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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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tation beitreten und die bezeichneten von der ersten Kammer gemachten Abänderungen annehmen wolle. Die darauf bezügli- chenStellen im Nachberichte finden sich Seite 534. Die er stere derselben, die sich auf §.9 des Entwurfs bezieht und mit den Worten beginnt: „Die §Z. 9—126." rc. ist bereits von mir, wenn ich nicht irre, in der letzten Sitzung vorgetragen worden. Nach solcher in Verbindung mit der Beilage zum Nachberichte Seite 552 hat nämlich die erste Kammer beschlossen, es solle in S, wie er im Entwürfe Seite 242 enthalten ist, in der 2. Zeile das Wort: „sämmtlichen" weggelassen werden." Unsere Deputation hat sich jedoch, wie der Nachbericht derselben besagt, für diese Abänderung nicht erklärt, und es würde nun zu nächst über diesen von der ersten Kammer gefaßten Beschluß hier ebenfalls Beschluß zu fassen sein. Die Deputation schlägt also vor, auf den Vorschlag der ersten Kammer nicht einzugehen. Präsident Braun: WünschtJemand darüber das Wort? Allerdings ist dieser Gegenstand noch offen, die Kammer hat darüber noch keine Entschließung gefaßt, und es würde darüber noch nachträglich deshalb Beschluß zu fassen sein. Wenn Niemand das Wort begehrt, so frage ich: ob dieKammer dem, was im Nachberichte enthalten ist, beistimmen wolle; also daß der Vorschlag der Deputation der ersten Kammer, das Wort: „sämmtlichen" wegfallen zu lassen, von uns abgelehnt werden soll. Tritt dieKammer dem bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: Was die beiden andern von der ersten Kammer beschlossenen Modifikationen anlangt, so heißt es im Berichte der Deputation der ersten Kammer: ,,b) im darauf folgenden Abschnitte möchte statt der Worte: „daß er für die Person angesessen sei" kürzer und bündiger gesagt werden: „daß er nach §. 64 der Verfassungs urkunde dazu geeignet sei", da dieser Paragraph bereits alles hierauf Bezügliche enthält." Unsere Deputation hat den Beitritt zu dieser Abänderung empfohlen. Präsident Braun: Stimmt die Kammer diesem Vor schläge ihrer Deputation bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. o. Haase: Ferner hat die erste Kammer auf den Bericht ihrer Deputation eine anderweite Modification beschlossen, wo es unter e. heißt: In Betracht, daß sich die Schönburg'schen Receß- und Lchnsherrschaften nicht in der Hand eines einzigen Besitzers befinden, empfiehlt sich für den Eingang des vorletzten Abschnitts folgende Fassung: „Will für die Herrschaft Wildenfels, die Schönburg'schen Receß- oder Lchnsherrschaften, die Herrschaft Königsbrück oder die Herr schaft Reibersdorf statt des Besitzers ein nächster Nachfolger in die Kammer eintreten" rc. Die. Deputation empfiehlt Ihnen auch hier den Beitritt. Präsident Braun: Nimmt dieKammer den Vorschlag ihrer Deputation an?— Einstimmig Ja. ReferentAbg. v. Haase: Nun war noch bei §. Ildes ». 57. Entwurfs von der Deputation der ersten Kammer vorgeschla gen worden, den Paragraphen so zu fassen: „Die Einwei sungscommission prüft sofort die Legitimationen. Findet sie hierbei einen Anstand, so ist der zu verta ¬ gen. Eine genaue collegiale Prüfung der verfassungsmäßi gen Befähigung wird solchenfalls später zum Behuf der von der Kammer zu fassenden Entscheidung vorgenommen. Ueber- dies steht anzuzeigcn," und die erste Kammer hat den 11 in dieser Fassung angenommen, jedoch mit der Verän derung, daß nach dem Worte: „Bescheidung" im zweiten Ab schnitte des Paragraphen (nach der eben bemerkten Fassung) die Worte: „vom Directorium derselben" einzuschalten. In Be treff dieser eben angegebenen Veränderungen, welche von der ersten Kammer angenommen worden sind, sagt die Deputation im Nachberichte Folgendes: Die erste Kammer hat den zweiten Satz des ersten Ab schnitts („findet sie rc.) nach dem Vorschläge ihrer Deputation zum zweiten Abschnitt gezogen und diesen etwas geändert, weil sonst, nach dem Entwürfe, angenommen werden könnte, als ob das Directorium alle Legitimationen ohne Unterschied zu prüfen habe, während solches nur in den beiden Fällen geschehe, wenn der Einweisungscommission ein Bedenken beigegangen oder wenn spater reclamirt worden sei. Zugleich sind nach dem Vor schläge der HerrenRegierungscommissaricn dem d ritten Satze oder zweiten Abschnitte des Deputationsgutachtens vor dem Worte: „Entscheidung" die Worte: „vom Directorium desselben" eingeschaltet worden. Das jenseitige Protokoll enthält in dieser Beziehung eine Unrichtigkeit, indem die fragliche Einschaltung im ersten Satze vor den Worten: „zu vertagen" gemacht worden sein soll, was gar nicht passen würde. Man hat hierauf aufmerksam machen zu müssen geglaubt, damit nicht bei dem Fortgänge derVerhand- lung hieraus eine Differenz entstehe. Was die Sache selbst anlangt, so hätte die unterzeichnete Deputation sich wohl an sich mit dem Abänderungsvorschläge einverstehen können. Wenn sie es jedoch nicht gethan hat, so geschah dies lediglich aus dem Grunde, weil sie in Bezug auf die Prüfung der Legitimationen ganz andere Bestimmungen auf gestellt hat. Referent Abg. I). Haase: Es hat also dieDeputation in der Zusammenstellung ihr Gutachten dahin abgegeben, daß bei dem diesseitigen Gutachten zu beharren und dieser Ab änderung nicht beizutreten sei. Es wird nun die Frage sein: ob sich die Kammer damit einverstanden erkläre? Präsident Braun: Wünscht Jemand darüber das Wort? Wo nicht, so frage ich: Will die Kammer bei dem Gutachten, welches die Deputation im Nachberichte abgegeben hat, stehen bleiben und dasselbe annehmen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. o. Haase: Wir kommen nun zu dem vier ten Abschnitte, wo von der Constituirung der Kammern und der Pflichterfüllung ihrer Mitglieder die Rede ist. Der erste Paragraph dieses Abschnittes (§. 13) lautet: 2
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