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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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es schwierig sein, tüchtige Manner nur für den Landtag herbei zuziehen, wenn sie keine feste Stellung erhalten sollen, weil außer der Zeit des Landtags für sie keine erwerbbringende Beschäfti gung zu erlangen ist. Obwohl ich nicht von der Ansicht ausgehe, daß die Stenographen als Copisten zu betrachten sind, so will ich doch nicht behaupten, daß alle Stenographen eine wissenschaft liche Ausbildung haben müssen. Um den Anforderungen zu ge nügen, reicht die Ausbildung eines Copisten nicht aus. Es kann aber wohl genügen, daß 2 oder 3 wissenschaftlich gebildete Ste nographen angestellt werden, die übrigen aber nur überhaupt eine gute Vorbildung besitzen. Ich halte die Ansicht der Deputa- flon in Bezug hierauf nicht für unumstößlich nothwendig und richtig. Ich erlaube mir die angegebenen Vorschläge zu machen und die bezüglichen Anträge darauf zu richten. Außerdem, und dafern sie nicht in der Kammer Anklang finden, werde ich für den Paragraphen der Deputation stimmen, obwohl ich, wie erwähnt, deren Ansicht nicht überall beistimme, und nur deshalb würde ich alsdann dafür stimmen, weil eine Festsetzung in der Landtags ordnung jedenfalls wünschenswerth und nothwendig ist. Präsident Braun: Der Abgeordnete Hensel hat zwei Anträge gestellt, und zwar zuerst, daß die Worte: „7 bis 8" ver tauscht werden mit: „die erforderliche Anzahl", und ich frage die Kammer: ob sie diesenAntrag unterstützt?—Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Weiter hat erbeantragt, daßdieWorte: „Analogie des" wegfallen, und ich frage: ob die Kammer auch diesenAntrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Wicepräsident Eis en stuck: Es ist Seiten derStaatsregie- rrmg geltend gemacht worden, als ob eine Bestimmung über die Stenographen formell nicht in die Landtagsordnung gehöre. Ich kann dem nicht beistimmen. Ich glaube, sie gehört in die Landtagsordnung, weil sie die nähere Bestimmung für die Aus führung der Verfassungsurkunde ist. Die Verfassungsurkunde sagt, daß die Sitzungen öffentlich sein sollen. Nun glaube ich, es muß daran geknüpft werden die Veröffentlichung desjenigen, was in den Sitzungen verhandelt wird, und das kann nur gesche hen durch die Niederschrift der Stenographen. Also glaube ich, als Ausführung einer Bestimmung der Constitution würde es auch einen passenden Platz in der Landtagsordnung finden. Ich sehe davon ab, in wie fern specielleBestiMmungen hineingehören oder nicht, sondern wollte nm bezeichnen, daß überhaupt eine Bestimmung darüber erfolgen muß. Sodann gestatte ich mir zu bemerken, daß man sehr häufig den Werth der Stenographen verkennt. Man vergißt, daß zu einem Stenographen nicht nur ein wissenschaftlich gebildeter Mann gehört, sondern auch ein Mann von großer Lhätigkeit, und ich glaube es hinzufügen zu müssen, ein Mann von Redlichkeit und patriotischer Gesinnung. Das sind Eigenschaften, die man nicht auf der Heerstraße verei nigt findet. Man glaube nicht, daß Feder sich zum Stenographen eigne, daß Jeder, der sich bemüht hat, den Anforderungen ent spreche. Es haben Prüfungen stattgefunden und Viele zurückge wiesen werden müssen- Es sind wohl Mehrere im stenographi schen Institut angestellt gewesen, man hat sich aber genöthigt gesehen, sie wiederzu entfernen. Das beweist, daß es nichts Leich tes ist. Müssen wir nun einen Werth darauf legen, daß gute Stenographen vorhanden sind, so dürfenwir uns nicht verbergen, daß in der Khat das Bedürfniß nach guten Stenographen sich gesteigert hat, und Andere sich gemeldet und den Anforderungen entsprochen haben. Aber den Gedanken, daß wir einen Ueberfluß an guten Stenographen haben würden, kann ich nach der Erfah rung nicht fassen. Es ist erwähnt worden, daß die ganze Kunst noch in der Ausbildung begriffen sei. Dem will ich nicht wider sprechen. Wir haben mehrere Methoden der Stenographie und die unsers Professors ist die neueste, die wir haben. Auch bin ich überzeugt, wie es bei allen Wissenschaften geht, so wird es auch bei dieser gehen. Es ist ein Fortschritt, und ich bin überzeugt, daß alle Fortschritte der Wissenschaft von dem jetzigen Vorstände des Instituts, wie bisher, werden benutzt werden. Ich glaube, es wird schwerlich die Zeit kommen, wo wir einen Ueberfluß an tüchtigen Stenographen in Anspruch nehmen können. Müssen wir nun davon ausgehen, soistauch zubedenken, daßjedrrMann, besonders der Familienvater, nicht nur während des Landtags lebt, sondernvoneinemLandtagezumandernSchuldenmachenmuß,wie es bisher stets derFall gewesen ist, ehe die Regierung Einigesge- than hat, und ich hoffe, es wird von ihr noch mehr geschehen. Wenn der Landtag 17 und 12Monategedauerthat,soistes natürlich,daß dieLeuteihreGeschäfte aufgeben mußten.MehreregabenStunden, sie haben sie aber verloren und konnten sie nicht wieder erhalten. Was war die nothwendige Folge? Für die Zeit von ein und zwei Jähren konnten sie sich nicht einem andern Geschäfte wid men. Sie mußten also Schulden machen und sie wahrend des Landtags bezahlen. Wir sind es den Leuten, die sich der Ste nographie gewidmet haben, wir sind es unsern Stenographen schuldig, sie nicht in diese Lage zu versetzen. Es ist nothwen dig, ihnen eine ausreichende Existenz nicht nur während des Landtags, sondern auch von einem Landtage zum andern zu verschaffen. Wenn wir ihnen eine anständige Vergütung ge ben, so können wir erwarten, daß sie, wie bisher, ihren Beruf pflichttreu erfüllen werden. Aber Alles spricht dafür, daß man zur Sicherstellung des Instituts alles Mögliche in der Landtagsordnung thun muß. Gehe ich nun auf Specialitä- ten über, so gebe ich zu, daß vielleicht mehr Stenographen ge braucht werden, vielleicht auch weniger. Das Letztere glaube ich aber nicht. Die Deputation hat geglaubt, das Bedürfniß auf das Mindeste zu stellen. Mit einer mindern Zahl ist nicht auszukommen. Meine Herren! Daß es eineBelastung des Budjets macht, gebe ich zu, sie sinkt aber in nichts zusammen, wenn man überlegt, daß lediglich durch gute Stenographen zu ermitteln ist, daß unsere Mittheilungen so sind, wie sie bisher waren, daß sie ein treues Abbild von den Verhandlungen der Kammern gewahren, und da sage ich, wir sind es dem Volke, wir sind es dem ganzen Vaterlande schuldig, daß wir Jedem die Möglichkeit gewähren, sich über das genau zu unterrichten, was in den Kammern verhandelt wird. So ist Alles, was für gute Mittheilungen geschieht, nicht verloren, sondern gut
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