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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Die im Vorstehenden gegebene Aufstellung dieses Etats er scheint zum ersten Male in dieser Form, da die darüber im letzten Budjet enthaltenen Berechnungen theils hinlänglicher Unter lagen ermangelten, weil die Einführung der Grundsteuer erst be vorstand, theils aus dem Grunde, daß erst nach Berathung des Grundsteuergesctzes und der dabei zu fassenden Beschlüsse der für diese Staatseinnahme festzustellende Etat geregelt werden konnte. > Im Budjet für die Periode der Jahre 1843—1845 war bei der Einnahme an Grundsteuern die Summe von 1,438,888 Lhlr. - — angenommen worden, und zwar deshalb, um durch den Reiner trag dieser Steuer ganz annähernd jene Beträge zu decken, die bisher durch die früher erhobenen Schock- und Quatembersteuern, ritterschaftlichen Beiträge, Schönburg'schcs Steuercontingent, den oberlausitzerBeitrag zur Grundsteuer und Schulden tilgung, Cavalerieverpflegungsgelder, so wie Accisgrundsteuern der Staatskasse zugeflossen waren. Nachdem inzwischen die Grundsteuerregulirungen allent halben stattgefunden, ist nun in dem uns jetzt vorliegendenBudjet die Einnahme an Grundsteuer mit 1,297,106 Thlr. 20 Ngr. verschrieben worden, und zwar nach 48,641,500 Einheiten, wovon jede Einheit mit einer Steuer von Acht Pfennigen belegt werden soll, während dafür in den beiden letzten Jahren der jetzi gen Finarizperivde Neun Pfennige von der Einheit erhoben wurden. Nach den derDcputation gewordenen Mittheilungen haben sich am Schlüsse des Jahres 1844 überhaupt 48,641,488,24 Steuereinheiten ergeben, und kann darüber auch kein Zweifel sein, daß die Total summe der Steuereinheiten im Laufe der neuen Finanzperiode durch die überall sichtbare Vermehrung der Steuerobjecte unbe dingt etwas größer sein werde, als sie jetzt in runder Zahl gegen die Ende des Jahres 1844 vorhandene angenommen ist, so hat die Deputation doch keine höhere Annahme der Steuereinheiten Vorschlägen mögen, da auf der einen Seite sie es nicht genügend würde beweisen können, andererseits aber die erfreuliche Ermäßi gung von 9 auf 8 Pfennige einen etwa darauf zu richtenden An trag wesentlich beseitigte. Was dagegen die Ausgabe betrifft, so sind für Erlasse, in gleichen an Restitutionen und Wegfall 10,000 Thlr. postulirt worden, während dafür im letzten Budjet 35,000 Lhlr. angenommen waren. Nach Einführung der Grundsteuer mußte sich diese Aus gabeposition in der oben angegebenen Weise vermindern, und es würde noch in einem höher» G^ade der Fall sein, wenn nicht be rücksichtigt werden müßte, daß noch Erlasse für erlittene Calamk- täten aus der Z-it vor Einführung der neuen Grundsteuer nach den Grundsätzen der alten Steuerverfassung zur Verausgabung gelangen werden. Die Unterpositionen 3 und 4, welche dem Hause Schön burg als Entschädigungen zu gcwäbren sind, finden ihre Begrün dung in demAbschnitte UI. tz. 3 und 1b deöErläuterungSrcceffes. An Verwaltungskosten sind, wie das letzte Mal, 35,000 Thlr. angenommen worden, dagegen erscheinen zum ersten Male 25,000 Thlr. als angenommener Betrag der Einnehmergebühren bei den Ortssteuemnnahmen. Außer dem oben erwähnten Aufwande kommen noch an Kosten bei der Grundsteuerverwaltung 15,166 Lhlr. 18 Ngr. 3 Pf. hinzu, die im Ausgabebudjet Position 33 k. aufgeführt sind, worüber dort näher berichtet werden wird. Wie schon früher erwähnt, hat sich die Deputation mit der für die Einnahme verschriebenen Summe nach Annahme einer Grundsteuer von 8 Pfennigen von jeder Steuereinheit einverstanden zu erklären, und thut dies auch in Betreff der für Verwaltungskosten postulirten 35,000 Lhlr. und 25,000 , da erst die weitern Erfahrungen zeigen müssen, in wie fern diese Postulate für die Folge zu verändern sind. In Betracht des oben Gesagten räch die Deputation der geehrten Kammer an, diese Position mit einem Reinerträge von 1,211,341 Lhlr. 20 Ngr.— zu genehmigen. Abg. v. Gab lenz: Ich wollte mir erlauben, einen An trag zu stellen, der dahin geht, im Augenblicke von der Bewil ligung und fernern Berathung der direkten Steuern abzuse- hen, und vorher Position 26, welche von den indirekten Steuern handelt, zu berathen. Zu Motivirung des Antrags, daß es wünfchenswerth und fast nothwendig erscheint, die Berathung über Position 26 der Berathung über Position 23, 24 und 25 vorangehen zu lassen, muß ich mir einige Worte erlauben. Um deutlich zu werden, muß ich hier wiederum auf das zurück kommen, was die frühere Finanzperiode über diesen Gegenstand geliefert hat, woraus hervorgeht, daß die Ueberschüsse, welche in der Periode von 1840 bis 1842 sich gebildet hatten, sich auf 1,900,000 Lhlr. belaufen, und zwar circa 600,000 Lhlr. mehr eingegangen durch bessere Verwaltung der Domainen, durch Zinsen früherer Capitalien und Regalien dagegen an Steuern 1,239,819 Thlr. eingenommen worden sind. Es ist also die größte Summe an Steuern eingenommen, und wir müssen un sere Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand richten. Wir ha ben, meine Herren, zwei Arten Steuern, direkte und indirekte. Was die indirekten betrifft, so sind wir in dieser Beziehung nicht selbstständig, sondern wir gehören einem größer» Vereine an, es ist also nicht möglich, an diesen indirekten Steuern bei der einen oder andern Position eine Ermäßigung, oder wo es sich um Gegenstände und Fabrikate der eigenen Industrie han delt, eine Erhöhung eintreten zu lassen. Wir sind in dieser Beziehung vollständig gebunden und können direkt auf eine Ermäßigung nicht eingehen, sondern höchstens bei der hohen Staatsregierung auf Vermittelung mit den Zollvereinsstaaten antragen. ES kommt nun darauf an, meine Herren, daß wir die Ansätze dieser indirekten Steuern, über die wir nicht selbst
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