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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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genten und dessen Familie, gegen die Kammern rc., gegen einzelne Mitglieder der Kammer, und, wie die Landtagsordnung hinzu» fügt, gegen den deutschen Bund, zü verstehen seien. Unterwiese Categorien kann die v. Frkesen'sche Aeußerung aber nicht subsu- mirt werden. Nun will ichzugebeN,daß Petenten, deren Motive vielleicht in der Kammer einer Verdächtigung unterlegen haben und die durch die Rede eines Mitgliedes sich verletzt glauben, sich gegen diese Motive verwahren dürfen; ja, ich glaube so gar, daß jedem Staatsbürger, der in der Aeußerung eines Kammermitgliedes eine Beleidigung zu entnehmen glaubt, das Recht zusteht, das bezügliche Kammermitglied vor seinem ordent lichen Richter zu belangen, dafern er damit fortzukommen sich getraut. Mein ich muß bemerken, daß die Antragsteller sich hier nicht blos auf eine Verwahrung beschränkt haben, welche man in der Kammer vielleicht würde schweigend hingenommen haben; sie stellen vielmehr den Antrag: es solle noch gegen wärtig die Kammer dem Herrn Vicepräsidenten die verdiente Mißbilligung zu erkennen geben. Dieses Petitum ist unstatt haft. Hätte dem Präsidium überhaupt das Recht zugestanden, einen Ordnungsruf eintreten zu lassen, so hätte derselbe sofort davon Gebrauch zu machen gehabt, so hatte das Präsidium sich hierzu aus eigenem Antriebe ober auf Antrag eines Mitgliedes in der Kammer entschließen, nicht aber einen Anlaß von außen abwarten müssen. Dasselbe würde sich in Bezug auf das Recht der Kammer sagen lassen, eine anstößige Aeußerung zu rügen. Auch dieses Recht würde man haben sofort üben müssen. Ich weiß wohl, daß die Verfassungsurkunde und Landtagsordnung nichts Bestimmtes darüber enthalten, wie lange die Zeit zu einer solchen Rüge gegeben sei. Allein es liegt in der Natur der Sache, daß dieses Recht dem Präsidium und der Kammer nur im Interesse der durch solche Aeußerungen leicht zu gefähr denden Ruhe und Würde in der Kammer zugestanden worden sei; keinesweges aber deshalb, weil ein einzelnes Kammermit glied in der Kammergewissermaaßen seinen Richter zu erkennen habe. Ist diese Ansicht gegründet, so mußte daher sofort, d. h. während derVerhandlung, eine Rüge eintreten, und schon aus diesem Grunde kann Ihnen das Präsidium nur Vorschlägen, bewandten Umständen nach diese Eingabe auf sich beruhen zu lassen. Bürgermeister Wehner: JchbknganzderAnsicht,welche, das Präsidium ausgesprochen hat. Haben die Unterzeichner dieser Eingabe irgend etwas gefunden, wodurch sie sich von einem Kammermitgliede beleidigt finden können, so mögen sie den Rechtsweg betreten. Das wird ihnen Niemand verwehren können. Allein wohin soll es führen, wenn jede Aeußerung, die ein Dritter außerhalb der Kammer übel nimmt, hier noch besonders zur Discussion gebracht werden sollte Und zu An trägen, wie der mktgetheklte einer ist? Ich glaube, daß der gleichen Ansinnen mit allem Ernste zurückgewiesen werden muß, wenn die Redefreiheit nicht gefährdet sein soll, und bin daher völlig der Meinung, daß man diese Sache beilege und weiter keine Rücksicht darauf nehme. Bürgermeister Hübler: Auf eine auch mich persönlich betreffende, von dem Herrn Präsidenten hervorgehobene Be merkung'der Protestation möge meinerseits die Versicherung zeUügen, ,dyß ich in der'Sitzung vom 6. Februar es geradezu ür rein unmöglich gehalten habe, es sei die Absicht des Herrn Viceptasidenten dahin gegahgey) Hn DinA ddMÄiMr Rede die Petenten selbst zu verdächtigen. Fest überzeugt, den Sinn einer Worte mißverstanden zu haben, bin ich damals desDa- ürhaltens gewesen, seine Worte bezögen sich lediglich auf olche zur Auflehnung gegen die gesetzliche Ordnung geneigte Individuen, die in den Anträgen der Petenten, namentlich so weit sie auf thunlichste Beseitigung eines zu frühen Einschrei tens der bewaffneten Macht gerichtet worden, einen willkomm- nen Vorschub für die Ausführung ihrer unlauter» Pläne finden könnten. Ich füge dem noch hinzu, daß auch bei einer spä ter» Rücksprache mit dem Herrn Vicepräsidenten dieser selbst sich gegen mich dahin erklärt hat, wie er sich allerdings nur in diesem Sinne habe aussprechen wollen; ein Sinn, der freilich durch die gedruckten Mittheilungen keine Bestätigung erhalten hat. Außerdem würde ich nicht unterlassen haben, der ganz grundlosen Verdächtigung des Herrn v. Friesen, schon rücksichtlich der mir zum Lheil persönlich bekannten, achtbaren Unterzeichner der Dresdner Petition, entschieden entgegenzu treten. Was übrigens den auf die Protestation zu fassenden Beschluß der Kammer anlangt, so muß ich dem Vorschläge des Herrn Präsidenten vollständig beitreten. Bürgermeister Gotischald: Ich bin damals dasjenige Mitglied gewesen, welches sofort der Aeußerung des Herrn Vicepräsidenten in der damaligen Sitzung entgegengetreten ist und die Petenten deshalb in Schutz genommen hat. Ich glaube, damit war die Sache abgethan, und um so mehr ab- gethan, da nach meiner Aeußerung sich kein Mitglied in der Kammer erhob, und wenn ich anmaaßend wäre, so würde ich daraus folgern, daß die Kammer das, was ich jener Aeußerung entgegengehalten habe, gebilligt hat. Ich wiederhole also, daß die Petenten damit sich beruhigen können. Was den jetzigen Antrag betrifft, so stimme ich ganz mit dem Herrn Präsidenten überein, daß dem Anträge der Petenten keine Folge mehr zu geben sei. Ich glaube aber auch, die Petenten würden sich am Ende wohl für den Fall Schaden zufügen, wenn sie sich in der Maaße beleidigt glaubten, daß sie ihre Ehrenrettung auf eine andere Weise suchen zu müssen glaubten. Wenn es zu lässig wäre, daß die Kammer eine Mißbilligung gegen den Herrn Vicepräsidenten hier ausspräche, so würde der Herr Vicepräfldent dann, wenn noch andere Schritte von den An tragstellern geschähen, dem entgegensetzen können, daß eine Strafe in dieser Beziehung schon gegen ihn erfolgt sei. Aber ich muß hierbei noch ausdrücklich bemerken, daß ich in diesem Falle der Kammer ein Strafbefugniß nicht zugestehen kann. Um die Sache kurz zu wiederholen, so bin ich ganz der Ansicht, die der Herr Präsident in dieser Beziehung ausgesprochen hat. Präsident v. Carlowitz: Die Kammer hat den Vor schlag des Präsidiums vernommen und ich frage: ob sie demsel ben bektrete?—-Einstimmig Ja.
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