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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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König!. Commissar v. Langen«.' Es wurde so eben be merkt, daß in §. 14 gesagt sei, es sei die Spruchbehörde eine Lan desbehörde. Ich will bemerken, daß das natürlich nur im weite sten Sinne des Wortes sein könne. Aus der ganzen Vorlage geht hervor, daß an eine Landesbehörde nicht gedacht wird, welche in die bisherigen Verhältnisse der Landesbchörden ein träte. Im weitesten Sinne genommen, wüßte ich nicht, wie man die Spruchbehörde anders nennen sollte. Staatsminister v. Wietersheim: Es scheint mir noth- wendig, daß das Ministerium nochmals.Aufschluß ertheilt über die Gründe, und zwar wichtigen und dringenden Gründe, wes halb die jetzige Veränderung gewünscht wird. Es hat dem Mi nisterium seit langerZeit nicht entgehen können, daß das Studium der Jurisprudenz in Leipzig nicht mit dem Fleiße, besonders nicht mit dem wissenschaftlichen Geiste betrieben wird, der im Allgemei nen bei den andern Facultäten, insbesondere bei der medicini- schen und demnächst bei der theologischen, herrscht. Es hat dar über mit erfahrenen Männern Rücksprache genommen, und es ist ihm allgemein versichert worden, daß dieser bedauerliche Man gel größtentheils seinen Grund habe in der fehlerhaften Ein- der Examina.' Insbesondere ist darauf hingewiesen woroen, daß einige wichtige Zweige der Rechtswissenschaft, na mentlich der germanistische, das deutsche Privatrccht und das öffentliche Recht, im höchsten Grade vernachlässigt werden, und das habe seinen Grund darin, weil in diesen Fächern gar nicht oder nur wenig examinirt werde. Ein nunmehr verstorbener ausgezeichneter Rechtslehrer in Leipzig hat es mir bei dem An tritte meines Amtes zu einer Gewissenspflicht gemacht, auf die Abänderung der Examina hinzuwirken. Ein ebenfalls verstor bener sächsischer Jurist, dessen Ruf in ganz Deutschland aner kannt ist, ist zu mir gekommen und hat es mir in das Gewissen gelegt, daß diesem Zustande ein Ende gemacht werde, und er hat das gethan unter jAnführung specieller schlagender Data. Wie sind nun;,die Examina bei den andern Facultäten eingerichtet? Bei der medicinischen, wo zwei Examina bestehen, ein theoreti sches und ein praktisches, examiniren sämmtlicheProfefforen, und es ist dadurch die Sicherheit gegeben, daß kein Fach übergangen wird und der Studirende genöthigt ist, für alle Fächer sich vorzu bereiten. Bei der theologischen Prüfungskommission findet dasselbe statt. Bei der juristischen Fakultät examiniren nur zwei Facultistm nach einem gewissen Turnus. Es soll zwar nicht bekannt sein, wer die Examinatoren sind, allein es ist mir in dem Kreise meiner Privaterfahrungen zur Genüge bekannt geworden, daß die Studenten Mittel haben, ihre Examinatoren vorher zu erfahren. Was nun das juristische Studium betrifft, so wird es leider, mit wenigen Ausnahmen, in den ersten zwei Jahren sehr sorglos betrieben; im dritten Jahre übergeben sich die Studenten einem Repetenten, der die Aufgabe hat, sie zu dem Examen vorzubereiten, zuzustutzen, oder wie es in der Studen tensprache heißt, zuzureiten. Sobald nun diese Examinatoren, die eine große Erfahrung darin haben, die künftigen Mitglieder der Facultät, welche den betreffenden Studenten zu prüfen ha ben, haben erfahren können, so ist ihnen, nachdem sie jenes Mil ¬ glied der Facultät vielleicht schon hundert Mal haben examini ren hören, nichts leichter, als den Studirenden so vorzubereiten, daß er auf alle Fragen ziemlich vollständig zu antworten weiß. Mehrere dieser Fragen sollen sich sogar häufig wiederholen. Die Folge davon ist, daß Personen eine gute, ja sogar die erste Cenfur erhalten, von denen es notorisch ist, daß sie nicht die geringste wissenschaftliche Bildung haben, und so wie das Examen vorbei ist, dann sinken sie wieder in dieselbe Nichtigkeit ihres Studiums» zurück, mit der sie es vorher betrieben haben. Daß hier ein Uebelstand vorliegt, wird Niemand verkennen, und in der That ist es ein dringender Uebelstand. Nun könnte man zwar sagen und es ist das auch geäußert worden, es liege ja nur an dem Mi nisterium, die Sache abzustellen; es könnte das auch durch eine bloße Verordnung geschehen. Aber es ist das leider nicht der Fall; denn wenn es möglich wäre, so würde das Ministerium, dem die Sache in der That dringend am Herzen liegt, das schon längst gethan haben, zumal es schon von meinem Vorgänger ver sucht worden ist. Die Sache ist ganz einfach, weshalb es nicht geht. Nämlich man könnte bestimmen, daß zwar die Facul- tisten, die Dicasterianten auch ferner mit examinirten, aber alle Professoren auch, so daß zwei Senate gebildet würden. Ersteres wäre aber nicht erwünscht, weil die wenigen Dicaste rianten, so achtbar sie auch als praktische Juristen sind, doch nicht alle zum Examiniren die vollständige Befähigung besitzen. Jn- deß würde dies der geringere Uebelstand sein, wenn nur alle übri gen Professoren auch an dem Examen Theil nähmen. Allem man kann es denAwfessoren nicht zumuthen, diese außerordent lich lästige Arbeit unentgeltlich zu leisten, sondern sie müßten da für bezahlt werden, und das würde bei dieser Zahl von Personen,' um die es sich hier handelt, nicht allein eben so viel, sondern noch mehr kosten, als eine vorübergehende Entschädigung der Dicaste rianten. Diesen Weg zu wählen, würde also zu nichts helfen. Endlich mache ich noch auf einen andern Uebelstand aufmerksam. Die Leipziger Juristenfacultät ist mit ausgezeichneten Männern besetzt, und ich kann wohl, ohne ruhmredig zu sein, dreist be haupten, daß sie keiner Universität in Deutschland nachsteht. Gleichwohl gelangen nur sehr selten auswärtige Spruchsachen dahin, und es ist häufig bekannt geworden, daß die bedeutendsten Sachen von europäischem Interesse an andere, minder vollstän dig besetzte Juristenfacultaten verschickt worden sind. Worin liegt der Grund davon? Im Auslande könnte man glauben, daß die Professoren die Urthel sprechen; das ist aber nicht der Fall. Es nehmen nur zwei oder drei Professoren daran Theil, die übri gen sind die Dicasterianten. Diese sind gewiß tüchtige praktische Männer, die aber keine juristischen Notabilitäten sind, wie die Professoren, und insbesondere wenn Fälle einschlagen, dis in dem deutschen Rechte ihre Entscheidungsqusllen finden, ist es auf fällig, daß gerade der Professor des deutschen Rechts, des Lehn rechts und der publicistischen Theile der Jurisprudenz dabei gar nicht concurrirt. " Es ist also auch in dieser Hinsicht im Interesse und zur Ehre der Universität dem Auslande gegenüber zu wün schen, daß die auswärtigen Spruchsachen von dem Collegium der Professoren, nicht aber von dem Collegium der Dicasterianten.
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