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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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welche jener Wahl entgegenstanden, zu bitten, als in jenem Be zirke ein Mann, obschon er, wie sie von ihm wähnen, ein „biederer und wahrer Freund der Bauern, als solcher geachtet und geschätzt, und wegen seiner Erfahrungen und Kenntnisse in die General commission berufen," — ein Urtheil, welchem ich selbst gern bei trete — dennoch nicht gewählt werden dürfte. Ich hevorworte diese Petition auch um so lieber, weil ich darin, daß ich um ihre Bevorwortung mittelst jenes Beispiels ersuchtworden bin, gerade einen offenen Beweis des Vertrauens der Unterzeichner, eines Theiles meiner Wähler erblicke. Sieverlangenmsbesondereauch Aufhebung der Bestimmung des Wahlgesetzes, welche vorbera- thende Wahlversammlungen untersagt. Äieses Verbot, an statt seinen Zweck zu erreichen, arbeitet demselben entgegen, m so fern als den geheimen Wahlumtrieben hierdurch Thor und Thüre geöffnet wird, während bei offenen freien Wahlversamm lungen, zu denen Jedem der Zugang freisteht, nicht leicht heimliche Wahlumtriebe vorkommen können. Es scheint das Verbot dieser Versammlungen gerade es möglich gemacht zu haben, daß früher Wahlen getroffen worden sind, bei welchen, wie die Petition sagt, es den Gewählten an jeder innern Be fähigung eines Abgeordneten zum Landtage gefehlt hat. Fer ner unter denen Petitionen, welche mir überreicht worden sind, um sie bei der Kammer einzuführen, erwähne ich noch eine Petition um künftige Zulassung der Concurrenz bei der Fracht des Salzes, wofür sowohl allgemeine finanzielle Gründe, als auch die besonder» in der Petition angeführten Rücksichten sprechen. Ferner eine Eingabe der Gemeinde Wersdorf, welche sich hauptsächlich dadurch beschwert fühlt, daß eine Abschätzung And Womtirung ihrer blos circa 300 Acker starken Flur in einem Jahre vorgenommen, im dritten Jahre wegen Zusammenlegung der Felder wiederholt, eine Differenz von mehr als 500 Steuer einheiten ergeben habe. Sie bitten, den Grundsatz der Stabi lität der Abschätzung auch zu ihren Gunsten aufrecht zu erhal ten, und wenden sich, nachdem alle ihre Vorstellungen nichts gefruchtet, an die Kammer. Ueberraschend ist es allerdings, und es möchte fast über den innern Werth der Abschätzung unserer Fluren besorgt machen, wenn man sieht, daß eine Differenz von mehr als 500 Steuereinheiten bei einer so kleinen Flur in so kurzer Zeit sich hat ergeben können! Ferner beschwe ren sich die Besitzer der um Leipzig herum liegenden Gasthöfe über eine Verletzung, welche von Seiten der Kreisdirection rücksr'chtlich der Selbstständigkeit der Ortspolizeibehörden statt gefunden habe. Anstatt die selbstständige Vereinigung der Ortspolizeibehörden über das in Folge der Armenordnung zu bildende Regulativ abzuwarten, hat die Kreisdirection in dieser Hinsicht die Initiative ergriffen, Vorschriften gemacht, den Ortspolizeibehördm vorgegriffen und das dm Beschwerde führern günstige Gutachten ihrer Behörde nicht beachtet. Sie beschweren sich namentlich noch darüber, daß, anstatt daß durch dieses Regulativ für die darin bestimmten Fälle eine Erlaubniß im voraus gegeben werden soll, sie für Musik und Tanzhatten in jedem einzelnen Falle die Erlaubniß nachsuche» müssen, was allerdings im Widerspruche mir der Erklärung, welche der Königl. Commissar auf einem früher» Landtage abgegeben hat, steht, wonach das Regulativ an die Stelle einer gesetz lichen Erlaubniß treten, und blos Erlaubniß dann nach gesucht werden soll, wenn mehr verlangt würde, als das Regu lativ schon erlaubt. Eine Petition aus Laucha von den da- sigen Webern, welche nicht minder arm, als die Oberlau fitzer zu sein, und dadurch, daß Meffenszeiten letztere die Gegend überschwemmten, sehr zu leiden versichern; fer ner zwei Petitionen um Verbesserung der Weterinärpolizei, in welchen außer andern Uebelstanden auch darzuthun ge sucht wird, daß oft eine Collision der Pflichtigen entsteht, wen» ein Thierarzt zugleich Besitzer einer Cavillerei ist. Eine fernere Petition bittet um Aufhebung des Hebammen zwanges, und bezieht sich darauf, daß der Zwang an bestimmte Hebammen, wenn er auch nur ein mittelbarer dadurch sei, daß an die Hebammen ein gewisser Lohn von 20 Ngr. bezahlt wer den müsse, gegen das hierbei so nöthige Vertrauen verstoße und besonders die Armuth bedrücke, welcher dieses Geld doppelt zu bezahlen, schwer falle. Erne andere Petition stimmt ganz mit der überein, welche ich schon früher bevorwortet habe, nämlich in Betreff der Ablösung des Pfarrzehnten. Ich mache auch diese Petition zu der meinigen, hauptsächlich aus dem Grunde der Achtung vor dem Gesetze; denn wenn eine Ausnahmebe stimmung da gemacht worden ist, wo sie aw wenigsten paffend ist, wenn in Folge eines Gesetzes es möglich geworden ist, daß in einem Dorfe der Eine von der Zehntpflicht oder den nichts bessern Sackzinsen frei geworden, weil er sich dazugehaltcn und kein Zeithinderniß gefunden hat, ein Anderer aber, weil er einige Wochen später erst dies Ablösungsgeschäft zu beendigen im Stande war, sich nicht hat frei mache» können, so muß die Achtung vor dem Gesetz, so lange man noch denken kann, leiden. Ich beziehe mich anstatt weiterer Bevorwortung auf einen trefflichen Aufsatz des Ablösungscommiffars Glaß in Borna, welcher Aufsatz von mir der Petition beigefügt worden ist. Eine andere Petition bezieht sich auf die noch gültige Be stimmung über Absetzbarkeit der Patrimonialrichter. Sind die juristischen Mitglieder der Stadträthe unabsetzbar, haben selbst die Staatsdiener Unabsetzbarkeit und doch dem Namen nach eine Unabhängigkeit erlangt, so glaube ich, daß auch für die Patrimonialrichter eine Garantie ihrer Unabhängigkeit und da mit auch größerer Unparteilichkeit für nöthig zu erachten und sie, nachdem sie «»gestellt, für unabsetzbar erklärt werden soll ten. Ich erwähne hierbei insbesondere noch, daß die Bestim mung, welche sie für absetzbar erklärt und dem guten, verän derlichen Willen der Gerichtsherren preisgiekt, gegen die Ansichten der obersten damaligen Justizbehörden von frühem Regenten erlassen worden ist. Es wird ferner um ein Gesetz gebeten, welches das Handwerker- und Hausgenossenschasts- schutzgeld abschafft oder ablöst. Es sind mehrere derartige Petitionen bereits an dieKammer gelangt, und ich glaube mich daher eines weitern Eingehens auf diese Sache enthalten zu müssen- jedoch möge Ihnen diese Petition bemerkenswerth da durch sein, daß die Unterzeichner Einwohner von Rößchen und
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