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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Verweisung an die vierte Deputaten unpefstrhen wollen? — Wird einstimmig bejaht. 6. (Nr. 533.) Protocollextract derselben vom 30. April 1846, die Beschlußfassung über die Differenzpunkte zwischen Leiden Kammern, den Entwurf, die Abänderung einiget Be stimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vomHK; October 1834 betr. Präsident v. Carlo witz: Ich habe bereits den Protocoll- extract der ersten Deputation zugewiesen, der jetzt die Fertigung der Schrift obliegen wird. Ich frage: ob die Kqmmer nach träglich mit der Verweisung an die erste Deputation einver standen ist? — Wird einstimmig bejaht. 7. (Np. 534.) Protocollextract derselben von demselben Lage, die Berathung des Allerhöchsten Dekrets, die Stiftung des Superintendenten v, Tischer für ein Lehrerinnenseminar Letr. Präsident v. Carlo Witz: Gehört unbestritten zum Res sort der zweiten Deputation, und ich habe mir auch erlaubt, dieses Protokoll bereits der zweiten Deputation zuzutheilen. Ich frage: ob die Kammer damit einverstanden ist? — Wird einstimmig bejaht. 8. (Nr. 535.) Protocollextract derselben von demselben Lage, die Berathung über das Allerhöchste Decret, den Elster brunnen bei Adorf betr. Präsident v. Carlowitz: Auch dieses Protokoll habe ich bereits der zweiten Deputation überwiesen, da es sich um eine VerwMgung handelt. Ist die Kammer damit einverstanden? Wird einstimmig bejaht. 9. (Nr. 536.) Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über den Entwurf zu einem Gesetze, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicher heit betr. Präsident v. Carlowitz: Der Bericht steht auf der heu tigen Lagesordnung. W. (Rr. 537.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 1. Mai 1846, hie Berathung über das Allerhöchste De cret, die Verordnung wegen der Wahl von Vertretern der rö misch-katholischen Parochialgemeinde zu Leipzig vom 1. Mai 1844 betr. Präsident v. Carlywitz: Ist von mir der ersten Depu tation überwiesen worden, der die Fertigung der Schrift obliegt. Prinz Johann: Wenn der Herr Präsident es gestattet, wird der Herr Referent die Schrift nach dem Schluffe desRegi- fkandmvortrags Vorlesern Präsident v. Carlowitz: Jetzt frage ich: ob man mit der Verweisung an die erste Deputation einverstanden ist? — Wird einstimmig bejaht. 11. (Rr. 538.) Protocollextract derselben von demselben Tage, die Berathung des Berichts über das Allerhöchste De kret auf die Schrift pom 19. August 1843 über den Gesetzent wurf, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werfen der Kunst betr. Präsident v. Carlowitz: Damit hat cs folgende Bc- wandniß: Das Allerhöchste Decret ging zuerst bei der ersten Kammer ein, und hier behandelte man es so, wie man die De krete behandelt, welche Antworten auf Anträge der Ständever sammlung enthalten. Es wurde also auch dieses Allerhöchste Dekret nur als eine Antwort auf Anträge, bei Gelegenheit eines berathenen Gesetzentwurfs gestellt, betrachtet, und gelangte ohne weiteres an die zweite Kammer, ohne zuvor einer Deputation zugewiesen worden zu sein. Dort hat man ein anderes, näm lich das daselbst übliche Verfahren eingeschlagen, hat es einer Deputation überwiesen, und es ist zu Anträgen gekommen, welche an die Regierung zu bringen sind. Sind diese Anträge im Ganzen auch unerheblicher Natur, so wird doch, wie die Sache jetzt liegt, uns nichts übrig bleiben, als das Allerhöchste Decret mit den dort gefaßten Beschlüssen nunmehr der ersten Deputation zuzuweisen. Ich frage also: ob die Kammer mit der Verweisung des Allerhöchsten Dekrets an die erste Depu tation sich einverstehen wolle? — Wird einstimmig bejaht. 12. (Nr. 539.) Protocollextract derselben von demselben Tage, die Genehmigung der ständischen Schrift auf das Aller höchste Decret, die Herstellung eines neuen Galerielocals bett. Präsident v. Carlowitz: Ich habe bereits den Protocoll extract der z w e i t e n Deputation zugewiesen, und so viel ich weiß, ist der Referent erbötig, noch heute Vortrag darüber zn erstatten. Bürgermeister Hübler: Ich werde mir die Erlaubniß er bitten, die Schrift selber vortragen zu dürfen, habe aber auch zugleich eine zweite ständische Schrift, die Veränderungen des, Domainenfonds betreffend, der Kammer mitzutheilen. 13. (Nr. 540.) Protocollextract derselben von demselben Lage, die Beschlußfassung über die Differenzpunkte in Betreff des neuen Maaßsystems enthaltend. Präsident v. Carlowitz: Der Protocollextract würde für jetzt blos zu den Acten zu nehmen sein; denn es steht, nach dem die Kammern über diesen Gegenstand sich vereinigt haben, noch der Eingang der Schrift zu erwarten, welche in der an dern Kammer zu fertigen ist. Für jetzt schlage ich also vor, den Protocollextract nur zu den Acten zu nehmen, und frage: oh die Kammer damit einverstanden ist? - Wird einstimmig bejaht. 14. (Nr. 541.) Protocollextract derselben von demselben Tage, die Berathung des anderweiten Berichts über den An trag aufVorlegung einer auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit nebst Anklageproceß mit Staatsanwaltschaft gebauten Strsf- proceßordnung betr.
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