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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Struppen nicht füglich erfolgen könne, find von der Beschaffen heit, daß sie mich nicht für das Postulat stimmen können. Denn wenn ich auch zugebe, daß es sehr wünschenswerth ist, daß ka tholische Knaben, wenn sie in Struppen untergebracht werden, Unterricht in ihrer Religion bekommen, so kann ich doch nicht zu geben, daß in Struppen keine Gelegenheit dazu vorhanden wäre oder daß die Anschaffung desselben große Kosten machen würde. So viel ich aus der Position ersehe, ist in Pirna ein katholischer Caplan angestellt, von dem ich glaube, daß er bei der geringen Entfernung Pirna's von Struppen recht gut den Religionsunter richt der katholischen Knaben in Struppen besorgen kann. Ich kann aber auch rrntiden von -er Deputation angeführten Grün den, welche für die Forterhaltung der hiesigen Waisenanstalt sür katholische Knaben sprechen sollen, nicht überall übereinstimmen. Zuvörderst hat die Deputation auf einen Rechtsstreit Bezug ge nommen, welcher zwischen dem Staatssiscus und dem hiesigen Armenvereine im Gange ist, und wird dabei gesagt, daß in diesem Rechtsstreite der Grundsatz aufgestellt worden sei, daß vor der Verfassungsurkunde erfolgte landesherrliche Verwilligungen für eine pi» causa anzusehen, und so weit nicht der Widerruf aus drücklich Vorbehalten wäre, dieselben als unwiderruflich zu be trachten seien. Zuvörderst, glaube ich, läßt sich von diesem Rechts streite noch gar nicht eine Folgerung auf den vorliegenden Fall machen; wollte man aber auch zugeben, daß eine solche darauf gemacht werden könnte, so sind doch die Umstände, welche in Er wägung kommen würden, in dem vorliegenden Falle ganz an dere, als diejenigen, welche in dem in Frage befangenen Pro- cesse zur Sprache gebracht worden sind. Nach dem, was im De putationsberichte gesagt worden ist, kann kaum zweifelhaft sein, daß die Stiftung eines Waisenhauses von dem höchstseligen Kö nig Anton nicht beabsichtigt worden sei; denn es ist blos davon > die Rede, daß er den Antrag auf Errichtung desselben geneh migt habe; es ist ferner nur davon die Rede, daß er das Ge bäude des dem katholischen Geistlichen überlassenen Gartens am Queckbrunnen dazu eingrräumt und 600 Lhlr. zur ersten Ein richtung bewilligt hat. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, daß diese Anstalt der Allerhöchsten Entschließung zufolgeeine bleibende sein,und daßsiemit auf das Budjet gebracht werden solle. Es widerspricht nach mei nem Dafürhalten den Grundsätzen einer gesunden Interpreta tion, wenn man mit der geehrten Deputation dies folgert. Wenn aber gesagt worden ist, daß man zu Ehren des Andenkens Sr. Majestät des höchstseligen Königs Anton handeln würde, wenn man dieses Postulat bewilligte, so muß ich gestehen, daß mir die ses Argument auch nicht triftig erscheint wegen der darin liegen den Imparität gegen die Protestanten. Bei diesen, so wie über haupt in ganz Sachsen, gilt das Princip, daß die Gemeinden, ohne Unterschied der Confession, ihre Waisenkinder selbst zu ver sorgenhaben. Wird für die katholischen Confessionsverwandten ein besonderes Waisenhaus unterhalten, so geschieht dies auf Unkosten des obigen Princips. Das scheint mir aber nicht mit den Grundsätzen derParität inUeberemstimmung zu stehen, auch glaube ich, man würde den Ansichten des höchstscligen Stifters noch angemessener handeln, wenn man von der Voraussetzung ausgehen wollte, daß er nicht im Sinne gehabt habe, die Katho liken vor den Protestanten zu begünstigen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich erlaube mir, zu Wider legung des letzten Sprechers auf die von demselben selbst citirten Stellen im Deputationsberichte aufmerksam zu machen. Ich sollte glauben, daß daraus, wenn der frühere Landesfürst, wel cher darin unbeschränkt warx, ein besonderes Haus zu dieser An stalt einräumte, zu Begründung der Anstalt eine besondere Summe aussetzte und zu Forterhaltung der Anstalt ein jährliches Quantum feststellte, die Begründung und dauernde Bestim mung der Anstalt durch den verstorbenen König Anton gefolgert werden könne. Auf die Begründung kommt aber auch etwas Hauptsächliches nicht an, sondern die Hauptfrage wird die blei ben: ob durch jenes Rescript die 600 Lhaler auf bleibende Zeit verwilligt worden sind? und die Deputation hat hierüber eine in diesem Falle mit der Meinung der Staatsregierung conforme Ansicht ausgesprochen, und in einem Rechtsstreite, welcher zwi schen dem Staatssiscus und der hiesigen Stadt obschwebt, sind über dergleichen Rescripte besondere Erkenntnisse ergangen. Die Deputation wird in einiger Zeit darüber der Kammer besonder»! Bericht erstatten, und die Kammer wird sich daraus überzeugen, daß in diesem Rechtsstreite in zwei Instanzen ein gleichlautendes Erkenntniß ergangen ist, welches die S. 343 enthaltenen Grund sätze bestätigt, die von demAbgeordnetenSchumann angefochten worden sind. Ich glaube demnach, daß in rechtlicher Hinsicht wohl kaum bezweifelt oder mit Gründen verneint werden kann, daß die bewilligten 600 Khaler stiftungsmäßig seien. Was die Sache überdies anlangt, so bin ich keineswegs der Ansicht des Abgeordneten Schumann, und ich würde auch, wenn die recht liche Frage zweifelhaft wäre, für die Bewilligung stimmen; denn ich bin der Meinung, man müsse, wenn es einem milden, wohl- thätigen Zweck gilt, namentlich der Erziehung, auf eine Verschie denheit der Religion gar nicht sehen. Wir haben in Großhen nersdorf ein Landeswaisenhaus, in Struppen ebenfalls eine ähnliche Anstalt, in Bräunsdorf nicht minder, wo allerdings nur verwahrloste Kinder untergebracht werden. Weshalb sollten wir nicht den katholischen Glaubensgenossen eine Anstalt gönne», wo 12 Knaben ihres Glaubens erzogen werden? Ich finde dies im Grundsätze der Parität liegend und hoffe, daß die geehrte Kammer die Ansicht der Deputation durch die Abstimmung ge nehmigen werde. Staatsminister v. Wietersheim: Ich kann dem geehrte» Deputationsmitgliede, welches so eben sprach, für seine Ent wickelung nur dankbar sein. Es ist zwar hier nicht der Ort, sich über dergleichen Rechtsfragen in weitläuftige Erörterungen ein zulassen, aber es giebt gewiß erhebliche Gründe dafür, daß man diese Stiftung als eine bleibende zu präsumiren habe, wobei ich nur darauf aufmerksam mache, daß diese Anstalt nicht etwa auf Antrag der kompetenten Behörde als eine im öffentlicher» In teresse gebotene, sondern daß sie auf das Gesuch einer reinen Pri vatperson gegründet worden ist; denn als eine solche ist der be treffende katholische Geistliche nur zu betrachten geweserr. Aller-
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