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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. *4^ 02. Dresden, den 14. März 1846.' Bier und sechszigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 2. März 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Beurlaubung, — Wahl eines Mitgliedes in die außerordentliche Depu tation zur Begutachtung der.kirchlichen Fragen. — Bera- thung des Berichts der außerordentlichenDeputation über den Antrag des Abgeordneten Schäffer, die Vorle gungeiner auf Oeffentlichkeit und Mündlich keit, nebst Anklageproceß und Staatsanwalt schaft gebauten Strafproceßordnung betreffend. (Vgl. die Verhandlungen der ll. Kammer in Nr. 48 der Mittheil. H. Kammer S. 1252 ff.). Die Sitzung beginnt kurz vor ^11 Uhr mit Ver lesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Proto kolls durch den Bürgermeister Starke in Gegenwart von ein und vierzig Kammermitgliedern. — Da gegen das Protokoll nichts erinnert wird, so wird es von den beiden Secretairen v. Biedermann und Ritterstädt mit voll zogen. Aus der Registrande werden folgende Nummern vorgetragen: 1. (Nr. 377.) Beschwerde des Herrn Rittergutsbesitzers Utz v. Schönberg, die Berechnung des Procentabzugs be treffend, welcher dem Rittergute Purschenstein bei Feststel lung der Militairleistungseinherten behufs der Einquar tierung zu gewahren ist. ' _ Präsident v. Carlowitz: Obschon diese Eingabe von einem unserer Mitglieder ausgegangen ist, so ist es doch eine persönlicheAngelcgenheit, eine Beschwerde ; sie wird daher nicht der dritten, sondern der vierten Deputation zuzuweisen sein. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Vorschlag genehmige? — EinstimmigJa. 2. (Nr/ 378.) Verwahrung der Dresdner Petenten um Erlassung eines Aufruhrgesetzes, Advocat Gustav Blöde und 161 Gen., gegen die von dem Herrn Vicepräsidenten v. Friesen in der Sitzung der ersten Kammer am 6. Februar d. I. gethanen Aeußerungen. 1. 62. Präsident v. Carlowitz:.Der geehrten.Kammer wird die Aeußerung des Herrn Vicepräsidenten v. Friesen bei Gele genheit der Berathung der Petitionen um ein Aufruhrgesetz noch erinnerlich sein, die bekanntlich in öffentlichen Blättern mehr facher Anfeindung unterlegen hat. In Bezug auf diese Aeuße rung sind nun die Dresdner Petenten Blöde und Genossen mit einer Eingabe oder Verwahrung eingekommen, worin sie bemerken, sie müßten sich gegen diese ihnen untergelegten Ge sinnungen ernstlich und feierlich verwahren. -Sie sprechen zu gleich ihre Verwunderung darüber aus, daß das Präsidium jeneAeußerung habeungerügt hingehen lassen, und unterdrücken ihr Befremden darüber nicht, daß die Mitglieder der Kammer, die denjenigen Städten angehören, aus denen jene Petitionen hervorgegangen seien, bei jener Aeußerung ebenfalls stillge- schwiegen hätten. DasPetitum selbst ist folgendes: „Die hohe Kammer werde uns und unfern Mitbürgern die geringe Ge- nugthuung nicht versagen, über die von uns gerügten Äeußerun- gen des Herrn Vicepräsidenten v. Friesen nachträglich die ver diente Mißbilligung auszusprechen." Ich erlaube mir nun in dieser Beziehung Folgendes der geehrten Kammer vorzutragen. Was zuvörderst das von den Petenten darüber ausgesprochene Befremden anlangt, daß das Präsidium jeneAeußerung unge rügt habe hingehen lassen, so will ich offen bekennen, -aß jene Aeußerung mir nicht entgangen ist. Ich glaube aber, es stand dem Präsid ium das Recht nicht zu, den Ordnungsruf erge hen zu lassen, und glaube dies noch heute, wenigstens war dies zweifelhaft; wo mir aber ein solcher Zweifel beiwohnt, da werde ich mich nie entschließen können, den Drdnungsrufergehen zu lassen, weil mir die Freiheit des Worts in der Kammer viel zu hoch steht. Abgesehen nämlich davon, daß dieVerfassungs- urkunde nur von unanständigen und beleidigenden Ausdrücken, nicht von Aeußerungen spricht, abgesehen davon, daß jene Aeußerung des Herrn Vicepräsidenten auch vielleicht nicht ein mal als eine Persönlichkeit anzusehen ist, muß ich auch noch hinzufügen, daß unter den „Persönlichkeiten", die allerdings das Präsidium zu einein Ordnungsrufe berechtigen, nach der Verfas sungsurkunde und der Landtagsordnuttg etwas Anderes zu ver stehen sein möchte, als die Herren Antragsteller darunter ver stehen. Fassen Sie nämlich die betreffenden Bestimmungen der Verfassungsurkunde und der Landtagsordnung in's Auge, so scheint es wenigstens, als ob unter derartigen vom Präsidenten zu rügenden Persönlichkeiten nur persönlicheAusfällegegen denRe- 1
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