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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ist eine Consequenz aus der Ansicht, daß Staat und Kirche identisch, daß Staat und Kirche, wie die ältere Theorie dies bezeichnete, eine Societas societstsm xervalleos sei. Geben wir diese Ansicht selbst auf, so müssen wir auch die Consequenz nicht mehr geltend machen wollen. — Ferner ist bemerkt worden, daß die Consistorien ihrem Zwecke wenig entsprochen hätten. Ich habe darauf zu erwidern, daß, wenn die Einrichtung der frühem Consistorien mangelhaft, die Zusammensetzung derselben auf kein richtiges Princip basirt war, daraus nicht folgt, daß die neuen Behörden, welche von der Deputation in Vorschlag ge bracht sind, eben so fehlerhaft zusammengesetzt sein müssen. Wenn befürchtet wurde, daß die Consistorien in den entgegenge setzten Fehler der Kreisdirectionen verfallen würden, indem, während sich die letztem zu sehr mit Verwaltungsgegenständen beschäftigt und die kirchlichen Angelegenheiten nur wenig beach tet hätten, die Consistorien nur die kirchlichen Angelegenheiten beachten und die weltlichen vernachlässigen würden, so ist nicht einzusehen, warum dir neuen Behörden nicht beide Rücksichten mit einander auf das vollständigste zu vereinigen in Stande sein sollten. Was übrigens die Kreisdirectionen im Allgemeinen be trifft, so bemerke ich, und zwar zur Vervollständigung des gestern Gesagten, daß durchaus nicht dir Persönlichkeit der Männer, welche in den Kreisdirectionen gewirkt haben und noch wirken, getadelt worden ist, sondern daß wir lediglich die Einrichtung, wie sie diesen Behörden im Jahre 1835 gegeben worden ist, und ihre Stellung den kirchlichen Angelegenheiten gegenüber, als die Ursache erkennen, welche die Personen in die Unmöglichkeit ver setzt hat, mehr, als geschehen, für die Kirche zu thun. Diese Stellung.läßt sich auch nicht ändern. Die Kreisdirectionen sind und bleiben Staatsbehörden, wahrend die Kirche und deren Gedeihen, in so weit es durch eine äußere Einrichtung befördert werden kann, notwendig Kirchenbehörden erfordert, — Behörden, in welchen die Gesellschaft.der Kirche ihre eignen Gesellschaftsrechte repräsentirt erkennt. v. Schönfels: Ich werde mich ganz im Sinne des Herrn Bürgermeisters Wehner aussprechen, dessen Ansichten über den vorliegenden Gegenstand ich vollständig theile. Auch ich huldige in jeder Beziehung dem besonnenen Fortschritte und kann daher mit der Deputation, wenn sie in ihrem Berichte unter b. der künftig zu erwartenden Regierungsvorlage vorgreift, nicht ein verstanden sein, denn sie begrenzt dieselbe gewissermaaßen. Der Herr Vicepräsident und Referent gab zwar vorhin eine Erläute rung dieses Punktes, die dahin ging, daß ein solches Vorgreifen nicht im Sinne der Deputation gelegen habe, allein dieselbe genügte mir nicht und ich bin der Meinung, daß, wenn der Punkt b. angenommen wird, von einer wirklichen Verbesserung der Kirchenverfassung und Anpassung derselben an diejetzigeZeit nicht die Rede sein kann. Uebrigens scheint der Gegenstand so erschöpft zu sein, daßsich etwas Neues nicht mehr vorzubringen wüßte. Nur auf Eins wollte ich mir erlauben noch aufmerksam zu machen, auf etwas, was so eben Herr Bürgermeister Bern hards bereits angedeutet hat. Es ist dieses die Petition aus Mohorn, welche Herr v. Heynitz vorgestern der Kammer mitge- theilt hat. Herr v. Heynitz wollte durch diese Petition beweisen, daß es auch in den Erblanden Gkmeinden giebt, welche in Bezug auf die Kirchenverfassung noch am Bestehenden festhalten. Dieser Beweis scheint mir aber ein mißlungener gewesen zu sein. Jene Gemeinde hat hinsichtlich dessen, was ihr das Höchste und Heiligste sein sollte, ihre Gesinnungen zweimal gewechselt, und zwar in ganz kurzer Zeit. Sie hat dadurch bewiesen, daß sie nicht urtheilsfähig ist, und würde offenbar besser gethan haben, wenn sie ihren Wankelmuth in so wichtiger Angelegenheit nicht noch öffentlich zur Schau getragen hätte. Auf Petitionen d i e- ser Art ist allerdings, und zwar mit vollem Rechte, nicht der geringsteWerth zu legen, selbst dann, wenn man im Allgemeinen den Petitionen nicht abhold ist. v. Posern: Es geht mich nichts an, was gegen Herrn v. Heynitz gesagt worden ist, sondern ich will nur zum Schutze der betreffenden Gemeinde etwas sagen. Es gehört gewiß Muth dazu, es so auszusprechen, daß man sich geirrt habe. Einen Vorwurf möchte ich deshalb der Gemeinde nicht machen lassen; ich erkenne darin vielmehr einen Beweis von Wahrheits liebe, Glaubenstreue und sehr ehrenwerther Gesinnung. Er wähnen muß ich noch, daß die Gemeinde ja zur ersten Unter schrift, wie sie wenigstens anführt, durch einen Geistlichen ver leitet worden ist. v. Heynitz: Ich werde nie in meinem Leben Bedenken tragen, wenn ich von einer Ueberzeugung zu einer bessern gelangt bin, dies privatim und öffentlich zu bekennen. Wer ein solches Verfahren tadeln will, jwürde namentlich die ausgezeichnetsten Männer zur Zeit der Reformation tadeln müssen. Ich finde in einem solchen offenen Bekenntnisse eine gewisse Ueberzeugungs- festigkeit und ein Benehmen, welches ich ehre. Deshalb scheint mir das Benehmen der Gemeinde kein verwerfliches, vielmehr ein ehrenhaftes zu sein. Wenn einer Kammer eine Petition vorliegt, welche zurückgenommen ist, so halte ich es für höchst angemessen, ja für nothwendig, die Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß sie zurückgenommen ist. Ich kann in der Mit theilung nichts Befremdendes finden. Jm Gegentheile, ich müßte glauben, daß es etwas Befremdendes wäre, wenn ein Kammer mitglied, welches weiß, daß die Petition zurückgenommen sei, dies in der Debatte nicht erwähnt hätte. v. Schönfels: Mir scheint es hierbei darauf anzukom men, was man höher stellt, Consequenz oder Jnconsequenz. Die gegebenen Widerlegungen haben mich nicht davon überzeugt, daß Petitionen solcher Art irgend einen Werth haben. Bürgermeister Starke: Wenn es stets weit leichter ist, eine Sache zu tadeln, als sie besser zu machen, so sollte ich billig Bedenken tragen, mich der Reihe der Sprecher anzuschließen, welche entweder nicht oder nicht vollständig mit der Deputation einverstanden gewesen sind; allein wenn mich keineswegs anmaaßende und unbescheidene Ladelsucht, sondern nur der Mangel an einer festen, gewissenhaften Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und Räthlichkeit der von der Deputation getha- nen Vorschläge leitet, und ich auch wünschen muß, daß zwei Gesichtspunkte, die noch nicht völlig erörtert sind, eine nähere
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