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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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bestanden, während dieser sechs Jahre aber leider schon zu be gründeten Beschwerden und Klagen der Gewerbtreibenden Ver anlassung gegeben hat, von Seiten der Kammer Genehmigung finden werde. Um so zuversichtlicher hoffe ich aber, daß sie we nigstens dem Anträge der geehrten Deputation, welcher den städ tischen Gewerben einen, wenn auch nothdürftigen Schutz ver spricht, willfährig beitreten werde. Gegen die hohe Staats regierung aber spreche ich das zuversichtliche Vertrauen aus, daß sie eine weitere Beeinträchtigung der Städte, welche in der That mit den größten politischen Gefahren verbunden sein würde,nicht ferner dulden und bei der Ausübung der ihr diesfalls zustehen den Regierungsrechte mit der größten Gewissenhaftigkeit auch ferner verfahren werde. Präsident Braun: Auf die Bemerkung des Herrn Ab geordneten, daß er den Bericht nicht bekommen habe,shabe ich zu erwähnen, daß ich so eben in der Canzlei habe Nachfragen lassen, wie es gekommen sei, daß die Canzleiboten gegenüber dem Herrn Abgeordneten ihre Pflicht vernachlässigt und demselben das ihm gebührende Exemplar des Berichts nicht behändigt haben. Diese aber versichern, daß dem Herrn Abgeordneten der Bericht eknge- händigt worden sei, weshalb, wie der Herr Abgeordnete selbst verlautete, es wohl möglich ist, daß ihm der Bericht abhanden gekommen sei. Bei dieser Gelegenheit gedenke ich zugleich, daß, wenn jemals einem oder dem andern Abgeordneten ein Exemplar der Berichte verloren gehen sollte, auf Verlangen ein anderes aus der Canzlei verabfolgt werden wird. Der Abgeordnete v. Schaffrath hat nun das Wort. Abg. v. Schaffrath: Befürchten Sie, meine Herren, nicht, daß ich den alten, ja, ich möchte fast sagen, ekelhaften und unangenehmen Streit zwischen Stadt undLand erneuern werde, befürchten Sie nicht, daß ich hier lediglich als städtischer Abge ordneter nur für städtische Sonderinteressen, einseitig, ohne Rück sicht auf das Ganze und Allgemeine, daß ich nicht als Vertreter des ganzen Vaterlandes sprechen werde. Ich beziehe mich hierbei auf mein bisheriges Verhalten innerhalb der Kammer und auch außerhalb derselben. Ich kann versichern, daß ich ein großer Freund des platten Landes schon wegen meiner Stellung im Leben bin. Allein ich glaube, daß das allgemeine Interesse des ganzen Volkes und Vaterlandes, nicht blos das der Städte bei der Berathung über diesen Bericht zur Sprache kommt. Es handelt sich hier um eine allgemeine Landesangelegenheit, meine Herren, nicht blos um das Interesse der Städte, weil ich glaube, daß die Abhülfe der Nahrungslosigkeit, welche den Handwerkern in den Städten so drückend ist, daß die Abhülfe dieser Beschwer den dem ganzen Lande zum allgemeinen Besten gereichen werde. Die Noth der Städte, besonders der kleinen, ist, meine Herren, groß. Alle Gewerbe, das der Handwerker und der Kaufleute, liegen sehr darnieder. Besonders aber ist das der Schneider, Schuhmacher und Weber so gesunken, daß eine Abhülfe dringend nothwendig ist. Ist ein Theil des menschlichen Körpers krank, so befindet sich der ganze Körper unwohl. Ist ein Theil des Vaterlandes, sind die Städte in Nyth, so wird sich sehr bald auch das platte Land, der Stand der Dorfbewohner in Noth befinden. Ist in den Städten keine Nahrung, so kommt auch weniger Nahrung auf das Dorf, so sinken auch die landwirthschaftlichen Products und Preise. Ich werde gewiß auch nicht zu viel ver langen, wenn ich bei den vorliegenden Petitionen für die Städte etwas mehr, als die geehrte Deputation beantragt hat, verlange. Ich weiß recht gut, wie auch schon der Abgeordnete Metzler ge sagt hat, daß es bei der jetzigen Zusammensetzung dieser Kam mer, in welcher nur 25 Vertreter der Städte und dagegen 45 Vertreter des platten Landes sitzen, und diese letzter» natürlich die Noth der Städte nicht so kennen, wie jene erstem, vergeblich sein würde, so viel zu verlangen, als allerdings nothwendig sein würde, um den Klagen der Städte abzuhelfen. Allein mit dem erstenAntrage der Deputation: „die unter I , II. und HI. bemerk ten Petitionen auf sich beruhen zu lassen", kann ich mich nicht einverstanden erklären, denn es heißt das so viel: es solle für die Städte wieder so viel als gar nichts geschehen. Wenn ich auch zugebe, daß der Antrag der Deputation unter I V. den Städten schon viel helfen wird, der Antrag, daß das Gesetz von 1840 we nigstens nicht in so ausgedehnter Weise angewendet, nicht so viele Concessionen und Dispensationen erthcilt werden, als bis her von den Behörden geschehen ist, so ist dies doch nicht hinrei chend, der allgemeinen Noth der Städte abzuhelfen. Es handelt sich — ich wiederhole es — hier um eine allgemeine Landesan gelegenheit, nicht um ein Sonderinteresse der Städte. Dies, meine Herren, wird Ihnen einleuchten, wenn Sie die Stim mung, die Lage, die Nahrungs- und Erwerbslosigkeit der Städte ansehen. Es ist diese Stimmung der Städte weniger politische Unzufriedenheit, als eine Unzufriedenheit mit ihrer Lage. Es ist in den letzten Jahren für das platte Land sehr viel geschehen; allein für die Städte ist gar nichts gethan worden. Die Recht«, welche die Städte früher hatten, sind ihnen genommen worden, daher ist die Unzufriedenheit, die in den Städten herrscht, aller dings eine nicht etwa wunderbare, sondern eine ganz natürliche. Die Rechte der Rittergutsbesitzer sind mit reichlicher Entschä digung abgelöst worden, allein die Verbietungsrechte der Städte in Bezug auf den Handwerksbetrieb auf dem Lande sind ohne Entschädigung aufgehoben worden. Die Befürchtungen, welche aus der jetzigen Lage der Städte und aus der Nahrungs losigkeit der Handwerker in ihnen entstehen, sind, wie ich vorhin agte, allgemein. Die Noth ist allerdings so groß, daß mit der Zeit die kleinen Städte so verarmen werden, daß sie selbst ihre eigenen Armen nicht mehr werden erhalten können, und daß diese nicht blos den Städten, sondern dem ganzen Lande zur Last fal len werden und daß die Armenverpflegung von der Staatskasse wird übernommen werden müssen. Das sind die allgemeinen Gründe, welche dafür sprechen, daß irgend etwas zur Abhülfe der Noth der Städte geschehe. Was die Armuth, der Pauperismus der Städte auch für politische Gefahren enthält, wage ich blos anzudeuten, politische Gefahren für ganze Staaten, mithin auch ür alle andern Stände, nicht blos für die Städte. Es giebt ge wisse Zeichen der traurigen Lage der Städte, die sich nicht weg leugnen lassen und als Warnungszeichen dastehen, wie schon rüher bei der Berathung des beschwerenden Gesetzes angeführt
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