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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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auf allen Schritten und Tritten von Regierungsbeamten bevor mundet und beaufsichtigt zu werden, dann wird man auch sogleich sehen, daß wir nicht nur nicht mehr Beamten brauchen, sondern daß auch der vorhandenen schon viel zu viel sind. Und wenn die Schaffrath'schenAnträge nur so viel bewirken, daß man von jetzt an dem richtigen Principe sich nähert, so wird es mit der Zeit auch gewiß besser werden. Aber auch der Antrag wegen der soge nannten Administrativjustiz ist von großer Wichtigkeit; denn es ist eine ausgemachte Sache, daß eine Menge sogenannter admi- nistrativ-contentiöser Sachen in der Khat Justizsachen sind; und daß deren Entscheidung besser in die Hande der Justizbehörden gegeben wird, wird in der neuern Zeit nicht mehr bezweifelt. Die Administration ist mehr auf ein zweckmäßiges, kräftiges Handeln nach den Bedürfnissen des Augenblicks berechnet. Sie muß daher beweglich sein, muß die Kunst verstehen, die Sachen nach dem Bedürfnisse des Augenblicks zu drehen. Das ist die Auf gabe der Administration und deshalb wird den Verwaltungs stellen stets die zum sorgsamen Abwägen im Rechtsprechen nö- thige Unparteilichkeit fehlen. Meist auch haben die Verwaltungs behörden ein eigenes Interesse dabei, daß so und nicht anders ent schieden werde. Sie haben ein Interesse dabei, daß das soge nannte administrative Ermessen, welches ost dem Rechte des Be iheiligten entgegengesetzt sein kann, vorwalte. Ich will mir er lauben, meine Herren, Ihnen solches an einem einzelnen Beispiele aus meiner Erfahrung zu zeigen. Die Stadtgemeinde, welcher ich als Bürger angehöre, die Stadt Zwickau, hat von jeher das Recht gehabt und ausgeübt, die Gasthofsgerechtigkeit innerhalb des Stadtgemeindebezirks zu ertheilen. In neuerer Zeit hat die höhere Verwaltungsbehörde dieses Recht verneint, es ist also das Recht streitig geworden und es liegt eine sogenannte administra- tiv-contentiöse Sache vor. Wer soll nun diesen Streit entschei den? Erstens die Kreisdirertion, zweitens das Ministerium des Innern. Glauben Sie denn, meine Herren, daß dieses streitige Rechtsverhältniß von diesen Behörden unparteiisch entschieden werden kann? Nein, ich glaube es nicht, es müßte, möchte ich fast- sagen, nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn es unpar teiisch entschieden werden sollte, deshalb, weil die Rechtsprechen den selbst dabei betheiligt sind. Bon diesen allgemeinen Ge sichtspunkten allein sehe ich nun jetzt die Schaffrath'schen An träge an und habe mich daher absichtlich von Specialitäten fern gehalten. Auf Einzelnes weiter einzugehen, ist wohl auch nicht die Absicht des Antragstellers gewesen. Wenn ich aber, abge sehen von dem von mir angedeuteten Berwaltungssysteme, nach welchem der freien Volksthätigkeit mehr überlassen werden muß, noch einige Worte über die Wirksamkeit der hier fraglichen, jetzt vorhandenen Staatsverwaltungsbehörde sagen sollte, so müßte ich mich, wie ich es auch schon an frühernLandtagen gethan habe, dahin aussprechen, daß ich glaube, die Kreisdirectionen haben ihren Zweck redlich zu erfüllen gesucht. Seitdem die Kreis directionen bestehen, hat man erst erfahren, daß in der Ad ministration auch Justiz sein kann. Denn wenn man eine Vergleichung anstellt, wie streitige Verwaltungssachen in frühem Zeiten, vor Errichtung der Kreisdirectionen behandelt N. 82. wurden und wie sie seit Errichtung derselben behandelt werden, so bekommt man allerdings mehr Hochachtung vor der Admi nistrativjustiz. Und in der reinen Verwaltung, was Gemeinde-, Kirchen- und Schulsachen anlangt, da ist belehrend, nachhel fend, schonend verfahren worden. Hat man aber hier und da ein Zuviel bemerkt, so hat es auch hier wohl meist darin ge legen, daß man sich nützlich machen wollte. Aber auch die Amtshauptmannschaften sind Behörden, welche sehr viekGutes wirken können. Es ist gerade diejenige Behörde, welche mit dem untern Volksleben am innigsten verwoben ist, der Helfer in den vielfältigsten Angelegenheiten des bürgerlichen und Ge meindelebens, den man selbst bei dem einfachsten Berwaltungs systeme kaum würde entbehren können. Freilich hat man ge meint, daß, dadieAmtshauptleuteeinmalMitgliederder Kreis directionen sind, auch ein mit diesen Geschäften besonders be auftragtes Mitglied dasselbe leisten könnte, wodurch wenigstens die Ausgaben besonderer Expeditronsstellen erspart würden, und es dürfte dem nur der allzu große Umfang der Bezirke ent- gegenstehen. Hat man bei der Wirksamkeit der Kreisdirectio nen und der Amtshauptmannschaften Wünsche, so glaube ich, liegt auch hier wieder viel in dem Anstellüngs- und Beförde rungswesen. Ich muß mir erlauben, darauf hinzuweisen, was ich neulich in dieser Beziehung von dem Beförderungswesen im Justizfache gesagt habe. Ich habe damals gesagt, daß die ses bei der Verwaltung noch mißlicher sei, als bei der Justiz. Man schien es damals von dem Ministertische aus übel zu neh men, daß ich mir die Bemerkung erlaubte, daß durch eine ge, wisse Connivenz eine Bevorzugung des Adels stattsinde. Man hat sich damals auf den Staatskalender berufen, ich glaube aber, die Berufung auf den Staatskalender wird meine Be hauptung mehr unterstützen, als widerlegen. Uebrigens habe ich auch damals gleich hinzugefügt, daß ich die Sache nicht so wohl von oben, als vielmehr von unten ansehe, weil ich nun einmal zu den untern Schichten gehöre, darin besser bewandert bin, und daselbst bis an mein Ende zu bleiben gedenke. Auch das gerechteste Ministerium kann es nicht verhindern, daß eine beträchtliche Anzahl Staatsdiener in den untern, spärlich be zahlten Aemtern zurückbleibt, welche die nämliche, ja eine noch bessere Befähigung haben, als diejenigen, welche in die höher» und besser bezahlten aufgerückt sind. Das laßt sich nicht vermeiden und darüber kann man keiner Verwaltung einen Vorwurf machen. Je allgemeiner die gute Befähigung ist, desto öfter muß sich diese Lhatfache ereignen. Aber es kommt bei meiner Behauptung Alles auf die Entscheidung der Frage an, ob sich unrer diesen nun einmal unvermeidlich Zurückbleibenden, gleich gut Befähigten auch eine entsprechende Anzahl Adliger befin det; und diese Frage habe ich damals verneint und verneine sie noch heute. Ich mache gegen besseres Wissen und Gewis sen niemals Ausstellungen und Borwürfe. Ich habe da mals ferner als «inen Vorzug bei der Beförderung im Justiz fache ausdrücklich bemerkt, daß da dis in höhern Aemtern Ange stellten jetzt wenigstens immer von unten auf dienen müßten. Das ist aber bei der Verwaltung ni cht der Fall. Da besteht die so-
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