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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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noch größere Feierlichkeit zu geben, und zwar dadurch, daß auch solche dabei sind, die nicht unmittelbar bei der Sache betheiligt sind und nicht handeln; es hat geglaubt, daß dieses erreicht, aber auch vollkommen sicher erreicht werde durch Zulassung einer Ge richtsbank von Unbetheiligten; und — daß ich es hier erläutere, was ich in derDeputation erwähnt habe — nichtdurch Manner, die das Gericht wählt, die also gewiffermaaßen von dem Gericht abhängig wären, sondern das Ministerium hat geglaubt, daß es am geeignetsten sei, durch Männer aus der Zahl der Gemeinde pertreter (Stadtverordneten oder Gemeindevertreter auf dem bände) des Orts, wo das Gericht gehalten wird, durch diese eine freiwillige Gerichtsbank besetzen zu lassen, so daß sie zwar nicht unbedingt dabei sein müßten, aber dabei sein könnten. Das Ministerium hat geglaubt, daß Männer gerade aus dieser Classe die geeignetsten wären. Das ist der Standpunkt, auf welchem das Ministerium steht.' Vicepräsident Eisenstuck: Nachträglich haben sich noch üngemeldet die Abgeordneten Scholze, Metzler, Schäffer, Ober länder, v. Geißler. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mirnochetwas nachzuholen, um das Bild noch deutlicher zu machen. Als Ur kundszeugen hat sich das Ministerium diese Zeugen nichtgedacht, sondern als freiwillige Zeugen, so daß sie das Protokoll nicht zu unterzeichnen haben würden. Referent Präsident Braun: Für den Fall, daß Jemand von der Rednerbühne aus zu sprechen beabsichtigte, verlasse ich dieselbe, Abg. Todt: (von seinem Platze aus) Meine Herren! Warum ergreift man heute das Wort, wenn man sich über die jetzt uns vorliegende Frage schon früher ausgesprochen hat? Ich für meine Person habe es aus zwei Gründen gethan, ein mal, um eben zu erklären, daß ich an der früher ausgesproche nen Ansicht noch unabänderlich festhalte, und dann aus dem zweiten Grunde, weil jetzt noch eine zweite Frage, die früher nicht mit aufgestellt war, in den Kreis der Berathung gezogen worden ist, ich meine die Frage wegen der Geschwornengerichte. In Bezug auf den ersten Punkt darf wohl eigentlich voraus gesetzt werden, daß ich der Deffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens noch in gleichem Grade anhänge, wie ich das am vorigen Landtage zu erkennen gegeben habe. Allein es schadet auch nichts, wenn man dies ausdrücklicherklärt, und ich für meine Person halte es für um so notwendiger, und thue es um so lieber, al's doch vielleicht aus dem neulich bei dem Schiedsmannsinstitut von mir abgegebenen Votum Be fangene oder Uebelwollende Gift saugen, oder Gesinnungs änderung darin wittern könnten. Habe ich also erklärt, daß ich der früher ausgesprochenen Meinung noch vollständig an hänge, so ist damit eigentlich Alles geschehen, was man in vor liegender Beziehung thun kann. Denn auch ich ttete der Meinung, welche vorhin der Herr Justizminister ausgesprochen hat, bei, daß eine weitläuftige Verhandlung über die uns vor liegende Frage nicht eigentlich mehr nöthkg ist. Wozu sollen wir auch noch eine Beweisführung vornehmen? Die Wissen schaft hat längst das Ihrige gethan. Die Gründe, welche man für öffentlich - mündliches Strafverfahren, ja für ein öffentlich-mündliches Gerichtsverfahren überhaupt, aufstellt, sind, so glaube ich wenigstens, so schlagend, daß für den, wel cher sich überzeugen lassen will, jn der That nichts mehr gesagt zu werden braucht. Namentlich glaube ich, daß in diesem Saale, wo am vorigen Landtage wochenlang eine so gründ liche Berathung über diese Frage stattgefunden hat, es nicht mehr nöthig ist, die Gründe pro und contra nochmals weit läufig vorzuführen. Eine Verbesserung unsers dermaligen Strafverfahrens ist uns zwar in Aussicht gestellt, es soll näm lich Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft eingesührt werden. Allein ohne die Deffentlichkeit bewahre mich für meine Person der Himmel vor der Mündlichkeit. Eher stimme ich für Bei behaltung des dermaligen Verfahrens, als daß ich dazu meine Stimme gebe. Da ist wenigstens noch einige Garan tie gegen richterlichen Jrrthum und Uebergriffe mehr vorhan den, da ist wenigstens aus der geheimen Verhandlung etwas Geschriebenes da, an welches man sich halten kann, ist über des Verfahren des Richters eine, wenn auch nicht ganz getreue, Urkunde vorhanden. Von zwei Hauptübeln des jetzigen Ver fahrens — der Langsamkeit der Proceffe und dem Mißtrauen gegen die Rechtspflege — wird das eine durch die Münd lichkeit beseitigt. Aber das andere bleibt nach wie vor, und dieses andere ist, wie mir scheint, das bei weitem größere Nebel, ich meine das Mißtrauen gegen die Rechtspflege. Die alten Gründe, welche man gegen die Deffentlichkeit, namentlich am vorigen Landtage, aufgestellt hat, sind schon langst hinlänglich widerlegt. Neue aber habe ich eigentlich zur Zeit noch nicht gehört. Denn an den Grund, den wir bei der ersten Anregung der gegenwärtigen Frage gehört haben, an den Grund, daß das Volk sich an den Qualen der Verbrecher wei den werde, wenn die Verhandlungen öffentlich wären, glaubt Niemand im Volke. Da, wo öffentlich-mündliches Verfahren besteht, ist noch von keinem Menschen eine Wahrnehmung der Art gemacht worden, und ich sollte doch wirklich glauben, daß das sächsische Volk nicht schadenfroher, rachsüchtiger und blut dürstiger wäre, als ein anderer unserer deutschen Stamm genoffen. Gegen ein derartiges Sittenarmuthszeugniß für unser Volk muß ich für meine Person auf das entschiedenste protestiren. Ich habe bereits gesagt, es ist eine weitläuftige Beweisführung in der vorliegenden Angelegenheit jetzt nicht nöthig, und der Herr Minister hat das ebenfalls ausgesprochen. Aber einen Punkt muß ich doch diesmal etwas mehr hervor heben, als es am vorigen Landtage geschehen ist und den Ver hältnissen nach geschehen konnte. Ich meine den Wunsch d es Volkes. Als wir am vorigen Landtage über dieOeffent- lichkeitsfrage hier verhandelten, hieß es, nur eine Handvoll Advocaten trage so großes Verlangen nach Deffentlichkeit der Gerichtspflege, ja selbst vom Ministertische aus wurde behaup tet, daß der Wunsch des Volkes nur ein künstlich hervorgeru-
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