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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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der Boden, auf dem das Haus steht, Appendix des Hauses wäre. — Ich habe mich noch über den verändertenAntrag des Abgeord neten Müller in so fern auszusprechen, als meine Ansicht im Vergleich zu dem von ihm früher gestellten Anträge sich nun än dert. Ich werde nunmehr für denselben auch stimmen, da er eine andere Form erhalten hat; ich kann jedoch nicht verkennen, daß die Abhülfe des Nebels nicht so allzu dringend ist, indem jeder Landwirth schon Kenntniß davon hat, wie ein Hufeisen aufzu schlagen ist, und wie es beschaffen sein muß, so wie es überhaupt hier eine eigene Sache für den Vertreter eines bäuerlichen Stan des ist, eine Summe für Verbesserung der Hufbeschlagacademien zu bewilligen, während noch nicht eine Ackerbauschule im Lande gegründet ist, und in dieser Hinsicht die vielfachen Wünsche, die vom Bauernstände laut geworden sind, im Erfolge unbemerkt vorübergehen. Einige Grundsätze, welche von einem Abgeord neten ausgesprochen worden sind, veranlassen mich, eine Erwi derung darauf folgen zu lassen. Derselbe äußerte, daß die Re gierung am besten zu ermessen wisse, was zu thun sei. Jedoch die Ständeversammlung kann eben so gut ermessen, und ein bes seres Ermessen auf Seite der Regierung kann ich nicht anneh- men. Die Ständeversammlung hat über die Parität ihres Er messens mehrfach selbst Zeugniß gegeben, indem sie oft Anträge stellte und sich zutraute, ein Urtheil über begründet erscheinende Bedürfnisse selbst zu fassen. Ein zweiter, ein finanzieller Grund satz, welcher Freundschaft bekundet für tobte Capitalien, veran laßt mich, zu bemerken, daß dieser harpaxische Grundsatz wohl kaum noch Gültigkeit beanspruchen kann, da er sich von dem ihm entgegengesetzten Grundsätze, die Capitalien so viel möglich zu benutzen und nutzbringend anzulegen, so unterscheidet, wie der Tod von dem Leben. Wenn von ihm noch geäußert worden ist, daß von der Regierung eine Verordnung erlassen worden sei/ nach welcher die angehenden Schmidte nicht eher zur Ausübung ihrer Profession zugelassen werden sollen, als bis sie ein Zeugniß über die Fähigkeit, ein Hufeisen anzuschlagen, beigebracht; ja, wenn mein verehrter Freund äußerte, daß er als Consul von Oedkran selbst eine dergleichen Verordnung erlassen habe, so muß ich bemerken, daß diese Verordnung dem Gebiete des Zu- vielregierens anheimfällt, und ehe sie gelten könnte, erst die Zu stimmung der Ständeverfammlung erlangt haben müsse. Stellv. Abg. Rittner: Der neue Antrag des Abgeord neten Müller wird sich meiner Zustimmung zu erfreuen haben; und ich gebe zu, was ausgesprochen worden ist: daß Klagen in dieser Beziehung in einigen Gegenden des Landes vorhan den sind. Ich werde aber in meinen Wünschen noch etwas weiter gehen, obgleich ich keinen eigentlichen Antrag stelle, son dern Mir nur erlaube, den Wunsch an die hohe Staatsregie rung auSzusprechen: wenn irgend möglich dernächsten Stände versammlung eine Mittheilung zugehen zu lassen, ob und wie unserer Lhierarzneischule eine Erweiterung in -er Art zu geben wäre, daß namentlich krankes Rindvieh dabei mehr berücksich tigt würde, als es bisher der Fall ist. Abg. Oberländer: Für den solchergestalt modifitirten Antrag könnte ich mich auch erklären; denn die ungenügende Befähigung vieler Schmidtmeister zum Hufbeschlag ist eine nicht bezweifelte Sache, und neben der Quälerei der armen Thiere der Schaden, der jährlich den Pferdebesitzern dadurch zugefügt wird, nicht unbedeutend. Aber ich muß hier leider auch einen Tadel gegen meine eigenen Leute aussprechen. Ich meine damitdieJnnungen, mit denen ich fasttäglich zu thun habe- Es ist von der Regierung immer verlangt worden, daß bei den Meisterprüfungen zwischen Land- und Stadtmeistertt kein Un terschied gemacht werde, daß gleiche Ansprüche derBefähigung an beide gemacht werden sollen. Das vergessen die Innungen immer zu ihrem eigenen Nachtheile, und denken, wenn sich nur dieLeute nicht gleich in die nämliche Gaffe hineinsetzen, so hätte es nicht so viel zu sagen, so hätten sie von deren Concurrenz nicht so viel zu besorgen. Sie verfahren allerdings oft mit einer gewissen Lauheit bei der Prüfung der Landmeister, und daher kommen die Klagen wegen ungenügender Befähigung der Landmeister. Ich habe wenigstens oft genug die Erfah rung gemacht, daß die Innungen bei den Meisterprüfungen Auswärtiger bei weitem nachsichtiger sind, als bei denen, welche sich am Orte der Innung niederlaffen. Der Antrag des Ab geordneten hängt übrigens auch einigermaaßen mit dem De krete über die chirurgisch-medicinische Akademie zusammen. Die Staatsregierung ist nach diesem Decrete gemeint, bei einer durchgreifenden Reform des jetzt bestehenden Medicinalwesens die chirurgisch-medicinische Akademie als Lehranstalt eingehen zu lassen. Dagegen würden mehrere andere mit dieser Anstalt verbundenen Institute fortbestehen, und dazu gehört auch die Thierarzneischule. Bei dieser wesentlichen Reform wird eS sich gewiß auch um eine veränderte Einrichtung der Thierarz neischule handeln, und bei dieser Gelegenheit wird dann die Staatsregierung von der durch Annahme des Müller'schen Antrags erhaltenen Ermächtigung wohl Gebrauch machen kön nen. So viel ist aber auch gewiß, daß durch die Vertheilung der Thierärzte im Lande den Schmidten Gelegenheit zur Er lernung des Beschlagens der Pferde gegeben ist, und daß auch die Befchlagfchmidte bei der Reiterei als Lehrmeister dienen können, wenn auch vielleicht zwischen dem Beschlag eines Ca- valeriepferdes und eines Ackerpferdes ein Unterschied ist. Wer die Sache lernen will, für den wird es auch jetzt schon nicht an Gelegenheit dazu fehlen. Ich schließe mich in dieser Bezie hung allem dem an, was die Abgeordneten v. Gablenz und v.Thielau gesagt haben, und werde aus obigen Gründen für den modificirten Antrag stimmen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich glaube noch bemerken zu müssen, daß sammtliche in der Armee befindliche Roßärzte und Hufschmidte vollständig in der Lhierarzneischule geprüft worden find, und daß die Armee det Lhierarzneischule die ausgezeichneten Roßärzte und Hufschmidte zu danken hat, die sie hat. Die Lhierarzneischule erfüllt ihre Pflicht, so weit dies in den beschränkten Verhältnissen nur immer möglich wird. " ' ' Abg. R ew itz er: Die kurze Bemerkung, die ich zu machest habe, beschränkt sich lediglich auf die Ldv Lhlr. für den Di-
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