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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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andere Frage auf den zweiten Borschlag der Deputation nicht richten, sondern daß ich dann gleich auf das Allerhöchste Decrct die Frage stellen werde. Die erste Frage ist also die: Will die Kammer demVorschlage ihrer Deputation gemäß für die nächste Finanzperiode einen jährlichen Antrag von 7 Ngr. 2 Pf. von jedem Hundert Lhaler der Versicherungssumme, mithin 9 Pf. für jede 25 Thlr. derselben terminlich bewilligen" ? Tritt sie also in dieser Beziehung ihrer Deputation bei? — Es geschieht dies gegen fü n f Stimmen. Präsident Braun: Der zweite Antrag befindet sich am Ende der Seite 383 und geht dahin: „Die Kammer wolle, wie es am letzten Landtage geschah, in der ständischen Schrift die hohe Staatsregierung ermächtigen, diese Beitragsquote für das Jahr 1848 auf 8 Ngr. zu erhöhen, wenn das Erforderniß für Brandversicherungen, nicht aber die Heranbringung des Reserve fonds dasselbe nöthig macht." Giebt die Kammer auch diesem Anträge ihre Zustimmung? — Diese erfolgt gegen zwei Stimmen. Staalsminister v. Falkenstein: Ich erlaube mir noch rücksichtlich des Formellen eine Bemerkung hinzvzufügen. Es ist nämlich heute bereits der Tag, wo der gesetzlichen Bestim mung nach das Ausschreiben hätte in das Land ergehen sollen, und es würde nun, nachdem derBeschluß so gefaßt worden ist, nothwendig werden, noch eine Vereinbarung mit der ersten Kammer zu treffen. Es ist aber nicht wohl thunlich, daß das Ministerium mit dem Ausschreiben bis zum Eingänge des defi nitiven Beschlusses und der ständischen Schrift Anstand nehmen kann, und es würde daher das Ministerium die Ermächtigung in Anspruch nehmen müssen, den ersten Termin in dem Be trage auszuschreiben, wie von der Staatsregierung vorgeschla- gen worden ist, weil sonst das Institut in Stocken gerathen konnte, und die Behörden im Lande nicht wüßten, welche Bei trage fie einheben sollten. Präsident Braun: Es würde bei der gegenwärtigen Sach lage eine besondere Frage darauf an die Kammer nicht zu rich ten sein. Staatsmimster v. Falkenstein: Wenn der Herr Prä sident es nicht für nothwendig hält, so nehme ich das Schwei gen der Kammer für Zustimmung an. Abg. Joseph: Wenn auch diese Fragen an die Kammer gerichtet werden, und sich die Kammer darüber beifällig aus sprechen sollte, so würde dem Ministerium für seinen Zweck nichts damit gedient sein, und es würde die erste Kammer im mer noch ihre Genehmigung dazu zu geben haben. Auf diesem Wege würde das Ministerium nicht zum Ziele gelangen; aber ich kann mich nicht beifällig dafür aussprechen, weil es nicht die Schuld der Kammer ist, daß das Ministerium nicht früher in den Stand gesetzt worden ist, sein Ausschreiben zu erlassen. Wäre diese Vorlage früher an die Kammer gekommen, und Hatte dieselbe daher früher zur Berathung gelangen können, so würde das Ministerium dieses Falles überhoben gewesen sein. Staatsminister v. Falkenstein: Ich habe in Bezug auf die letzte Bemerkung des geehrten Abgeordneten Joseph zu be merken, daß es nicht die Schuld der Staalsregierung ist, daß das Decrrt nicht zeitiger an die geehrte zweite Kammer ge kommen ist. Das Ministerium hat es sofort in dem Augen blicke, wo cs möglich gewesen ist, die Rechnung zu schließen, ja sogar früher als sonst, an die Kammern gegeben. Referent Abg. v. d. Planitz: Es istdaS allerdings em Fall ganz eigenthümlicher Art, der noch nie vorgekommen ist. Ich kann mich auch nicht im Namen der Deputation darüber erklären, da vom Herrn Staatsminister früher eine derartige Mittheilung der Deputation nicht gemacht und nicht darauf hingewiestn worden ist, was geschehen solle, wenn die stän dische Bewilligung nicht zu gehöriger Zeit an die hohe Staats regierung gelangte. Jndeß würde ich mich für meinen Theil doch nicht für den Antrag, welchen der Herr Staatsminister vorschlagt, erklären können. Ich glaube vielmehr, daß die Regierung wohl jetzt blos die Summe auszuschreiben habe» würde, welche von unserer Kammer bewilligt worden ist, mit dem Vorbehalte, daß, wenn die Kammer später noch zu einem andern Beschlüsse, zu dem der ersten Kammer übergehen sollte, beim nächsten Termine das Plus mit zu erheben. In dieser Maaße würde ich mich bei meiner Abstimmung erklären und würde, wenn der Herr Staatsminister darauf besteht, daß im gegenwärtigen Augenblicke die Frage an die Kammer gerichtet werden soll, den Antrag dahin stellen, daß auch über den Vor schlag, den ich mache, die Kammer befragt werde. Abg. o. Schaffrath: Ich werde zwar für den vom Herrn Staatsminister ausgegangenen und jetzt vom Herrn Re ferenten erläuterten Vorschlag stimmen, d. h. für die Er mächtigung der Staatsregierung, das in dem von der ersten Kammer beschlossenen Majus enthaltene und von uns geneh migte Minus jetzt schon auszuschreiben; aber ich muß darauf antragen, daß über diesen Vorschlag abgestimmt wird, da sich die Kammer, wie jede andere moralische Person, nur auf eine ausdrückliche Frage erklären kann; stillschweigend nie. Abg. Meisel: Ich wollte mich im Sinne des Herrn Re ferenten erklären. Ich glaube, es wird gar keine Gefahr haben, wenn die Staatsregierung den jetzt von der zweiten Kammer angenommenen Beitrag ausschreibt; denti für den Fall, daß späterhin dennoch eine höhere Bewilligung erfolgt, so wird na türlicherweise der höhere Betrag später nachträglich erhoben wer den können. Man könnte allerdings dagegen einhalten, daß, wenngleich dieKammer sich zur Annahme bereit erklärt, doch die Staatsregierung nicht ihr Einverständniß ausgesprochen habe. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß ein Einverständniß zwi schen der hohen Staatsregierung und einer der beiden Kammer» bis jetzt noch gar nicht vorliegt, und daß der Umstand, daß bisher ein Mehreres gezahlt worden ist, es kaum rechtfertigen könnte, daß man in dem Augenblicke, wo beide Kammern sich für ei» Minus ausgesprochen haben, doch einen höhern Betrag erhebe.'
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