Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ständig urtheilen können, vorher nehmen, ehe wir zu denen übergehen, die wir allein genau bestimmen können. Da diese, wie der Abgeordnete 0. Haase bei der Bcrathung über die Cas- senüberschüffe sehr richtig bemerkte, als subsidiarisch einzutrc- Len haben, nämlich dann, wenn die übriger Einnahmequellen des Staats nicht ausreichen, so werden sie dafür stehen müssen, daß die Bedürfnisse des Staats gedeckt werden. Aus diesem Grunde müssen wir eine besondere Aufmerksamkeit auf diese Steuer richten; es scheint mir sachgemäß, daß sie zuletzt zur Be- rathung gelangeund daß diejenigen Positionen, über die wir nicht selbstständig bestimmen können, zuerst vorgenommen werden, Ich glaube, die geehrte Deputation wird sich über diesen Ge genstand mit meiner Ansicht einverstanden erklären können, da es eigentlich für sie ganz einerlei sein kann, ob Position 23 oder Position 26 zuerst zur Berathung gelangt, für die Kam mer indessen nicht, denn wenn der Reihefolge nach Position 23,24und 25 zuerst berathen wird, so wird hierdurch die Mög lichkeit genommen, überhaupt bei den andern Steuern eine Ermäßigung eintreten zu lassen, weil die Zahl der Ausgabe mit der Einnahme vollkommen übereinstimmt. Nehmen wir Mdessen Position 26 vor, so können wir, sollten wir uns über zeugen, baß bei den indirekten Steuern die Position etwas zu niedrig veranschlagt worden ist, und nach Wahrscheinlichkeits berechnungen, die überhaupt nur bei den indirekten Steuern stattsinden können, eine höhere Einnahme vorauszusetzen wäre, so daß also Lei mehrer» Positionen der indirekten Steuern das Budjet sich höher stellte, die Möglichkeit herbeiführen, einen Antrag auf Ermäßigung der andern Steuern, besonders der Grundsteuer zu stellen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen, und hoffe, daß die geehrte Kammer ihn unterstützen und «»nehmen werde. Präsident Braun: Der Here Abgeordnete wünscht, daß Position 26 vor den Positionen 23,24,25 in Berathung gezo gen werden möge. Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Staatsminister v. Ze sch au: Herr Präsident, ich bitte um Erlaubniß, eineAeußerung des Abgeordneten v. Gablenz dahin berichtigen zu dürfen, daß die Bemerkung, die Kammer sei bei den indirekten Steuern in ihrer Entschließung beschränkt, sich nicht auf die darunter befindliche Position der Schlachtsteuer beziehen kann. Präsident Braun: Ich habe zu bemerken, daß, da der Antrag des Abgeordneten v. Gablenz präjudiciell ist, nur über diesen jetzt zu sprechen sein dürfte. Abg. Müller (aus Laura): Ich habe den Antrag desAb- geordneten v. Gablenz zwar unterstützt, muß jedoch die verehrte Kammer dringend bitten, denselben nicht anzunehmen, und zwar im Interesse der lehngeldpflichtigen Einwohner Sachsens. Wir haben ein Gesetz über die Ablösung der Lehngelder vorliegen, welches uns sagt, daß die Grundsteuer abgezogen werden soll. Stelle ich mir nun vor, daß ich ein Gut von 1200 Steuer einheiten habe, und würde ein Pfennig abgeschrieben, dann er halte ich wohl 4 Lhlr., muß aber 100 Lhlr. mehr Lehngelder bezahlen. Aus diesem von mir angeführten Grunde muß ich wünschen, man möge bis zur Ablösung des Lehngeldes bei dem jetzigen Steuersätze stehen bleiben, da uns ja ohnedies das Geld bleibt bis zum nächsten Landtage. Abg. Schumann: Ich habe den Antrag des Abgeordne ten v. Gablenz nicht unterstützt, weil ich gestehen muß, daß ich die Gründe dafür nicht recht zu fassen vermag. Der Sinn der Rede des Abgeordneten schien darauf hinauszulaufen, man möge die Position, welche die indirekten Steuern betrifft, deshalb vor ausnehmen, weil man dann besser beurtheilen könne, ob bei der Grundsteuer eine Ermäßigung einzutreten habe oder nicht, und zur Begründung führt er an, bei den indirekten Steuern könne eine Ermäßigung darum nicht eintreten, weil wir in dieser Be ziehung an das Ausland gebunden seien. Nun will ich zwar nicht leugnen, daß dies bei einem Lheile der indirekten Steuern der Fall sei, aber cs gehören dorthin nach meiner Ansicht nicht nur die Zölle, sondern auch die Personal- und Gewerbsteuer, und in dieser Beziehung sind wir von dem Auslands gänzlich unabhängig. Aus diesem Grunde muß ich gegen den Antrag des Abgeordneten v. Gablenz stimmen. Abg. v. Gab lenz: Was die Bemerkung des geehrten Ab geordneten Müller betrifft, so paßt vorerst dieselbe nicht gegen meinen Antrag, der nicht auf Ermäßigung der Grundsteuer, son dern auf veränderte Reihefolge der Berathung gestellt ist; sei nem Bedenken übrigens, daß, wenn das Gesetz wegen Ablösung des Lehngeldcs zur Berathung kommen würde, eine niedrige Grundsteuer nachtheilig sein könnte, ist dadurch zu begegnen, daß ein Antrag gestellt würde, der für die Abrechnung bei dem Lehn- gelde den Steuersatz von 8 Pf. festsetzt, da dieser auch bei der Entschädigung für die Steuerfreiheit angenommen worden ist; es kann in dieser Beziehung eine Ermäßigung nicht präjudiciell sein. Ich werde übrigens einen derartigen Antrag mit meiner Abstimmung unterstützen, denn ich wünsche nicht, daß in dieser Beziehung den Lehngeldberechtigten irgend ein Bortheil auf Ko sten Anderer zukommen möchte. Was die Bemerkung des ge ehrten Abgeordneten Schumann betrifft, so muß ich darauf auf merksam machen, daß mein Antrag dahin geht, Position 26 den Positionen 23,24,25 vorausgehen zu lassen, und daß, was die Personalsteuer betrifft, diese in der Reihefolge nach der Grund steuer zur Berathung kommen wird, wie jetzt, indem für diese Positionen mein Antrag keine Veränderung aufstellt. Es ist also in dieser Beziehung der Einwand des geehrten Abgeordne ten nicht begründet. Abg. v. Lhielau: Ich sollte glauben, der geehrte Abge ordnete könnte bei der Lage der Finanzen, die dem geehrten Ab geordneten nicht unbekannt sein können, von feinem Anträge ab sehen. Den Grundsatz, den er aufgestellt hat, halte ich für voll kommen richtig, daß nämlich zuerst die indirekten Abgaben be willigt werden möchten, und dann die direkten, weil letztere nur ein Surrogat sein sollen. Ich sollte aber glauben, daß jedem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder