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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nicht anders hat zu Werke gegangen werden müssen. Nur in Bezug auf einen einzigen Punkt erlaube ich mir noch eine Be merkung, und das ist der so vielfach angefochteneLeipzigerBahn hof. ES ist mit Recht bemerkt worden, es sei ursprünglich eine Summe von, ich glaube, 83,000 Thlr. veranschlagt worden. Ich gebe zu, daß sie in Vergleich mit dem, was darauf verwendet worden ist, unglaublich erscheint, unglaublich, wenn man erwägt, was ein Bahnhof kostenmuß, wenner zweckmäßig und insbe sondere so zweckmäßig angelegt wird, wie nach dem Urtheile aller Sachkenner der sächsisch-bairische Bahnhof angelegt ist. Allein ich muß eben deshalb bemerken, daß die Techniker keineswegs aus Unkenntniß oder Leichtfertigkeit diesen Anschlag so gemacht haben. Ich muß nämlich erwähnen, wie man eigentlich damals zu dem Anschläge von 83,000 Thlr. gekommen ist. Es waren damals die sämmtlich en Bahnhöfe auf der ganzen Bahn strecke von Leipzig bis zur bairischen Grenze von mehrer» Techni kern, zu der Zeit freilich, wo man von der Bahnhofanlage noch wenig genaue Kenntniß hatte, auf eine Summe von 340 — 350,000 Thlr. veranschlagt worden; ich sage, sämmtliche Bahnhöfe. Als nun die Nothwendigkeit immer dringender her vortrat, rasch das Actienunternehmen in's Leben zu rufen, wurde die Summe von 6,000,000 Thlr. für die Bahn als nothwendi- ges Capital incl. der auf die Bahnhöfe zu rechnenden Summe angenommen; und ohne specielles Eingehen auf die Sache rech nete man den fünften Theil ungefähr von der Summe für die sämmtlichen Bahnhöfe, auf den Leipziger mithin etwa 75,000, oder,wennich nichtirre,80,OOOLHlr.AufdieseWeiseist man dazu gelangt, und es trifft also der Borwurf nicht die technischeKennt- niß dessen, der den Voranschlag gemacht, sondern die ganzen Verhältnisse, unter denen damals der Voranschlag gemacht wor ben ist. Abg. v. Zezschwitz: Wenn es nach Lage der Sache haupt sächlich darauf ankommt, das Vertrau en der sächsisch-bai risch en Eisenbahn zu beleben, und, falls cs nicht möglich wäre, die außerordentlichen Schwierigkeiten bei den Ueberbrückungen des Göltzsch- und Elsterthals binnen der vertragsmäßigen Frist zu bewältigen, doch wenigstens den Anschluß der Bahn an die sächsisch-bairische Landesgrenze in der vertragsmäßigen Frist zu ermöglichen, so kann ich nicht zweifelhaft sein, den betreffenden Vorschlägen der geehrten Deputation beizustimmen. Am schwer sten wurde mir dieZustimmung zum Fallenlaffen des 7. Punktes der Erklärung vom 26. Mai v. I., die Erlangung des Rechts für den Staat, die fragliche Bahn, statt nach 25jährigem, schon nach 15jährigem Bestehen käuflich zu erwerben. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß die Nichterledigung dieses Differenz punktes nicht sowohl dem Direktorium und dem Ausschüsse, als vielmehr der Generalversammlung derActionaire beizu messen ist. Ich glaube, daß wir hierbei das Gedeihen und den ungestörten Fortgang des Unternehmens vorzüglich im Auge haben müssen, damit kein Zeitverlust eintrete, und daß wir die 25jährige Frist allenfalls auch dieser in einer so schwieri gen Lage befindlichen Bahn zugestehen können, da diese Frist andern Bahnen zugestanden worden ist. Überhaupt bin ich der Meinung, daß das Directorium und der Ausschußder betreffenden Compagnie Vertrauen verdienen. Insonderheit ist mir der diesseitige Regierungsbevollmächtigte beim betreffen den Directorium als ein sehr achtungswertherMann be kannt. Wohl dürfte zu erwarten sein, daß, wenn wir die Vor schläge der Deputation bewilligen und uns gegen die betreffende Compagnie so günstig beweisen, diese Compagnie, und zwar sowohl das Directorium und der Ausschuß, als auch die sämmt lichen Actionaire um so mehr sich ermuntert fühlen und es sich angelegen sein lassen werden, ihren Verpflichtungen nachzu kommen. Es ist zu hoffen, daß diese für die Verbindung zwi schen dem Norden und Süden Deutschlands so wichtige Bahn in Zukunft auch einerentablesein wird. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich muß mir erlauben, noch einige Worte zur Vertheidigung des Joscph'schen Antrags auszusprechen. Die Bedenken, welche dagegen erhoben worden, scheinen mir unbegründet zu sein. Wurde bemerkt, er sei über flüssig, so mache ich darauf aufmerksam, daß die Deputation nur den allgemeinen Antrag hingestcllt hat, daß die Staatsregicrung das auf geeignetem Wege bewerkstellige, was durch den speciellen Joseph'schen Antrag besser erreicht werden kann. Wurde einge wendet, daß der Rechenschaftsbericht, den der Abgeordnete Jo seph verlangt, kein anderer sein könne, als jeder andere Rechen schaftsbericht, so könnte dies zugegeben werden; allein größere Genauigkeit und Sorge dürfte wohl zu erwarten sein, wenn spä ter die Ständeversammlung eine öffentliche Critik darüber aus übt, und einer solche» Critik würde der Voranschlag und Rechen schaftsbericht zu unterwerfen sein, wenn der Antrag desAbgeord- neten Joseph angenommen wird, und dies scheint von großem Nutzen zu sein. Das Bedenken wegen der Generalversamm lung finde ich nicht begründet; denn die Staatsregierung hab ohnedies das Recht, die Voranschläge und den Rechenschaftsbe richt sich vorlegen zu lassen. Hat die Regierung das Recht, so kann es wohl auch der Ständeversammlung eingrräumt werden. So viel ist gewiß, daß Mißgriffe bei der Verwaltung vorgekom men sind. Die Deputation selbst hat dies nicht in Abrede stellen können, und deshalb kann es nur für das Gedeihen des Unter nehmens erwünscht sein, die möglichste Garantie zu gewinnen. In der Annahme dieses Antrags scheint mir eine solche zu liegen. Jedenfalls wird er für die Verwaltung ein Sporn sein, die Pflich ten, die sie bereits erfüllt hat, mit desto größerm Eifer zu erfüllen. Es kann der Verwaltung aber auch nur angenehm sein, wenn ein solcher Antrag durchgeht, weil sie dadurch Gelegenheit hat, sich vollständig zu rechtfertigen. Ich werde deshalb für den Jo seph'schen Antrag stimmen. Abg. v. Schaffrath: Wenn vorhin ein Abgeordneter das Bedauern aussprach, daß die Eisenbahnverwaltung einer öffent lichen Critik unterworfen mordest sei, so frage ich, was das Di rectorium vor den Staatsministern und öffentlichen Behörden voraushaben soll, deren Verfahren hiev ebenfalls einer öffent lichen Critik unterworfen wird. Wenn wir Geld verwilligt ha ben und neues verwilligen sollen, so müssen wir auch nothwen dig die Verwaltung desselben controliren und beurtheilen. Wenn.
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