Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. M 128. Dresden, den 6. Mai 1846. Einhundert und neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am28. April 1846. (Abendsitzung.) Inhalt: Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der .vier ten Deputation über die Beschwerde der Mitglieder des Stadtraths, der Minderheit der Stadtverordneten und einer Anzahl von Bürgern zu Zöblitz wider das Ministerium des Innern. Die Sitzung beginnt Abends gegen 7 Uhr in Gegenwart der Staatsminister v. Könneritz, v. Falkenstein, und der Königl. Commifsarien v. Langen» und v. Funke, so wie von sechs und fünfzig Kammermitgliedern. Präsident Braun: Da der Herr Secretair Hensel das über die heutige Vormittagssitzung aufgenommene Protokoll in der nächsten Sitzung vortragen wird, so gehen wir sofort zu der weitern Berathung des auf der Tagesordnung befind lichen Berichts über. — Der Abgeordnete Todt hat das Wort. Abg. Todt: Ich habe heute, in der Vormittagssitzung, um das Wort gebeten, um einige Bemerkungen zu widerlegen, welche dem Deputationsgutachten, dem ich meinerseits beitrete, entgegengestellt worden sind. Einverstanden bin ich mit dem, was der Herr Kultusminister sagte, daß die bürgerlichen Ehren rechte von hoher Wichtigkeit wären, und daß man bei deren Entziehung sehr sorgfältig zu Werke gehen müsse. Ich will ferner nicht darauf näher eingehen, ob in dem vorliegenden Falle wirklich eine Untersuchung gegen den hier in Frage stehenden Arnold stattgefunden hat oder nicht. Auch werde ich nicht, wenn sie stattgefunden hat,untersuchen,ob dieKreis- direction in dem, was sie in Bezug auf Arnold ausgesprochen hat, Recht hatte, oder nicht. Alles dieses will ich nicht in den Kreis der Berathung ziehen. Für mich ist das Hauptmoment das, daß der Instanzenzug hierbei nicht beobachtet worden ist. Es hat hier in der vorliegenden Frage darüber, ob Arnold die bürgerlichen Ehrenrechte noch habe oder nicht, ohne weiteres die Kreisdirection entschieden, was meines Erachtens gegen die bestehende Verfassung, und also etwas ist, dem ich das Wort nicht reden kann. Ich stimme daher, wie ich bereits erwähnt n. 128. habe, in dieser Beziehung unbedingt mit der Deputation, welche verlangt, daß über die Frage, ob Arnold die bürgerlichen Ehrenrechte habe, oder nicht, zunächst die untere Instanz zu entscheiden habe. Was hat man nun dagegen aufgestellt? Ein Abgeordneter meinte, es sei der Stadtrath in der vorlie genden Angelegenheit Partei. Ich glaube wenigstens, so ver standen zu haben, wenn nicht vielleicht überhaupt gesagt wor den ist, daß der Stadtrath in der Regel Partei sei. Hierauf kann ich meinerseits aber gar kein Gewicht legen, denn eine ge wisse Betheiligung wird bei derartigen Fragen für die Behör den i m m e r stattfinden, ohne daß man sagen kann, daß sie par teiisch verfahren. Und gesetzt auch, es wäre bei einer solchen Betheiligung am Ende doch nicht mit der Genauigkeit ver fahren worden, wie gesetzmäßig immer verfahren werden muß, so giebt es ja noch die folgenden Instanzen, die nicht umgan gen werden sollen. Wollte man mit der Gefahr der Bethei ligung so weit gehen, wie es hier geschehen ist, dann glaube ich, würde auch ein Spruchcollegium in einer Civilproceßsache über eine Gemeindeangelegenheit nicht mehr entscheiden können, weil die Mitglieder desselben gerade zu den Einwohnern des Orts gehören und bei der Sache vielleicht pecuniar mit bethei- ligt sind. Man darf sich z. B. nur einen Fall denken, wie wir in der heutigen Vormittagssitzung in Verhandlung ge zogen haben. Dieses Parteisein ist also für mich weder im Allgemeinen, noch für den vorliegenden Fall ein Grund. Nächstdem hat zweitens der Herr Minister des Innern bemerk lich gemacht, es sei doch nicht angenehm, wenn einem Bürger die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen würden, und habe ich hierbei verstanden, durch dieUnterinstanz entzogen würden. Daß etwas der Art nicht angenehm ist, muß man zugeben. Angenehm wird es aber auch nicht sein, wenn diese Entziehung durch die Oberbehörde stattsindet. Ich will selbst zugeben, daß bezüglich der Ehrenrechte in kleinen Orten sehr oft eine größere Strenge geübt wird, als vielleicht'selbst die Mittelbchörde zu üben pflegt. Mir wenigstens sind derartige Fälle vorgekommen, wo die Unterbehörde mit den Gemeindevertretern viel weniger liberal sich gezeigt hat, als die Oberbehörde. Allein wenn auch solche Fälle vorkommen, so beweisen sie immer nichts gegen das Princip, und es bleibt noch, was ich vorhin in Beziehung auf das erste Bedenken schon erwähnt habe, daß nämlich eine noch malige Erwägung der Sache nachher noch in der zweiten und dritten Instanz eintritt. Es ist also nöthig, daß die drei In stanzen, auf die man ja im Uebrigen auch Seiten der Regierung 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder