Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Marbach, die sich zunächst auf das Jagdwesen bezog, bevorwor- tet. In dieser Petition ist aber zugleich darauf aufmerksam ge macht worden, daß ein darin bezeichnetes Forstgrundstück zu wohlfeil verkauft worden, und der Abgeordnete Scholze hat be merkt, es wären 400 Acker Waldboden für den Preis von 322 Thlr. verkauft worden, und hat das als eine Verschleuderung bezeichnet. Das wäre richtig, wenn es sich wirklich von 400 Acker Waldböden handelte, es sind aber nur 4 Acker. Diese sind -für 322 Lhlr. 9 Ngr. verkauft worden. Es ist das ein Grund stück, welches an einem Bergabhange liegt und welches zugleich einen verlassenen Steinbruch enthält. Es fiel die Abschätzung dahin aus, daß jeder Acker einen jährlichen Ertrag von 2 Lhlr. 1 Ngr. 6 Pf. gewährte, und das dafür erlangte Kaufgeld dürfte daher kein unverhältnißmäßiges sein. Abg. Scholze: Wegen der 400 Acker muß ich bemerken, -aß dies nur ein Schreibfehler war, welchen ich später in den Mittheilungen berichtigt habe. Ich habe das auf 4 Acker lassen herabsetzen. Abg. Joseph: Wie sehr mich auch die Erwerbungen be friedigen müssen, welche der Staatsfiscus vorgenommen hat, die besonders an Forstgrundstücken, die letztem um so mehr, als da durch zumal die früher ziemlich allgemein gewordene Befürch tung beseitigt wird, daß einst Mangel an Holz eintreten könnte, und wie sehr ich auch darüber erfreut sein muß, daß die Ablösun gen mit dem Fiscus befördert worden sind, wie sich aus der be deutenden Summe von Renten ergiebt, so kann ich doch nicht umhin, in Hinsicht auf einige Lheile des Berichts, welchen die Deputation erstattet hat, zu erklären, daß ich mit der Ansicht derselben nicht einverstanden sein kann. Veranlassung nehmend von dem Falle, welchen der Abgeordnete Scholze erwähnte, wenn auch dasjenige, was dazu Veranlassung gab, auf einem Jrrthume beruhte, so zeigt auch dieser Fall, wie leicht Mißverständnisse und Jrrthümer entstehen, wenn nicht Oeffentlichkeit stattfindet. Es ist sehr Wünschenswerth, daß bei Veräußerungen stets der Weg -er öffentlichen Bekanntmachung und Licitation eingeschlagen wird. Denn ohne denselben wird niemals die Meinung im Volke sich ganz sicher bilden, daß nicht hätte mehr erlangt wer den können, als erlangt worden ist, daß nicht noch andere Kauf lustige hätten herbeigezogen werden können, welche, unbekannt mit der Absicht, zu verkaufen, wegbleiben mußten. Die Oeffent- lichkeit des Verkaufs muß hauptsächlich bei einer Verwaltung von Staatsgütern als Regel dienen. Das unter I Angeführte, was sich auf den Verkauf von Domainengrundstücken, Forstpar eellen und einigen Berechtigungen bezieht, scheint aber zu zeigen, daß dieser Grundsatz durchgehends nicht befolgt worden ist. Ich finde ferner im Berichte der Deputation eines Grundstücks Er wähnung gethan, welches früher offenbar der Postgehört hat und jetzt aus den Mitteln des Domainenfonds angekauft worden ist. Es isthierbeigesagt, daß hauptsächlich zum Ankäufe dieses Grund stücks der Umstand bewogen habe, daß ein Entschädigungsan spruch eines Dritten zubeseitigengcwesen wäre. Allein daß dieser Schädenanspruch ein wirklich begründeter gewesen, daßerwenig- II. 97. stens in so weit erwiesen gewesen wäre, daß die Staatsregierung sich hätte veranlaßt fühlen müssen, einen onerosen Vergleich einzugehen, das ist im Berichte nicht näher begründet worden, Dieser Ankauf ist jedenfalls ein ungünstiger, denn es sind die Gebäude, welche erworben worden sind, eine Wohnung ab» gerechnet, weiter nichts, als eine Reihe von Pferdeställen mit darüber gebauten Hafer- und Heuböden, welche allein außer Verbindung mit Ortschaften liegen, so daß sich also nicht leicht Jemand finden wird, der sich entschließen würde, sie zu einem Preise zu kaufen,, welcher die Summe erreichen könnte, die sie dem Fiscus gekostet haben. Auch scheint es nicht genügen gerechtfertigt zu sein, daß das Geld aus dem Domainen» fonds entnommen worden ist, da jenes Grundstück offenbar von der Post zu vertreten war. Die Gebäude sind auch zu einer Zeit errichtet worden, wo der Bau der sächsisch-bairischen Eisenbahn in Aussicht stand; es ließ sich zur Zeit des Baues leicht voraussehen, daß die Gebäude überflüssig werden und auf längere Zeit nicht würden benutzt werden können. Die frühere Ueberlassung des Postguts in Klappendorf kann diese Verwilligung aus dem Domainenfonds auch nicht rechtferti gen, da sie mit dem Kaufe der hier in Frage stehenden Gebäude in gar keinem Zusammenhänge steht. Auch fehlt aller Nach» weis im Deputationsgutachten darüber, ob das Postgut in Klappendorf blos zur Benutzung der Gebäude, oder auch in seinen ökonomischen Theilen der Post diente. — Die wichtigste Position, welche der Bericht enthalt, ist unstreitig die für den Ankauf eines in Dresden gelegenen Hauses zum Besten des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. Die Gründe, welche dafür angeführt worden, find durchaus nicht auSrei» chend, um eine Genehmigung des Ankaufs aussprechen zu können. Denn wenn unter 1 darauf Bezug genommen wor» den ist, daß es wünschenswerth gewesen wäre, eins der größten und schönsten Häuser der Residenz nicht in einen Gasthof ver wandelt zu sehen, so ist gewiß nicht anzunehmen, daß, wenn diese Umwandlung geschehen wäre, dadurch eine Verunzierung der Stadt erfolgt wäre; im Gegentheil ist es wohl ein Aeugniß für den größern Verkehr und für die größere Belebtheit einer Stadt, wenn immer mehr Gasthäuser entstehen. Wenn eS aber auch der Fall wäre, so möchte ich einen Grund wissen, daß dies irgend dem hier zu vertretenden Landesinteresse etwas anginge; es würde immer nur eine Rücksicht für die Residenz stadt Dresden bleiben, und andern Gegenden des Landes, nicht zu gedenken der entfernter» und ärmern Gegenden des Gebir ges, nicht im geringsten etwas angehen oder denselben eine» Vorkheil bringen. Wie ich aus einem frühern Berichte der zweiten Deputation ersehe, hat es noch gar nicht daran gefehlt, daß von Seiten des Staats für die Residenzstadt Dresden in dieser Hinsicht schon viel geschehen ist. Ich will nur daran erinnern, daß Promenaden in Dresden aus Staatscafsen unterhalten werden, die für den Staats zweck gar kein Interesse haben und die nur aus einer gefälligen Rücksichts nahme für die Residenz sich erkläre» lassen. Ein werterer Grund, den die Deputation angeführt hat, scheint mir fast 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder