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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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noch anzuzeigen, daß der Herr Abgeordnete o. Haase sich we tzen dringender Deputationsarbeiten bei mir für heute hat ent schuldigen lassen. Wir gehen nun zum Gegenstände der heu tigen Tagesordnung über, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter Todt, den Bericht über die LandLagsördnung unS vorzutragen. Referent Abg. Todt: Der Aktenstücke sind bei diesem Gegenstände mehrere vorzutragen, und es wird daher dieser Vortrag vielleicht in folgender Ordnung erfolgen können. Zuerst werde ich das Allerhöchste Decret, dann die allgemeinen Motive zum Gesetzentwürfe, hierauf den nachträglichen Be richt und zuletzt den Hauptbericht vorzutragen haben. Das Decret ist folgenden Inhalts: Zn den Anfugen geben Se. Königl. Majestät den ge treuen Ständen zu ersehen, welche Umarbeitung des unterm 27. Januar 1833 vorgelegten und unter den bereits genehmigten oder nach Befinden noch festzusetzenden Modifikationen'für die ständischen Verhandlungen vorläufig zur Richtschnur dienenden Entwurfs zur Landtagsordnung den bisherigen Erfahrungen nach als sachgemäß befunden worden ist. Nachdem nun diese Vorlagen den für die Berathung derLandtagsordnung mit Aller höchster Genehmigung am letzten Landtage erwählten Deputa tionen bereits mitgetheilt worden sind, und die von letzter» des halb übgefaßten Berichte den betreffenden Kammern vorgelegt worden, sehen Se. Königl. Majestät nunmehr der Erklä rung der getreuen Stände entgegen, mit der Bestimmung, daß die Berathung zunächst von der ersten Kammer vorgenommen werde, indem Allerhöchstdieselben den getreuen Ständen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan Verbleiben- Dresden , am 14. September 1845. Friedrich August ¬ öS) Johann Paul von Falkenstein. ReferentAbg.Todt: Die allgemeinen Motive, die nur kurz sind, lauten folgendermaaßen : Wei vorliegender Bearbeitung eines anderweiten Entwurfs zur Landtagsördnung hat man in formeller Hinsicht die Fassung hier und da abzukürzen, ihr, wo es nöthig schien, mehr Deutlich keit zu geben und Wiederholungen zu vermeiden, die frühere Aufnahme von Bestimmungen der Berfsffungsurkunde, die auf den Geschäftsgang nicht von Einfluß sind, zu beseitigen, das Ganze aber in eine solche Ordnung zu bringen gesucht, welche sich dem successiven Gange der bei dem Landtage vorkommenden Geschäfte und Verhandlungen thunlichst anschließe und dadurch den Gebrauch erleichtere. Im Wesentlichen aber haben die durch eine Erfahrung von vier Landtagen größtentheils als zweckmäßig bewährten Bestim mungen des der Ständeversammlung durch Allerhöchstes Decret vom 24. Januar 1833 vorgelegten, dermalen noch provisorisch zur Norm dienenden Entwurfs in der Hauptsache beibehalten werden können, jedoch unter Berücksichtigung der darin bereits beschlossenen Modifikationen, so wie desjenigen, was sonst die in manchen Stücken von den Vorschriften jenes Entwurfs etwa abgewichene Praxis als sachgemäß Hst erscheinen lassen. Erklärt sich nun hieraus der Grund der meisten Abweichun gen des neuen Entwurfs von dem ältern, so bedarf es zu Moti- virung einiger bei der neuen Bearbeitung sonst noch vorgenom mener Modifikationen nur noch folgender Bemerkungen. Referent Abg. Todt: Der allgemeine Theil des Nachberichts ist folgenden Inhalts: Der geehrten Kammer ist bekannt, daß die provisorische Landtagsordnung von Zwischendcputationen beider Kammern vorberathen und begutachtet worden ist und daß die darüber er statteten Hauptberichte bereits bei dem Beginn des gegenwärti gen Landtags zur Vertheilung gelangt sind. Nachdem nun durch das Allerhöchste Decret vom 14. Septbr. d. I. bestimmt worden war, daß die Berathung dieser Vorlagen zunächst in der ersten Kammer erfolgen solle, so bat sich auch die letztere in den vier Sitzungen vom 22. bis mit 25. September dieses Jahres mit dem gedachten Gegenstände beschäftigt, und sind die über diese Verhandlung aufgenommenen Protokolle am 4. Oktober dieses Jahres an die zweite Kammer abgegeben, von dieser aber am 6. ejusll. der unterzeichneten Deputation über wiesen worden. Die letztere hat darauf die von der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse in Berathung gezogen, auch mit dem von ihr abge gebenen ersten Gutachten verglichen, und erstattet nunmehr über die in Vorschlag gebrachten Abänderungen gegenwärtigen nach träglichen Bericht, indem sie vor allen Dingen nachfolgende all gemeine Bemerkungen vorausschickt. Wer die von den beiden Zwischendeputationen erstatteten Hauptberichte mit einander vergleicht, der wird finden, daß die Deputation der ersten Kammer sich mehr an den Entwurf und die zeitherige provisorische Landtagsordnung gehalten, daher nur wenige wesentliche Abänderungen in Vorschlag gebracht hat, während die unterzeichnete Deputation in vielen Abschnitten und einzelnen Bestimmungen von ganz entgegengesetzten Grundsätzen ausgegangen ist und eine wesentliche Umgestaltung der zeitheri- gen Geschäftsordnung für nöthig angesehen hat. Da, wo dies der Fall ist, konnte nun auch die unterzeichnete Deputation ihr früheres Gutachten nicht aufgeben, sondern mußte an den von ihr gemachten Vorschlägen auch in dem gegenwärtigen Nach berichte, der gegentheiligen Beschlüsse der ersten Kammer un geachtet, festhalten, um so mehr, als die erstem Eigenthum unserer Kammer geworden sind, und diese daher erst darüber sich auszusprechen berechtigt ist. In Bezug auf solche wesentlich von einander abweichende Vorschläge wlrd es daher bei der vor stehenden allgemeinen Bemerkung sein Bewenden haben und die Deputation einer besonder« Begründung ihrer Anträge auf Ablehnung der in der ersten Kammer gefaßten Beschlüsse sich überheben können. Einverstänbniß zwischen den Beschlüssen der ersten Kammer und dem diesseitigen Gutachten über unveränderte An nahme der Vorlage ist verhältnismäßig nur bei sehr wenigen Bestimmungen vorhanden. Es sind dies die §§. 26,37,46,50, 56,66,68,76,84,85,120,122 bis mit 124, 132, 156, 157, 182 und 192 bis mit 200. Emen Anschluß an die von der ersten Kammer vorgenommenen Abänderungen empfiehlt die Deputa tion bei den A 9 (diesseits 11), 18,19 (diesseits 24b.), 31,39, 60,61,69,80, 86, 103, 109, 110, 12S, 133, 143, 155,178, 181,183 und 185. Doch gilt es hierbei weniger der Verein barung über ganze Paragraphen, als vielmehr nur einzelnen Modifikationen derselben.
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