Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
laut werden, so muß natürlich die Kammer auch über die Gültig keit derjenigen Handlungen mtheilen, welche die Grundlage der Gültigkeit des Hauptacts sind, nämlich über die Gültigkeit der Wahlmännerwahl. Aber ich kann nicht glauben, daß es eine zu große Schwierigkeit sein würde; jedenfalls ist sie geringer, als die Fertigung beglaubigter Abschriften von den Wahlprotocollen und Wahllisten. Staatsminister v. Falkenstein: Nur ein Wort noch will ich bemerken. Der geehrte Abgeordnete Oberländer meinte, blos die Wahlaeten, in welchen die Wahl des Abgeordneten enthalten sei, würden eingesendet werden, und nur für den Fall, daß auf einen Fehler bei der Wahl derWahlmänner zurückgegangen wer den sollte, auch die Acten, in welchen diese Wahl vorgenommen worden ist. Dazu muß ich freilich bemerken, wenn es sich nur darum handelte, zu untersuchen, ob bei den Wahlen Umtriebe stattgefunden haben, dann könnten die Acten wegen der Wahl der Wahlmanner nicht nöthig sein. Wenn es sich aber, wie nach den klaren Worten des Deputationsgutachtens angenommen wer den muß, darum handelt, die Prüfung der Wahl vorzunehmen, dann ist es unmöglich, daß sich die Deputation, welche künftig damitkönnte beauftragt werden, sagen könnte, sie habe sich gründ lich von der Zulässigkeit des Abgeordneten überzeugt, indem sie die Wahlacten eingesehen habe. Sie könnte höchstens sagen, sie habe sich überzeugt, daß die Wahl des Abgeordneten in Ord nung sei, nicht aber die Wahl der Wahlmänner. Es ist noth- wendig, daß auch die Wahlacten über die Wahlmänner und die Verzeichnisse mit allen Unterlagen der Deputation vorgelegt und von ihr geprüft werden. Schließlich muß ich dem geehrten Abgeordneten noch bemerken, daß er in einer schönen Täuschung lebt, wenn er von zdrei bis vier Aktenstücken spricht; es handelt sich vielmehr um 50, 60 bis 70 Aktenstücke, die bei einer einzigen Wahl vorkommen und von der Deputation geprüft werden müs sen, wenn sie wirklich die Ueberzeugung gewinnen will, daß die Wahl in Richtigkeit ist. Abg. Oberländer: Ich befinde mich in keiner Täu schung; denn ich weiß sehr wohl, daß über die Wahlen mit Ein schluß der Wahlmänner eine große Menge Acten ergeht; allein ich bin der Ansicht, daß in der Regel die Wahl eines Abgeordne ten genügend geprüft werden kann, wenn die Acten über die Wahl des Abgeordneten vorgelegt werden. Die Acten über die Wahl der Wahlmanner werden nur dann nöthig sein, wenn ein bedeutender Zweifel über die Richtigkeit dieser Wahl ange regt wird. In den Staaten, wo die Originalacten zur Prüfung vorgelegt werden, hört man doch auch von dergleichen Schwie rigkeiten nichts. Es werden dort allerdings die Acten über die Wahlen der Wahlmänner in der Regel nicht vorgelegt, und ich erinnere mich, gelesen zu haben, daß in der badischen Kammer darüber ein Konflikt zwischen der Kammer und Regierung ent standen ist, und man sich ständischerseits beschieden hat, daß die Acten über die Wahl der Wahlmänner in der Regel nicht vor-' gelegt zu werden brauchen. Abg. Jo seph: Ich unterstütze den Antrag des Abgeordne ten Oberländer, weil er eine natürliche Folge des Beschlusses der Kammer über die Vorschläge der Deputation und der Annahme dieser Beschlüsse ist, aberinicht aus dem Grunde, der schon wie der einmal angeführt und daher entnommen worden ist, man würde aus diesen Wahlacten Wahlumtrieben Nachkomme» kön nen. In allen den von einem Abgeordneten angeführten Fallen find durchaus noch keine Wahlumtriebe enthalten, welche die Freiheit der Ueberzeugung der Wähler aufheben oder stören könnten; in Zuredungen und andern erwähnten Dingen schon einenWahlumtrieb erblicken zu wollen, würde nur zurBeschrän- kung der Freiheit der Wahl selbst führen. Ich verspreche mir aber von der Anwesenheit aller Acten und der Macht der Kam mer, dieselben zu jeder Zeit einzusehen, daß weder das als ge hässig erwähnte Denunciren, noch, was noch viel verächtlicher ist, das hämische, geheim schleichende Verdächtigen wird Platz ergreifen können. Referent Abg. v. Haase: Ich habe auf den Antrag des Abgeordneten Oberländer, welcher vorschlug, das Wort: „Wahl acten" zu setzen, zu bemerken, daß er mit §. 12 nicht zu passen scheint. Es müßte übrigens auch der zweite Satz danach ab geändert werden. Abg. Oberländer: Das würde wohl Sache der Re daktion sein. Referent Abg. v. Haase: Ich bemerke, daß es schon zu reichend erscheint, wenn der Deputation zugestanden worden ist, sich die Wahlacten kommen zu lassen; das Amendement ist nicht nöthig, weil derDeputation schon durch dieses Zugeständ- niß das gegeben worden ist, was ihr erst durch dieses Amende ment werden soll. Ich halte es für genügend, wenn die Ab schriften der Wahlprotocolle und Auszüge aus den Wahlacten ihr zugehen. Ich werde daher gegen das Amendement stimmen. Staatsminister v. Falkenstein: ^Jn Beziehung auf die Bemerkung des Abgeordneten Joseph muß ich etwas erwidern, damit nicht ein Mißverständniß entstehen könne. Wenn der selbe sagte, alle Momente, die von einigen Abgeordneten, na mentlich, wenn ich nicht irre, von dem Abgeordneten v.Thielau erwähnt worden, wären nicht von der Art, daß sie für Wahl umtriebe gehalten werden könnten, so muß ich freilich bemerken, daß, wenn dergleichen Dinge zur Kenntniß der Regierung kom men sollten, dieselbe wahrscheinlich entschieden anderer Ansicht sein dürste. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: Genehmigt sie den von mir vorgetragenen Antrag des Abgeordneten Ober länder? — Wird gegen zwanzig Stimmen abgeworfen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Hensel hat einen Antrag zu Z. 12i>. gestellt, daß in dem zweiten Abschnitte dessel ben nach den Worten: „eines Kammermitgliedes" gesetzt werde: „so hat die Kammer zugleich zu beschließen, ob das betheiligte Mitglied bis zur Erledigung der Sache Sitz und Stimme in der Kammer behält", und ich frage die Kammer: ob sie diesen An trag unterstützt? — Geschiehthinreichend.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder