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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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tation abgelehnte Amendement gestimmt. Da ich nun nicht zu denjenigen Mitgliedern der Kammer gehöre, welche, wie der Abgeordnete Rittner vorhin meinte, mit vorgefaßter und im voraus fest bestimmter Ueberzeugung in die Kammer kommen, sondern meine Ueberzeugung aus der Debatte selbst und aus den Gründen, welche für und wider eine Sache angeführt werden, schöpfe, so will ich nur erklären, daß ich namentlich aus den von dem Herrn Berichterstatter angeführten Gründen jetzt gegen das Amendement und für die Deputation stimmen werde. Präsident Braun: WünschtsonstnochJemanddasWort? — Die erste Kammer hat zu §. 28 nach dem Worte: „Gewerb steuer" auf der 2. Zeile die Worte: „so lange die dermalige Er mäßigung der Schlachtsteuer fortdauert" hinzuzufügen beschlos sen; unsereDeputationbeantragtaber, diesen beschlossenen Zusatz abzulehnen. Ich frage daher die Kammer: ob sie dem Vorschlag ihrer Deputation beistimmt? — E i n stimmig Ia. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, die Kammer wolle auf ihr früheres Amendement, nach welchem in dem Satze ä.. 1. die Worte: „und Mittelstädten" wegfallen und in den Satz 2. ausgenommen werden sollen, verzichten, und sich dem Gesetzentwürfe und dem Beschlüsse der ersten Kammer anschließen. Ich frage daher die Kammer: ob sie diesem Vor schlag der Deputation bei tritt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: §. 32. Die zweite Kammer hatte beschlossen, in Erwägung des großen auf dem Schiffergewerbe liegenden Druckes in der stän dischen Schrift die Ermächtigung auszusprechen: „daß die Regierung nach sorgfältiger Erörterung des Gegenstandes den in der dritten Zeile des §.32 ange nommenen Satz von — 4 Ngr. — auf — 3 Ngr. — herabsetzen könne", und die erste Kammer ist diesem Anträge Leigetretcn. Da aber Seiten -er hohen Staatsregierung in der ersten Kammer erklärt worden ist, es habe jene Erörterung bereits statt gefunden und zu dem Ergebniß geführt, daß der Satz von4Ngr. doch hier und da etwas zu hoch erscheinen möchte, weshalb dieRe- gierung sich entschlossen habe, ihn auf3Ngr. herabzufetzen, so be antragt die Deputation, auf die beschlossene Ermächtigung in die ständische Schrift nun zu verzichten und^den in der dritten Zeile des Satzes befindlichen Steuersatz von—4 Ngr. — mit dem von-—3 Ngr.— zu vertauschen. Präsident Braun: UnsereDeputation empfiehlt derKam- mer, den in der 3.Zeile des Satzes^. befindlichen Steuersatz von 4 Ngr. mit dem von 3 Ngr. zu vertauschen. Tritt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. Präsident Br aum Ich setze voraus, daß mit diesem Be schlüsse unserer Kammer der Antrag der ersten Kammer sich erledigt. Referent Abg. Georgi: §. 35. Die erste Kammer hat beschlossen, „zu Beseitigung mög licher Mißdeutungen" im zweiten Satze auf der dritten Zeile hinter dem Worte: „sind" die Worte: „wegen letzterer" einzuschalten. Die Deputation rathet, dieser Redactionsverän derung beizutreten. Präsident Braun: Tritt die Kammer der von der ersten Kammer zu §. 35 vorgeschlagenen Redactionsveränderung bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: §. 36. Die erste Kammer beantragt, aus Anlaß der bei §.11 ge dachten Beschwerde des Riltergutspachters Löser zu Gersdorf, zu Beseitigung jedes denkbaren Zweifels über die Verpflichtung der Pächter von Brauereien und Brennereien, die bezügliche Gewerbsteuer nach den Bestimmungen des vorliegenden Para graphen zu entrichten, auf der zweiten Zeile des Paragraphen hinter: „und Gewerbsanlagen" einzuschalten: „als Brauereien, Brennereien", und die Deputation kann aus den dafür angeführten Gründen nur zur Abnahme dieses Zusatzes rathen. Die diesseitige Kammer hat auf Antrag eines ihrer Mit glieder beschlossen, den im Gesetzentwurf enthaltenen genau auf den zeither gültigen Bestimmungen beruhenden Steuersatz von — 8 Ngr. — für Pachtungen von 10 bis mit 50^Thlr. in der Maaße zu spalten, daß Pachtungen von 10 bis mit 30 Thlr. nur — 4 Ngr. — über 30 bis mit 50 Thlr. — 8 Ngr. — Gewerbsteuer entrichten sollen. Die erste Kammer hat diese Abänderung einstimmig abgelehnt, da Reclamationen gegen die zeitherige Höhe des Satzes nach Versicherung der Herren Re- gierungscommiffarien nicht vorgekommen, auch keineswegs an zunehmen sei, daß Pächter der hier fraglichen Art stets der är- mern Elaste angehören müßten. Die Deputation muß diesen Bemerkungen beitreten, hält den Satz an sich für mäßig, und beantragt deshalb, das diesseits beschlossene Amendement aufzugeben und mit der ersten Kam mer rücksichtlich dieser Bestimmung denjEntwurf anzunehmen. Präsident Braun: Die erste Kammer hat beschlossen, auf der 2. Zeile des §. 36 hinter den Worten: „und Gewerbsanlagen" die Worte: „als Brauereien, Brennereien" Anzuschalten, und die Deputation räth uns an, diesen Zusatz anzunehmen. Will die Kammer diesen Zusatz genehmigen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner schlägt dieDeputatkon vor, das diesseits beschlossene Amendement aufzugeben und mit der ersten
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