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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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fener und schneÜ vorübergehender sei. Diese Behauptungen sind, glaube ich, immittelst vollständig widerlegt worden. Allüberall im Lande, wo man hinkommen mag, regt sich die Theilnahme an dieser Frage, giebt sich der Wunsch des Volkes nach Reorganisation der Gerichtspflege in unserm Sinne kund. Von den Petitionen, die am vorigen und jetzigen Landtage an uns gelangt sind, will ich nicht sprechen, obschon sie ein größe res Gewicht haben und verdienen, als ihnen von gewissen Sei ten her eingeräumt werden will. Aber auf eine andere Kund gebung der Wolksmeinung sehe ich mich veranlaßt aufmerksam zu machen, weil ich gerade darüber am meisten Auskunft geben kann. Ja hat etwas die Theilnahme des Volks an derOeffent- lichkeits- und Mündlichkeitsfrage dargethan, so war es die von mir eingeleitete Subscription zu Beiträgen, um den Auf wand für eine Reise zu bestreiten, die ein Sachverständiger in die Länder zu machen beauftragt werden sollte, wo das münd liche und öffentliche Verfahren eingeführt ist. Es hatte sich nämlich alsbald nach dem Schluffe des vorigen Landtags das Gerücht verbreitet, als sollte von der Regierung ein Staats beamter mit einer derartigen Mission beauftragt werden, um das öffentliche und mündliche Verfahren an Ort und Stelle kennen zu lernen, von dem, aus Aeußerungen, die er in Schrif ten gethan, vorausgesetzt werden konnte, daß er dem öffent lichen und mündlichen Verfahren nicht zugethan sei. Da, war dies gegründet, zu erwarten stand, daß die eigne Anschau ung des öffentlich-mündlichen Verfahrens nur dazu benutzt werden würde, um die Schattenseiten, die nun einmal jedes menschliche Institut hat, kennen zu lernen und aufzudecken, so erschien es wünschenswerth, daß auch ein dem mündlich öffentlichen Verfahren ergebener Jurist eine Reise unternehme, um dieses Verfahren durch eigne Anschauung kennen zu lernen. Ich forderte daher zu Beiträgen für den angedeu teten Zweck auf, wett es einem Geschäftsmanne, der Mo nate lang seinen nächsten Beruf und Erwerb aufgeben muß, nicht wohl zuzumuthen war, auch noch die nicht unbeträcht lichen Kosten für eine solche Reise zum Opfer zu bringen. Und siehe! diese Aufforderung hatte einen über alle Erwartung günstigen Erfolg. Es gingen in Zeit von wenigen Monaten 1800 Thlr. für den angedeuteten Zweck bei mir ein. Daß der Reisende ihre Annahme großmüthig abgelehnt hat, und das Geld dermalen noch bei demBanquier liegt, ist etwas, was nicht hierher gehört. Aber keine Stadt im Lande ist da mals ganz unbetheiligt geblieben, selbst die farblosesten thaten wenigstens etwas. Auch viele Dörfer und Dorfbewohner schick ten mir ihre Beiträge. Kein Alter, kein Geschlecht, kein Stand schloß sich von der Theilnahme aus. Das kleinste Scherflein des Armen, wie der ansehnliche Beitrag des Wohlhabenden ward beigesteuert. Mehrere erboten sich sogar zu fortlaufen den Einzahlungen. Und alle diese Zusendungen und Erbie tungen gingen mit den bündigsten und die Theilnahme für das öffentlich-mündliche Verfahren kündgebenden Erklärungen bei mir ein. Genug — wenn irgend etwas, so hat diese Sub scription dargethan, daß das Volk es ist, welches die Einfüh- ll. LS. rung des öffentlich-mündlichen Verfahrens sehnlichst wünscht, nicht einzelne speculirende Advocate«, nicht einzelne Partei gängern Ist aber der Wunsch des Volks wirklich vorhanden, dann, glaube ich, ist es unsere Pflicht, ihm auch Möglichste Berücksichtigung zu schenken, d. h. bei der Abstimmung über die vorliegende Frage wieder so zu verfahren, wie es am vorigen Landtage geschehen ist. Und erklären wir uns wieder in der Weise, wie ich eben angegeben habe, für Einführung des öffentlich-mündlichen Verfahrens, vielleicht sogar die erste Kammer mit, dann kann, dann wird auch unser uNd des Vol kes Wunsch für die Dauer nicht unbeachtet bleiben, die Re organisation des gerichtlichen Verfahrens in unserm Sinne nicht länger mehr verschoben werden können. Man hat aM vorigen Landtage uns entgegengehalten, und es ist auch bereits heute wieder geschehen, es sei ministerielle UeberzeuguNg, daß die Oeffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens nicht gut und für die Rechtspflege nicht nothwendig und zweckmäßig sei. Man hat damals auch gesagt, die Regierung habe nach der Constitution das Recht, Anträge der Stände zurückzuweisen. Aber eine individuelle ministerielle Ueberzeugung kann, so scheint es mir wenigstens, in einem konstitutionellen Staate demGesammtwillen desVolks nicht entgegentreten. Es kommt mir nicht bei, zu verlangen, daß jede einfache Majorität ein Anbequemen der Regierung an die Ansicht der Kammer oder der Kammern, eine Appellation an das Volk, einen Minister wechsel oder was sonst zur Folge haben soll. Auch will ich nicht ableugnen, daß nach dem Buchstaben der Constitution dieRegierung dasRechthat, ständischeAnträgezurückzuweisen. Aber im Geiste der Constitution und des konstitutionellen Lebens liegt ein solches Zurückweksett nicht. Und wenn sich namentlich das Volk so ausgesprochen hat, wie es in dieser An gelegenheit geschehen ist, ausgesprochen für sich und durch seine Vertreter, dann glaube ich, bleibt der Regierung nichts übrig, als nachzugeben, die eigne Ueberzeugung zu opfern und den Wunsch desVolks zu berücksichtigen. Geschieht es nicht, dann, dünkt mir, ist die Constitution keine Wahrheit, sondern ein leeres Papier, was dem Lande nür Geld kostet. Dann können wir noch so laut und einmüthig für ein Bedürfniß des Volkes Anerkennung hier verlangen, man wird uns entgegenhalten, es sei gegen die Ueberzeugung der Regierung, diese Aner kennung zu gewähren, und wir gehen unverrichteter Sache nach Hause. Wozu aber dann Landtage? und für diese Landtage die vielen Geldkosten? Nein, das kann, das wird nicht so bleiben, wenn wir beharrlich sind. Und darum wünsche ich, daß die Anträge der Deputation in Bezug auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, Anklageproceß und Staats anwaltschaft vollständige Weistimmung finden, wünsche, daß Alle, wo möglich Alle hier ihr beitreten mögen. — Was nun den zweiten Theil meiner Auseinandersetzung, die Frage wegen der Geschwornengerichte, anlangt, so bin ich freilich in der Lage, hierin der Deputation entgegentreten zu müssen. Ich weiß zwar, daß namentlich der Herr Bericht erstatter im Princip mit mir ganz einerlei Meinung ist, will 2*
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