Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
um Sein oder Nichtsein, um Meinungsverschiedenheit über die eigentlichen Kern- und Grundlehrcn des Ehristenthums, mit denen es steht und fällt, wie sie einfach, unzweideutig und klar in der heiligen Schrift enthalten, im neuen Testamente klar aus gesprochen — von unserm Herrn und Heilande ausgesprochen und in den symbolischen Büchern nur wiederholt und systematisch zusammengestellt worden sind, und hierin halte auch ich am Buchstaben fest. — Diese letztere Bemerkung bezog sich natürlich nicht auf die Rede des Herrn Bürgermeisters Starke, sondern ich hielt sie zur allgemeinen Verständigung, um möglichem Miß verstehen vorzubeugen, für nöthig. GrafHohenthal-Püchau: Wenn ich als Nr. 17 bei der vorgerückten Stunde noch spreche, so muß ich auf die mir bei verschiedenen Gelegenheiten schon lange bekannt gewordene Nachsicht der geehrten Kammer um so mehr rechnen, da ich wie der heute von neuem gefühlt habe, wie schwer es ist, die verschie denen Ansichten über Religion und Kirche zu vereinigen. Um so mehr muß ich auf Ihre Nachsicht rechnen, da mir bei der jetzi gen Discussion wieder klar geworden ist, wie die erleuchtetsten Männer die schönsten und bestgemeintesten Ideen aussprechen können, ohne dadurch ihren Zweck, Beruhigung der Gemüther, zu erreichen. Also bitte ich nochmals die Kammer um Verzei hung, wenn ich jetzt noch meinem innern Drange, Einiges zu sprechen, folge. Was den Competenzpunkt der Stände anlangt, so ist darüber nie ein Zweifelbeigegangen, daß durch Vereinigung derRegierung mit den Ständen selbst die Verfassung abgeändert werden könne. Warum nun sollte nicht auch die Stellung der Kirche der Staatsverfassung gegenüber durch Regierung und Stände festgestellt werden können, zumal da es sich hier nur um die äußere Stellung der Kirche handelt? Eben so bin ich in der Hauptsache mit der Deputation darüber einverstanden, daß eine Trennung der Kirche vom Staate wünschenswerth sei, daß sie aber nur dann erreicht werden könne, wenn sie auf eine Presby- terial- und Synodalverfassung gegründet wird. Allerdings muß ich gestehen, daß die Erklärung des Herrn Cultusministers, die er am Schlüsse der gestrigen Sitzung auf die Rede des Herrn Re ferenten gab, Veranlassung zu der Meinung giebt, daß die Tren nung der Kirche vom Staate in der Maaße, wie sie von der De putation beabsichtigt wird, nicht erreicht werden kann. Der Herr Cuttusminister hat erklärt, daß die ia Lvangelicis beauftragten Staatsminister entschiedenes Bedenken tragen würden, das jus Sj>iscl>psle, was ihnen von der Krone als ein ihnen allein zuste- hendes Recht übertragen worden, an eine selbstständige kirchliche Behörde zurückzugeben. Ich will diese Erklärung des Herrn Staatsministersnichtweiterbeleuchten, nur so viel will ich sa gen, daß sie der Art zu sein scheint, daß dann der Wunsch, den die Deputation ausspricht, unerreichbar erscheint. Indessen glaube ich doch, daß es vielleicht möglich wäre, trotz dem, daß das jus episcopala von den io Lvsngelieis beauftragten Staatsmini stern ausgeübt würde, dennoch jener Wunsch erreicht werden könnte. Meine Herren? Sollten denn diese allgemeinen Be wegungen, die sich in fast allen deutschen Ländern in der prote- stantischenKirche kundgeben, nicht vielleicht bei den Regierungen die Idee Hervorrufen, auf ein in den ersten Zeilen der Reforma tion sehr wohlthätigcs Bündniß, wenn auch in neuer Form, zu- rückzukommen, ich meine auf die Idee, eine Art corpus evsvFeli- corum zu bilden? Es war dies einBündniß der deutschenReichs- fürsten, um sich selbst und ihre Confessionsverwandten, ja ihre Kirchen, gegen die Anmaaßungen der katholischen Kirche, gegen das corpus catiwlieorum derkatholischenReichsfürsten zuschützen, gegen welches allerdings die protestantischen Fürsten einzeln zu widerstehen viel zu schwach waren. Damals also wurde das corgus evLngelieorum gegründet, um einen äußern Feind zu be kämpfen. Ist aber jetzt der innere Feind nicht viel gefährlicher, als damals der äußere war? Ich gestehe, von der katholischen Kirche fürchte ich keine gefährlichen Uebergriffe, für die unsere wohl aber fürchte ich, daß durch die innern Spaltungen unserer evangelischen Kirche uns wirkliche Gefahren drohen. Erlauben Sie, daß ich dies durch ein Beispiel erläutere, welches mir in Folge der Aeußerung des Herrn Secretairs v. Biedermann im Gedächtniß ist, ich meine die verschiedene Normirung des Religionseides in Sachsen-Weimar und im Königreich Sachsen. Unbedeutend erscheint es, wenn Einer sagt: „Ich schwöre, insoweit," und dagegen der Andere, „weil die symbolischen Bücher mit der heiligen Schrift über einstimmen," nach ihnen nach bestem Gewissen zu lehren. Aber Sie werden mir zugeben, daß dadurch ein himmelweiter Unterschied in der.Wirklichkeit hervorgerufen werden wird; denn Sie werden mir zugestehen, daß ganz verschiedene Lehrsätze da durch zuTage gefördert werden, umso mehr, da es unsererprote- stantischen Theologie bei der Dialectik und Philosophie, die ihr zu Gebote steht, nicht schwer werden wird, zu beweisen, daß manche der symbolischen Bücher gar nicht mehr mit der heiligen Schrift übereinstimmen. Wohin aber wird das führen? Daß so viele Kirchen entstehen, als verschiedene Regierungen in Deutschland vorhanden sind, und daß man von einer Königlich preußischen Kirche eben so gut, als von einer Fürstlich Reuß- Ebersdorf'schen wird reden können, während ich doch nur eine evangelisch-lutherische Kirche anerkennen kann. Wenn daher diese verschiedenen deutschen Regierungen zu sammenträten und sich über eine äußere Reform der evange lisch-lutherischen Kirchenverfassung berathschlagten, wenn in Folge dessen eine Verfassung für alle Länder angenommen würde, so könnte dann wohl aus dieser eine allgemeine protestantische Kirchenversammlung als Repräsentantin der Kirche selbst hervorgehen, welche nach meinen Ansichten voll kommen befugt wäre, auch in dogmatischen Angelegenheiten zu entscheiden; denn wie ich mit dem Herrn Staatsminister v. Könneritz darin übereinstimme, daß eine politische Versamm lung durchaus hierzu nicht berufen sei, so glaube ich doch, daß eine Kirchenversammlung, die aus der dann selbst wieder herge stellten selbstständigen evangelisch-lutherischen Kirche hervorgeht, dazu vollkommen befähigt sein würde. Ich stimme übrigens mit dem Herrn v. Großmann darin überein, daß diese Kirchenver sammlung kein Glaubenstribunal sein solle; dieser Satz ist als Criterium des Protestantismus ganz richtig, daß ein Majoritäts-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder