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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gung haben. Nur in Ansehung der Substituten ist eine Aus nahme gemacht worden, und es hat die Facultät das nicht blos dankbar anzuerkennen, sondern hat es auch wirklich dankbar an erkannt. Es beruht dieseAusnahme darauf, daß ein solcher Sub stitut unter sehr verschiedenartigen Verhältnissen angenommen wird. Zum Beispiel, wenn ein Professor seine Arbeit, die ihm zufällt — oft ist das nur ein halber Actentheil, oder ein Viertel Actentheil — nicht mehr machen will, so tragt er auf einen Sub stituten an; wenn ein Mitglied emeritirt werden soll, so trägt er auf einen Substituten an, und es ist nunmehr seine Sache, zu nächst sich mit Jemandem zu verständigen, für welchen Preis er diese Stelle einnehmen will. Da ist gewöhnlich die Besoldung eine sehr geringe, so daß die Facultät oft in Verlegenheit ist, nur ganz junge Leute dazu zu nehmen und in Vorschlag zu bringen, die vielleicht dem Fache nicht ganz gewachsen sind, weil die Facultät nicht im Stande ist, schon ganz gewiegte Männer zu finden, die für ein so geringes Salair eintreten wollen, zumal da sie nicht Wissen, ob und wenn sie in die wirklichen Stellen einrücken; des halb hat es die Facultät dankbar anerkannt, daß die Regierung die Substituten ernenne. Die Regierung ist im Stande, sic, wenn sie wieder entbehrlich werden oder sich minder tüchtig zeigten, sofort anderweit zu verwenden, während die Facultät in der Verle genheit ist, sich ihrer nicht entledigen zu können und sie bei einer Ausrückung zu einer ordentlichen Stelle mit inVorschlag bringen zu müssen. Es ist also der rein praktische Gesichtspunkt berück sichtigt worden; aus Rücksicht auf die bessere Besetzung der Fa kultät, und um diese nicht in der Wahl ihrer Mitglieder zu be schränken. Referent Ak>g. 0. Haase: Die Deputation ist freilich von der Voraussetzung ausgegangen, daß nicht der Einzelne, wenn er sich zur Ruhe fetzen will, den Substituten ernennt, sondern hat dafür gehalten, daß, wie das in andern Collegien der Fall, das Kollegium selbst den Substituten denominire, und zwar nach vor hergegangener Probearbeit. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings nur nach vor gängiger Probearbeit. Ich gebe auch zu, daß die Facultät die Denomination hat, aber es käme doch immer darauf an, wie viel will der, welcher emeritirt sein will, abtreten, und da wurde nun bisher gehandelt, ob er ein Drittheil, oder die Hälfte u. s. w. des Einkommens abtrete, und nach dem, was abgemacht wurde, mußte nun die Facultät die Männer wählen, die sie dazu veno- minirte. Präsident Braun: Welche Veränderung und Umgestal tung der Leipziger Juristenfacultät die Regierung beabsichtigt, geht aus dem Berichte, so wie aus der Beilage hervor. Die Mehrheit der Deputation räth nun an, diese fragliche Verände rung zu genehmigen, knüpft aber daran die Bedingungen, welche Seite 279 sub 1,2 und 3 enthalten sind. Die Minorität da gegen giebt ihr Gutachten dahin ab, daß die beabsichtigte Verän derung nicht räthlich erscheine. Wenn vorhin geäußert worden ist, es müßte zunächst die Frage auf das Minoritätsgutachten ge- . stellt werden, so kann ich diese Ansicht nicht theilen; denn die Minorität bringt keine Modifikationen in Vorschlag, sondern sie verneint nur pure, was die Majorität bejaht; im Gegentheile scheint mir die Majorität, oder scheint nicht vielmehr blos, son dern stellt wirklich Modifikationen des Postulats der Regierung auf, welche in den Bedingungen, die sie an ihren Antrag knüpft, unter 1,2 und 3 enthalten sind. Ich glaube daher, daß, wie ge wöhnlich, die erste Frage auf das Majoritätsgutachten zu stellen sein wird, und zwar auf den Antrag, daß die vorbemerkte Verän derung räthlich erscheine, wobei ich die Fragstellung auf die Be dingungen, die sub 1,2 und 3 enthalten sind, Vorbehalte. Ich werde also zunächst auf das Princip die Frage stellen und be merke, daß, wenn das Princip, welches in dem Anträge der Ma jorität liegt, verneint werden sollte, es einer weiternAbstimmung nicht bedürfen wird, weder in Bezug auf die Bedingungen unter 1,2 und 3, noch in Bezug auf das Minoritätsgutachten. Ich frage also die Kammer: Stimmt sie dem Anträge und Vor schläge der Majorität der Deputation bei, daß die fragliche Ver änderung räthlich erscheine? — Mrd gegen sechsundzwan- zi g Stimmen bejaht. Präsident Braun: Ich hatte die Fragstellung in Bezug auf die Bedingungen sub 1, 2 und 3 Vorbehalten; ich frage daher die Kammer: Genehmigt sie den Vorschlag der Majo rität der Deputation unter 1: „daß dir Ernennung der §§. 9, 19, 23 der Beilage erwähnten Hülfsarbeiter, Substituten, das Denominationsrecht dem Spruchcollegium verbleibe"? — Wird gegen z w ö l f Stimmen b e j a h t. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die zweite Modifikation, so fern nicht beliebt werden sollte, daß hier die Fragstellung gespülten werde? Abg. Jani: Ich wünschte doch, daß über diese Punkte einzeln abgestimmt würde. Präsident Braun: Diesem Wunsche werde ich entspre chen. Genehmigt die Kammer: „daß, wenn in Folge Perso nalveränderung in den jetzigen Mitgliedern beider Collegien die zur Zeit nicht zu ermöglichen gewesene vollständige Tren nung der F:cultät von dem Spruchcollegium eintreten kann, diese gänzliche Trennung wirklich Platz ergreife, dergestalt, daß solchenfalls 1) das Spruchcollegium einen eignen, der Juristen facultät nicht angehörigen Vorstand habe"? — Wird gegen dreizehn Stimmen bejaht. Präsident Braun: Genehmigt sie ferner die Bestimmung unter 2: „daß in dem Spruchcollegium lediglich die demselben wirklich angehörigen Mitglieder Sitz und Stimme haben"? — Wird gegen acht Stimmen bejaht. Präsident Braun: Und endlich unter 3: „daß kein Mit glied des Spruchcollegiums zu den Arbeiten der Juristenfacul- lät beizuziehen?" — Wird gegen zehn Stimmen bejaht. Präsident Braun: Ich komme nun auf den 3. Punkt, der so lautet: „daß ohne Zustimmung der Ständeversammlung das Spruchcollegium als Staatsbehörde und dessen Mitglieder
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