauf zu erwidern, daß erstlich dieser Punkt vor der Hand noch nicht hierher zu gehören scheint, weil zunächst nur über den ersten Theil des Deputationsgutachtens berathen wird, und es würde das, was der geehrte Herr Staatsminister vorgebracht hat, zur spätem Debatte gehören; ich will aber vorläufig bemerken, daß das, worauf der Herr Staatsminister aufmerksam gemacht hat, der Deputation, wie sie später entwickeln wird, ganz unwesentlich geschienen hat, und deshalb hat sie im Berichte nichts davon erwähnt. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich muß darauf erwidern, daß mir wohl bekannt ist, daß dieser Punkt zum 2. Theile des Berichts gehört, allein es scheint mir der Gegen stand so wichtig, daß es auch bei der Berathung des ersten Theiles von allgemeinem Interesse sein muß, die Aufmerksam keit der geehrten Kammer darauf zu richten. . Referent Abg. Schumann: Ich muß doch darauf be merken, daß die. logische Ordnung der Berathung durch das Verfahren des Herrn Ministers gänzlich gestört werden würde, und ich kann mich daher nicht bewogen finden, von meinem Urtheile, daß das Vorgebrachte zu dem 2. Theile des Berichtes gehöre, abzugehen. Im Uebrigen überlasse ich es dem ge ehrten Präsidium, ob auf diesen Antrag des Herrn Staats ministers einzugehen ist. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich bin weit davon entfernt gewesen, einen Vorschlag zu machen; nur eine Bemerkung habe ich machen wollen. Präsident Braun: Auch ich habe von einem Vorschläge des Herrn Staatsministers nichts vernommen. Zuerst hat das Wort der Abgeordnete Klien. Abg. Klien: Eben so, wie die Deputation, beklage auch ich den Petenten, der durch widerwärtige Umstände in einer Lage ist, die man allerdings für beklagenswerth halten kann; ich zweifle auch nicht, daß. derselbe bei einer richtig geführten Klage das erreichen würde, was er zu erreichen wünscht; allein gegen den Antrag der geehrten Deputation muß ich doch meine Bedenken vorbringen. Ich glaube, indem die Deputation dem Petenten zu seinem Rechte verhelfen wollte, wird sie viel leicht selbst zu einem Unrechte verleitet worden sein, in so fern sie das, was sie beantragt, auf dem Wege der Verordnung her gestellt sehen will. Eine solche Verordnung müßte nun aber allerdings der Cabinetsjustiz gleichkommen. Die geehrte De putation hat ihren Antrag auf Z. 31 der Verfassungsurkunde gestellt; dieser handelt aber lediglich von Staatszwecken, und ich glaube, bei diesem Punkte kann man durchaus die Ver- sassungsurkunde nicht aüsdehnen, auf Communalzwecke nicht anwenden; hier kann, wenn keine Bereinigung stattsindet, ein Abtreten nur auf Grund der Expropriation stattsinden. Denn wie wollten Sie z. B. einen Privatmann zwingen, daß er zum Baue eines Schulhauses seinEigenthum ab trete? Ich glaube,
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