Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
semZwecke entsprechende Behörde." Ich habe diesen Antrag schriftlich zu überreichen und bittedenHerrnPräsidenten, ihn zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Carlowitz: Ich habe zuvörderst den An trag zur Unterstützung zu bringen. Es soll also in Punkt ä. die Fassung der Worte: „eine oberste collegialische Behörde, ein Oberconsistorium oder Kirchenrath gebildet werde" geän dert und dafür gesagt werden: „eine diesem Zwecke ent sprechende Behörde gebildet werden." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstütze? — Er erlangt ausreichende Unterstützung. Staatsminister v. Könneritz: Eine Aeußerung des letz ten geehrten Redners im Eingänge muß, wenn er auch kei nen Antrag darauf gestellt, das Ministerium dennoch bestim men , das Wort zu nehmen. Der geehrte Redner ging näm lich auf die Competenz der Ständeversammlung ein, auf ihren Umfang und erwähnte dabei, daß es zweifelhaft sei, ob nicht in dem Punkte sud l>. etwas zu ändern fein dürfte, weil doch die Frage entstehen könnte, ob nicht die symbolischen Bücher einer Revision, wenn auch nur in unwesentlichen Ehesten, un terliegen möchten; ferner äußerte er, ob nicht auf die Peti tionen, welche den Eid der Geistlichen bei ihrer Verpflichtung und den Symbolzwang betreffen, näher einzugehen gewesen wäre. Dagegen muß das Ministerium sich auf das bestimm teste erklären. Dies gehört auf keinen Fall zur Competenz der Ständeversammlung. Meine Herren, Sie wollen ja der Kirche eine größere Selbstständigkeit gewähren und wollen sie doch in solchen Angelegenheiten von den Anträgen und Be schlüssen der Ständeversammlung abhängig machen? Das ist auf keinen Fall möglich und nach der Verfassungsurkunde durchaus nicht zulässig. Es kann die Ständeversammlung in den Fall kommen, über ein Glaubensbekenntniß zu urthei- lm, wenn sich eine neue Kirchengesellschaft bildet, welche die Aufnahme in den Staat verlangt; wenn aber eine Kirchen gesellschaft im Staate ausgenommen und anerkannt ist, so kann von Seiten der Ständeversammlung ein Antrag auf Abänderung des Glaubensbekenntnisses nimmermehr erfolgen. Das ist dann allein die Sache der Kirche selbst; den einzigen Fall will ich ausnehmen, wenn man sähe, daß es gegen die weltliche und bürgerliche Ordnung wäre. Wohin sollte es auch führen, wenn den Ständen eine Einwirkung auf die in ner« Angelegenheiten der Kirche eingeräumt würde? Sie können nicht wissen, es kann über kurz oder lang einmal die Ständeversammlung in beiden Kammern lediglich aus Katho liken bestehen, wollten Sie diesen den Antrag aus Abänderung des protestantischen Glaubensbekenntnisses einraumen? Nie würde die Staatsregierung das zugeben können und nie dies ihre Absicht sein. v. Criegern: Nur ein Wort zur Erwiderung. Ich habe mich vielleicht undeutlich ausgedrückt und nicht genug herausgehoben, daß meine Ansicht blos die ist, daß die gesetz lichen Bestimmungen hinsichtlich der Wahl der Repräsentanten der Kirche zur Competenz der Ständeversammlung zu rechnen seien. Wenn aber hierbei darauf Rücksicht zu nehmen ist, über welche innern Angelegenheiten sich die Kirche eigentlich durch ihre künftigen Organe aussprechen solle, so liegt hierin allerdings indirecte Mitwirkung der Stände in reinen Kirchen sachen. Mehr hat in meiner Ansicht nicht gelegen. v. Welck: Es war meine Absicht, die Borwürfe zu wider legen, welche in der vorgestrigen Sitzung von Seiten des Herrn Bürgermeisters Wehner der Deputation um deswillen gemacht wurden, weil sie zu weit gegangen, ja sogar soweit gegangen wäre, daß sie in gewisser Hinsicht die Initiative in der Gesetz gebung ergriffen habe. Jndeß diese Vorwürfe sind bereits schon in der gestrigen Sitzung von Seiten des Herrn Referenten wider legt worden, und da bereits schon so viele und gewichtige Redner das Wort in der Kammer ergriffen haben, so willich so wenig als möglich dazu beitragen, die Diskussion noch zu verlängern. Ich muß jedoch um die Erlaubniß bitten, noch einiges Wenige über den Deputationsbericht sagen zu dürfen, und zwar in so fern als er sich auch über die eingegangenen Petitionen ausspricht. Es ist nämlich ganz gewiß, daß, wie auch schon vom Herrn Referen ten erwähnt wurde, der ganze Deputationsbericht vielleicht in 4 Zeilen hätte zusammengefaßt werden können, wenn er blos die Beantwortung des Allerhöchsten Decrets sich zur Aufgabe gestellt und sich blos diese Aufgabe hätte stellen können. Allein, meine Herren, werfen Sie einen Blick auf dieBeilage zumAllerhöchsten Decret, erwägen Sie, daß die hohe Staatsregierung selbst das dermalige Bedürfniß einer solchenReform wenigstens zumTheil mit auf die eingegangenen Petitionen gründet, betrachten Sie den so ganz verschiedenartigen, mitunter sich ganz schroff entgegen- stehendenJnhaltdieserPetitkonen,berücksichtigenSieendlich das, was in der neuesten Zeit in unserm Baterlande sich in kirchlicher und religiöser Beziehung ereignet hat, und Sie werden dann ge wiß der Deputation darin Recht geben müssen, daß sie nicht blos dabei stehen bleiben konnte, der Kammer die Wahl von Zwischen deputationen anzurathen, sondern daß sie auch auf den Inhalt der vorliegenden Petitionen, mehr oder weniger speciell, eingehen mußte. Ich glaube, daß dies aus einem doppelten Grunde noth- wendig war, einmal nämlich im Interesse der hohen Staats regierung, um ihr selbst einen Fingerzeig zu geben, wie weit und auf welche Gegenstände sich nach den Ansichten der Ständever sammlung die angekündigte Reform der Kirchenverfassung er strecken solle, und zweitens im Interesse des Landes, um dem Volke gegenüber ein Urtheil über den Inhalt jener Petitionen auszusprechen. Denn muß man auch zugeben, daß die Stände versammlung als eine politische Corporation in Angelegenheiten der innern Kirchenverfassung und das Dogma betreffend durch aus nicht kompetent fei, so wird das Volk doch hoffentlich wenig stens einigen Werth auf die Ansichten und Meinungen legen, die in dieser Beziehung in diesen Sälen ausgesprochen werde, und wahrhaftig, meine Herren, ich würde es für den belehrendsten, für den segensreichsten Erfolg unserer, wenn auch nicht unmittel baren, so doch mittelbaren Wirksamkeit erachten, wenn es uns gelänge, durch unsere Aeußerungen, durch unsere Besprechungen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder