2591 Oberländer wünscht Folgendes: „Daß die wegen der Wild schäden beantragten gesetzlichen Bestimmungen auch auf solche zu erstrecken, durch welche den Grundbesitzern ein wirksamer Schutz gegen den Schaden des Wildes gestattet wird, wobei im Allgemeinen davon auszugehen, daß den Gemeinden gestattet sei, durch anzustellende und zu verpflichtende Wildschützen in Auftrag der Grundbesitzer den Schutz gegen das zu Schaden gehende Wild äußersten Falls durch dessen Erlegung auszuüben." Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag des Herrn Abgeordne ten Oberländer annimmt? — Er wird einstimmig ange nommen. Präsident Braun: Somit wäre dieser Gegenstand er ledigt. Abg. Klien: Vielleicht genehmigt die Kammer, sich eine ständische Schrift vortragen zu lassen. Sie betrifft die Aufhe bung der wegen eidlicher Verpflichtungen der Güter- und Rechts vertreter im Concurse und außerhalb desselben bestehenden gesetz lichen Vorschriften. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: vb sie die so eben bezeichnete ständische Schrift sich vortragen lassen will? — Einstimmig Ja. (Abg. Klien trägt diese Schrift von der Rednerbühne aus vor),. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die so eben vorgetragene ständische Schrift nach Fassung und Inhalt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich schließe die heutige öffentliche Sitzung, beraume die nächste öffentliche Sitzung auf Montag um 10 Uhr an, bringe auf die Tagesordnung den Vorbericht der außerordentlichen Deputation, die wegen des Gesetzes, die Be nutzung der fließenden Gewässer betreffend, niedergesetzt ist, und dann den Bericht der zweiten Deputation über das Budjet -es CulLusmimsteriums. Gegenwärtig aber ersuche ich die Herren, noch zu einer geheimen Sitzung auf einige Augenblicke in der Kammer zu verweilen. Die öffentliche Sitzung ist aufgehoben. Schluß der öffentlichen Sitzung um 2 Uhr. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretsch el, Druck und Papier von B« G. Teubner in Dresden.