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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Gesetzgebung eingedrungen, obgleich nicht zu verkennen ist, daß, was in jedes Bürgers Brust lange schon geschlummert hat, jetzt aus den Hallen der Gelehrten auf den öffentlichen Markt des Lebens übergegangen ist. So haben vor 25 Jahren die Vertreter des badischen Volkes um Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ge beten, und nur vor kurzer Zeit erst ist ihnen etwas Oeffentlichkeit geworden. Auch die sächsische Kammer hat die Frage einer ern sten Prüfung unterworfen, hat am vorigen Landtage die Frage reiflich erwogen, und doch ist seit dieser Zeit nicht ein Schritt vorwärts geschehen. Das Volk hat sich bei dieser Angelegenheit, wie vorhin der Abgeordnete Todt auseinandergesetzt hat, allge mein betheiligt. Ein Volksfreund hat kein Opfer gescheut, in jene Länder sich zu begeben, um das Wesen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit nebst Staatsanwaltschaft beim Strafverfahren kennen zu lernen. Aber nicht blos bei dieser Frage hat sich die Ständeversammlung betheiligt, sondern sie hat bewiesen, daß es ihr mit ihrem Verlangen nach Verbesserung der Rechtspflege überhaupt einErnst ist, sie, dieStändeversammlung, hat an allen frühem Landtagen große Summen bewilligt, damit die Justiz gebäude würdiger und besser ausgestattet würden. 30,000 und 50,000Thlr. jährlich hat sie bewilligt; auch hat das Ministerium Don dieser Bewilligung im ausgedehntesten Sinne des Worts Gebrauch gemacht. Für die,Frage der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ist kein Groschen ausgegeben worden. Es war die allgemeine Erwartung, daß beim Beginn des gegenwärtigen Landtags von Seiten des Ministeriums in dieser.Sache irgend eine Vorlage erfolgen werde. Sie ist nicht erfolgt, und nur durch Interpellation eines Abgeordneten in die sem Saale war es möglich, eine Erklärung zu erlangen. Diese Erklärung hat allerdings diese Frage in ein neues Stqdium ge führt, aber einen Schritt vorwärts hat sie dieselbe nicht gebracht. Noch immer steht die Ueberzeugung des Herrn Justizministers fest. Denn im Ganzen genommen ist doch die jetzige Erklärung nur eine erweiterte bezüglich der, die am vorigen Landtage abge geben worden ist. Jeder im Volke ehrt diese Ueberzeugung, Je der im Volke bewundert sogar den Scharfsinn, Mit dem diese Ueberzeugung festgehalten und verth eidigt wird. Aber ist es wohl nicht besser, es giebt ein Minister seine Ueberzeugung auf, um den auf die unbezweifelten Resultate der Wissenschaft ge gründeten Wunsch des Volkes zu erfüllen? Wie soll es über haupt mit dieser Frage werden? Täglich imehren sich die An hänger der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, undMese Vermeh rung muß dieFolge haben, daß sich diejenigen, welchederAnsicht des Ministeriums beitreten, mit jedem Mage mindern, ja ich bin fest überzeugt, daß diese kleine Partei sofort verschwinden werde, wenn das Ministerium erklärt, es solle künftig ein mündliches und öffentliches Verfahren eingeführt werden. Niemand ist dar über ungewiß, daß die Zeit kommen wird, wo es nicht mehr ver- sagt°werden kann. Aber es verfließt eineikostbare Zeit, die man nichtigem verstreichen lassen und verlieren möchte, und ichmöchte nicht, daß das wahr würde, was von dem HerrnVicepräsidenten gesagt worden ist, es würden erst seine Kinder oder Kindeskinder die Oeffentlichkeit erleben. Denn, wenn auch wahr ist, und was ich zugebe, daß die Oeffentlichkeit eine'.Controle der Straf rechtspflege nicht sein soll, so bin ich doch versichert, daß sie ge eignet ist, das Rechtsgefühl im Volke zu wecken. Es ist von der Regierung ossiciell erklärt worden, daß die Lüge die Krankheit unserer Tage sei. Wenn dies wahr ist, werfe ich die größte Schuld dieser Krankheit auf das Jnquisitionsverfahren. Gehen Sie unter den großen Haufen des Volkes hinein, und Sie wer den überall finden, daß man darauf denkt, die Gerichte auf jede mögliche Art zu belügen. Dieser Grundsatz, überall den Richter zu täuschen, überall noch dem Ausspruch zu handeln: „si tecistk, vega", kommt wohl nur daher, weil man nicht weiß, wie die Rechtspflege ausgeübt wird. Während, wie der berühmte Mit- termaixr mehrfach anführt, Jeder bei einem öffentlichen Verfah ren sich fürchtet, die Unwahrheit zu sagen, hält man hier es für einen Ruhm, zu lügen, zu trügen und zu täuschen. Ich werde daher unbedingt dem ungetheilten Anträge der Deputation bei treten, und will nur noch meine Ansicht wegen ihres Antrages in Bezug auf die Schwurgerichte mit zweijWorten hinzufügen. Ich halte dafür, daß die Schwurgerichte allein einesichereRechts- pflege hervorbringen können, und daß die Thatfrage unbedingt von der Rechtsfrage zu trennen ist. Aber ichswürde schon zufrie den sein, wenn wirOeffentlichkeitundMündlichkeithätten. Man hat bei dem vorigen Landtage das Ministerium mit einer Festung verglichen, und dieser Vergleich schien mir nicht übel zu sein. Aber ich habe zu bemerken, daß es wenigstens eine sehr tapfere und stark befestigte Festung war. Wir haben schon einen guten Sieg errungen, und schon ist die erste Position, die erste Redoute dieser Festung eingenommen. Dieser erste Sieg wird zu einem zweiten und dritten Siege und endlich zum Ergeben der Festung selbst führen; ich wünsche diesen Sieg, wie es auch der Wunsch der Kammer sein wird. Vicepräsident Eisenstu ck: Der Abgeordnete Ziegler hat das Wort. Abg. Ziegler: Gestatten Sie gütigst, meine Herren, daß auch ich die Erklärung, daß ich aus vollster Ueberzeugung dem Gutachten unserer geehrten Deputation beipflichte, mit einigen Worten begleite. Was zunächst die von unserer Kam mer schon am vorigen Landtage und auch jetzt wieder in dem uns vorliegenden Berichte verlangte Strafproceßordnung be trifft, so glaube ich, abgesehen von der Menge eingegangener Petitionen, zuversichtlich, daß die Anzahl derer, welche unsere Wünsche theilen, sich in der neuesten Zeit noch außerordentlich vermehrt hat, und daß die meisten von denjenigen, welche trotz der eben so ausführlichen, als gehaltvollen Debatten der vorigen Ständeversammlung dafür noch nicht gewonnen werden konn ten, jetzt, nach Verfluß von fast drei Jähren, mit der hohen Staatsregierung in ein und demselben Falle sein, das heißt: sich überzeugt haben werden, daß mit der bloßen Verbesserung unsers bisherigen Verfahrens nicht mehr durchzukommen ist, und nothwendig ein ganz neues an dessen Stelle gesetzt werden muß. Hätte es aber für den oder jenen noch eines recht schla genden Beweises für diese Wahrheit bedurft, so würde er ihn
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