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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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fahris- und Handelsverträge Sachsens betreffend. Wir haben heute davon acht Bogen erhalten und gestern auch schon acht Bogen. Der eigentliche Bericht ist an sich sehr kurz und ist nur etwa 1U Bogen stark. Er giebt über den großem Theil des Stoffes, wie ich sehe, kein Gutachten, sondern läßt dieses dahin gestellt. Esbetragen aberdieBeilagen 13—14 Bogen, außerden vertheilten Petitionen, welche eben so wie die Exposes der Re gierung, also in Ermangelung einer nähern Berichterstattung, der Erwägung und Beurtheilung eines jeden Einzelnen über lassen bleiben müssen. Daher ist es um so mehr Bedürfniß, den Inhalt derselben vor der Verhandlung in der Kammer erst gelesen und erwogen zu haben. Ich wollte mir in dieser Be ziehung daher die Bitte an das geehrte hohe Präsidium erlau ben, daß dieser Gegenstand nicht allzu bald auf die Tagesord nung komme, wenigstens nicht früher, als nach Ablauf der durch die Landtagsordnung vorgeschriebenen Frist von drei Tagen. Hieraus würde meineBitte folgen, diesen Gegenstand doch nicht eher als künftigen Montag auf die Tagesordnung bringen zu wollen. Präsident Braun: Die Feststellung der Tagesordnung sieht zwar, wie bekannt ist, dem Präsidium allein zu. Allein es wird gewiß auf derartige Bitten und billige Wünsche Rücksicht nehmen, und da mir dieser Wunsch, der so eben vorgetragen worden ist, allerdings begründet scheint, so werde ich diesen Ge genstand nicht eher auf die Tagesordnung bringen, als die nach der Landlagsordnung festgesetzte Frist vollständig verflossen ist. Abg. Georgi: Es sind Seiten der zweiten Deputation mündliche Vortrage zu erstatten über das Vereinigungsverfah- ren rücksichtlich mehrerer Differenzpunkte bei dem Budjet, und eben so über die Differenzpunkte bei den Eisenbähnangelegen- heiten. Beide Sachen pressiren wegen der Schriften, die darauf zu fertigen und abzulassen sind. Die Deputation bittet daher um baldige Rücksichtnahme für diese Vorträge bei Bestimmung der Tagesordnung. Präsident Braun: Ich werde beide Gegenstände auf die morgende Tagesordnung bringen, wenn die Gegenstände unse rer heutigen Tagesordnung, wie zu hoffen steht, sich heute been digen. Wir gehen nun auf die heutige Tagesordnung über. Es haben sich als Sprecher angemeldet: der Abgeordnete Sachße, Vicepräfldent Eisenstuck, der Abgeordnete Metzler, Rittner, Clauß, Haußwald, v. Zezschwitz. (Es bitten noch mehrere Abgeordnete um das Wort.) Abg. Sachße: Nach dem gestrigen Beschlüsse hat man sich über die sämmtlichen Anträge unserer Deputation gleichzeitig zu äußern, ich werde mich daher zuvörderst über den Antrag S. 239 erklären, der dahin geht, daß Reformen in der bestehen den evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung wünschenswerth seien, womit sich die Kammer einverstanden aussprechen möchte. Ich meines Orts erkläre mich damit einverstanden, und fühle mich dazu bestimmt hauptsächlich durch den in der Reforma tion des 16. Jahrhunderts aufgestellten Grundsatz, daß nicht blos die Geistlichen die Kirche bilden, sondern daß die Kirche in der Gemeinschaft aller Gläubigen bestehe. In der katholischen Kirche unterscheidet sich der Clerus wesentlich von den Laien, indem von diesen zwei Ständen nur ersterer, der Priesterstand, die Kirche, die Laien aber deren Objecte sind, während nach der urchristlichen Idee das Priesterthum allen Christen beiwohnt. Soll nun diese große Idee, von der wir unsjetztgetrennthaben, verwirklicht werden, soll eine Gemeinschaft der Gläubigen wirk lich auch in unserer Kirche erkennbar im Aeußern sein, so muß auch Allen Gelegenheit gegeben werden, dazu nach ihren Kräf ten mitzuwirken, denn unsere jetzige Kirchenverfassung ist mehr oder weniger zur Geistlichkeitskirche, zur Staatskirche gewor den, und es kann demnach wirkliche Gemeinschaft der Gläu bigen nicht anders, als durch eine Reform in der Kirchenvcrfas- sung herbeigeführt werden. Daher erscheint solche wünschcns- werth. Der zweite Antrag ist dahin gerichtet, es werde voraus gesetzt, daß durch Reform das einheitliche Bestehen der evange lisch-lutherischen Kirche nicht gefährdet werde. Gleichzeitig ist noch auf Seite 390 der Beschluß der ersten Kammer angeführt, wonach namentlich dabei nichts vorgenommen werden soll, wo durch die Glaubenslehren, zu welchen die protestantische Kirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten. Den erstem Antrag hat die geehrte Deputation von der jenseitigen Kammer ebenfalls angenommen und sich über denselben beifällig erklärt, den zweiten jedoch nicht, dessen Ablehnung sie beantragt. Mir scheint darin ein Widerspruch zu liegen, in so fern, als voraus gesetzt wird, daß durch eine Reform der evangelisch-lutherischen Kirche das einheitliche Bestehen derselben nicht gefährdet wer den soll, als gleichwohl die Glaubenslehren, zu welchen sich die Kirche bekennt, in Frage gestellt werden dürfen. Meine An sicht von der Sache ist diese. Ich wünschte zwar nicht, daß durch eine Kirchenordnung, wie sie nach den Anträgen in Aus sicht und zu erwarten steht, an den Glaubenslehren nirgends etwas geändert werden könne, aber ich wünschte auch nicht, daß durch Ablehnung des in der jenseitigen Kammer ausgesproche nen Grundsatzes gleichsam hingestellt werde, es sollten die Glau benslehren in Frage gestellt werden. Die Einheit der Kirche steht mir allerdings sehr hoch, und ich besorge, daß durch eine Infragestellung der Glaubenslehren dieselbe gefährdet werden möchte. Die Möglichkeit, daß sie in Frage gestellt werden, möge zwar durch eine Kirchenordnung in Folge der Anträge nicht abgeschnitten sein, aber nur fobestimmt ausgesprochen will ich es nicht. Was läßt sich überhaupt von einer solchen In fragestellung der Glaubenslehren erwarten? Es ist zwar auf die Reformation Bezug genommen worden, welche ebenfalls eine gänzliche Umänderung in den Glaubenslehren aufstellte und durchführte; allein das würde jetzt unendlich große Schwierig keiten haben, weil alle diejenigen, welche an den jetzigen Glau benslehren festhalten, selbst auch in Folge einer Synodalverfas-. sung nicht gezwungen werden könnten, einer Abänderung der Glaubenslehren beizutreten. Es könnte dann leicht der Fall sein, daß man in dem einenDorfe oderStadttheile an den alten Glaubenslehren festhielt und in dem andern an'andern, und es
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