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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Bemerkungen betrachtet, so könnte bei den einzelnen Paragra phen leicht Mißverständnis! entstehen, wenn nachher Seiten der Regierung sich nichtinderMaaße zustimmend geäußert würde, wie aus den speciellen Bemerkungen vielleicht geschloffen wer den möchte. Denn allerdings habe ich gefunden) daß bei ein zelnen Paragraphen aus Zrrshum theils bestimmt, theils un bestimmt der Zustimmung der Regirrungscommissarien gedacht ist. Nun bin ich weit entfernt, der geehrten Deputation irgend einen Vorwurf darüber machen zu wollen; denn es ist in der Khat so etwas außerordentlich leicht bei der außerordent lichen Mühe, welche dieser umfängliche Bericht erfordert hat; indessen wünschte ich nur dies im Allgemeinen zu bemerken, damit nicht in einzelnen Fällen Mißverständnisse daraus ent ständen. Endlich habe ich noch eine Bemerkung zu machen. Es ist nämlich hier und da, wo von den Geschäften in der Kammer und insbesondere von dem Verhältnisse der Mitglie der der Kammer zum Präsidium und sonst dergleichen die Rede ist, Seiten der Staatsregierung der Ausdruck gebraucht wor den: „Stände" oder: „Ständemitglieder" oder: „Kammer mitglieder", und dafür ist hier und da die Modifikation vor geschlagen worden, daß bei sehr vielen Paragraphen anstatt einer solchen speciellen Bezeichnung überhaupt imgersonsUter das Wort: „Niemand" gebraucht wurde. In dieser Rücksicht erlaube ich mir die Bemerkung zu machen, daß natürlicher weise in dergleichen Fällen nicht etwa auf den Schluß gekom men werde, als wenn auch die Regierungscommissarien, Mi nister oder andere Regierungsmitglieder, die Seiten der Regie rung den Verhandlungen beiwohnen, darunter zu verstehen feien, indem rücksichtlich dieser festzuhalten ist, daß sie nicht als Mitglieder der Kammer zu betrachten und daher wohl mit der Kammer, aber nicht in der Kammer verhandeln; einBer- hältniß, welches in dieser Beziehung genau zu beachten sein dürste. Abg. Oberländer: Mein ehrenwerther Freund, der Ab geordnete Hensel, dürfte bei seiner letzten Erhebung schon gegen die in anerkannter Wirksamkeit bestehende provisorische Land tagsordnung, die gerade in diesem Punkte zufolge einesKammer- beschlusses auf gegenwärtigem Landtage genau mnegehalten werden soll, gehandelt haben. Ich halte auf die Bestimmung dieses Paragraphen gerade sehr viel; denn es ist durchaus noth- wendig, eine bestimmte Schranke zu setzen, um doctrinairen Dis putationen, gelehrten Haarspaltereien und rein persönlichen Er- gegnungen, die mit der Sache gar wenig zu thun haben, vorzu- öeugen. Zn diesem Saale kommt es nämlich nicht allemal auf das Können und dasgenauesteBeweisen, was der fähigste Abgeordnete nicht sogleich,immer kann, sondern auf das Wol len, auf das Stimmgeben mit zählender und über zeug e n d e r K r a ft an, und ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß durch ein mehr als zweimaliges Wortergreifen bis jetzt noch Niemand einen wesentlichen Einfluß auf das Re sultat der Abstimmung ausgeübt hat. Ich halte es für gar nicht grch wenn sich nm einige Wenige der Discussion bemächtigen. Die jetzigen Bestimmungen der provisorischen Landtagsordnimg haben sich in diesem Punkte als ganz zweckmäßig bewährt, und wenn dies überall so der Fall wäre, würden wir nicht viel zu än dern brauchen. Was die Deputation zu §. 102 hinzuzusetzen vorgeschlagen hat, ist auch schon jetzt in derPraxis ausg'eübt wor den, und es erscheint zweckmäßig, dies nun auch ausdrücklich in das Gesetz mit aufzunehmen. Auskunftsertheilungen und Er läuterungen des Referenten sind auch bis jetzt schon von der Be schränkung ausgenommen gewesen, und ich erinnere mich nicht eines einzigen Beispiels, daß dem Referenten in dieserBeziehung das Wort nicht gestattet worden wäre. Aber gegen die Aeußerung desAbgeordnetenMetzler muß ich bemerken, daß ich es für räth- lich halte, daß Berichtigungen, Aufklärungen und Ergegnungen auf Lhatsachen, Widerlegungen dieser Art, wie bisher, sofort geschehen können, und nicht vorher erst eine Reihe von Sprechern wieder angehört werde; denn es wird dadurch der Lebendigkeit derDiscussion allerdings wesentlich geschadet,auch werden solche Entgegnungen, wenn viele Sprecher wieder dazwischen gespro chen haben, in der Regel von nur geringem Eindruck sein, und Viele werden es dann vorziehen, lieber ganz zu schweigen. Wird auch einmal ein Wort in der Hitze gesprochen, wie der Abgeord nete Metzler meinte so hat das wohl nicht viel auf sich, ein Wort ist kein Donnerschlag. Ich glaube nicht, daß es gerade noth- wendig ist, sich jetztsschon über §. 102 zu erklären und denselben also' vorwegzunehmen; sollte es aber geschehen, wogegen ich auch nichts einzuwenden habe, so werde ich mich ganz dem De putationsvorschlage anschließen. Abg. Metzler: Nur ein paar Worte bitte ich noch be merken zu dürfen. Zuvörderst scheint der Abgeordnete Ober länder mich von Grund aus mißverstanden zu haben; denn ich höbe nicht bestritten, daß die Kammermitglieder sofort, nach dem eine Aeußerung ausgegangen ist, welche Mißverständnis! zur Folge hat, die Berichtigung sofort nach dieser Aeußerung müßten eintreten lassen- das ist mir nicht beigekommen, son dern ich habe blos die Widerlegung im Auge, wie sie jetzt nach der Praxis stattfindet. Ich habe also gemeint, däß der, wel cher zur Widerlegung sprechen will, es sofort thun muß, nach dem die betreffende Aeußerung, auf welche die Widerlegung sich bezieht, geschehen ist. Hiernächst hat der Abgeordnete Hensel gegen mich Mehreres geltend gemacht, was ich durchaus nicht so ohne Widerlegung hingehen lassen kann. Zuvörderst ist er im Jrrthume, wenn er glaubt, daß nach §. 102 alle Kammermitglieder ein jus guLesitumhaben, zweimal zu spre chen. Dies steht aber mit ß. 104 in Widerspruch; denn nach demselben wird auf Schluß der Debatte angetragen, so darf ein Sprecher, auch wenn er vorher eingezeichnet war, doch nicht das Wort ergreifen, und kann sich dagegen auf §. 102 nicht beziehen, welcher ihm eine zweimalige Wortergreifung nach läßt. ' Die Gründe, die der Abgeordnete gegen die Wohlthä- tigkeit der indem Paragraphen aufgestellten Regel überhaupt vorgebracht hat, scheinen mir aber nicht durchschlagend. Denn allerdings sind Zeugnisse dafür vorhanden, daß bei Schlag auf Schlag erfolgenden Erwiderungen nicht immer die Gren zen der parlamentarischen Rednerfreiheit mnegehalten worden
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