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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Landtags bis zu der Zeit zur Richtschnur für den ständi schen Geschäftsbetrieb annehmen wolle, wo der der ge genwärtigen Ständeversammlung vorgelegte und zum LH eil schon berathene neuere Entwurf definitiv ange nommen sein werde, jedoch zugleich auch voraussetze, daß Seiten der Staatsregierung, falls zu dieser defini tiven Verabschiedung-Lei dem künftigen Landtage wider Erwarten dennoch wieder nicht zu gelangen sein sollte, wegen der Fortdauer der Landtagsordnung über den nächsten Landtag hinaus die anderweite Erklärung der Ständeversammlung werde eingeholt werden. Um aber der in der vorstehenden Erklärung ausgesproche nen Voraussetzung den nöthigen Nachdruck zu geben, macht es sich zugleich nöthig, mit der Erklärung selbst den ausdrücklichen Antrag zu verbinden: daß die Staatsregierung zurdefinitiven Verabschiedung des der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgeleg- ten und theilweise schon berathenen neuern Entwurfs der Landtagsordnung bei dem nächsten Landtage in Zeig ten die erforderliche Einleitung treffen möge, wogegen auch SeitenderHerrenRegierungscommissarien etwas Wesentliches nicht erinnert worden rst. Präsident Braun: Es würde nun die Berathung über den so eben vorgetragenen Therl des Berichts einzutreten ha ben. Ich erwarte, ob Jemand darüber das Wort begehrt. Königl. Commissarv. Günther: Die Staatsregierung hat zu erwarten, ob die geehrte Kammer der Modalität beitre ten werde, die das Allerhöchste Decret und der Beschluß der ersten Kammer enthalt, oder dem Vorschläge der geehrten De putation. Nur was den Schlußantrag betrifft, wollte ich mir zu bemerken erlauben, daß vielleicht die Worte: „des der ge genwärtigen Ständeversammlung vorgelegten und theilweise schon berathenen neuern Entwurfs" wegbleiben möchten und der Antrag nur dahin gestellt würde, „daß die Staatsregierung zur definitiven Verabschiedung der Landtagsordnung bei dem nächsten Landtage in Zeiten die erforderliche Einleitung treffen möge," damit nicht gewissermaaßen der Staatsregierung in Bezug auf das, was der nächsten Ständeversammlung vorgelegt werden soll, vorgegriffen werde. Es ist möglich, ja ich möchte sagen wahrscheinlich, daß der dermalige Entwurf wieder vorgelegt werden wird. Es ist aber auch nicht unmög lich, daß man es für angemessen hielte, einige Modifikationen, welche aus der Berüthung der Landtagsordnung auf dem ge genwärtigen Landtage hervorgegangen sind, eintreten zu lassen. Hiernach würde auch eintretenden Falls in dem ersten Gutach ten der geehrtenDeputation die Stelle etwas zu modisiciren sein, wo es heißt: „wo der der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgelegte und zum Theil schon berathene neuere Entwurf an genommen sein wird", indem dafür etwa zu setzen wäre: „wo die Landtagsordnung definitiv angenommen sein wird". ReferentAbg. Todt: Ich meinerseits habe gegen dieseAb- änderung keineswegs etwas einzuwenden, und wenn die übrigen Deputationsmitglieder damit einverstanden sind, so würden diese Worte wegzulassen und das, was der Herr Regierungs- N. 161. commissar vorgeschlagen hat, zu substktuiren sein. Es wird eigentlich dadurch dasselbe erlangt, was die Deputation hatrv- reichen wollen. Präsident Braun: Sind die übrigen Deputationsmit glieder mit der Modisication, welche die hohe Staatsregierung vorgeschlagen hat, einverstanden? daß nämlich die Worte im zweiten Deputationsgutachten: „des der gegenwärtigen Stän deversammlung vorgelegten und theilweise schon berathenen neuern Entwurfs" wegkommen und blos dafür gesetzt werde: „daß die Staatsregierung zur definitiven Verabschiedung der Landtagsordnung bei dem nächsten Landtage in Zeiten die er forderliche Einleitung treffen möge". Demgemäß würde auch in dem ersten Gutachten der Deputation eine kleine Abände rung eintreten müssen, kn so fern als daselbst auch die Worte: „nach den provisorischen, im Jahre 1833 vorgelegten Landtags ordnung" in Wegfall kommen müssen. Sind also die übri gen Deputationsmitglkeder damit einverstanden? Der Herr Re ferent hat sich schon dafür erklärt. Abg. v. Thielau: Ich bin damit einverstanden. Präsident Braun: Ich erkläre mich ebenfalls dafür. Wenn Niemand darüber spricht, so frage ich die Kammer: Will sie das Deputationsgutachten, das sich auf Seite 683 be findet und mit den Worten anfängt: „Es wolle sich die Ständeversammlung gegen die hohe Staatsregierung dahin erklären, wie sie bewandtenUmständen nach den provisorischen, im Jahre 1833 vorgelegten Entwurf der Landtagsordnung mit den zu demselben bereits genehmigten oder nach Befinden noch festzusetzend en Modifikationen auch während des nächsten Land tags bis zu der Zeit zur Richtschnur für den ständischen Ge schäftsbetrieb annehmen wolle, wo der der gegenwärtigen Ständeversammlnng vorgelegte und zum Theil schon berathene neuere Entwurf definitiv angenommen sein werde, jedoch zu gleich auch voraussetze, daß Seiten der Staatsregkerung, falls zu dieser definitiven Verabschiedung bei dem künftigen Land tage wider Erwarten dennoch wieder nicht zu gelangen sein sollte, wegen der Fortdauer der Landtagsordnung über den nächsten Landtag hinaus die anderweite Erklärung der Stände versammlung werde eingeholt werden," in der vom Herrn Re- gierungscommissar modisicirten Weise annehmen? Abg. v. Thielau: Es scheint mir hier wohl einMi'ßverständ- niß zu sein. Die Worte: „nach den provisorischen, im Jahre 1833 vorgelegten Entwurf u. s. w." können wohl nicht weg fallen. Referent Abg. Todt: Nein, die spätem sollen Wegfällen, diese nicht. Präsident Braun: Es ist das allerdings von mir ein Jrrthum. Ich sehe so eben, daß der Herr Königl. Commissar wünscht, daß die Worte Wegfällen sollen: „der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgelegte Entwurf, und zumTheil schon berathene". Es ist das also zu berichtigen. Ich frage Nün die Kammer: ob sie das Deputationsgutachten in dervon mir 1*
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