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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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angewendet. Man kann sich nicht davon lossagen. Will man den Zweck, so muß man auch tüchtige Mittel ergreifen. Will man, daß sich das Volk in einer genauen Kenntniß von den Verhandlungen der Kammer erhalte, so muß man auch tüchtige Mittel ergreifen. Ich finde sie in den Mittheilungen und in den Stenographen, welche die Mittheilungen ermög lichen. Deshalb haben wir die Verpflichtung, und ich sage, eine große Verpflichtung auf uns, die wir nicht abweisen kön nen damit, daß wir sagen, es werden neue Kosten verursacht werden. Damit kommen wir nicht durch. Es ist die Frage erhoben worden, ob die Stenographen nach dem Staatsdiener gesetz anzustellen sind oder nicht. Ich glaube, wenn wir ein mal zu der Ueberzeugung von dem Werthe der Mittheilungen gelangt sind und die Mittel für die Mittheilungen bewilligen, so müssen wir uns auch noch einen Schritt weiter wagen, und die Stenographen den Staatsdienern gleichstellen. Ich glaube, sie haben dadurch doch eine Aussicht, wenn sie in den Zustand kommen, daß ihnen das Alter oder Kränklichkeit nicht gestattet, ihre Pflichten länger zu erfüllen. Sie haben dann Anspruch auf Pension. Nimmt man andere hohe Pensionen, wie sie nach dem Pensionsgesetz gegeben werden müssen, so wird man auch diese beim Volke verantworten können. Ich bin der Ueberzeugung, daß, wenn man einmal in Sachsen Umfrage hielte und Alle darüber fragte, Mann für Mann, Kopf für Kopf: sollen die Mittheilungen beibehalten werden? so wird die Majorität, ja, gewiß Alle, keinen Einzigen ausgenommen, sagen: Ja, wir wünschen, daß die Miltheilungen ferner blei ben, wie bisher. Wollen Sie nun das,' so können Sie der Stenographen nicht entbehren, und wenn Sie es wollen, so müssen Sie dieselben wenigstens so stellen, daß sie nothdürftig leben können. Von dieser Ansicht ging die Deputation aus, und es ist zu wünschen, daß auch die Kammer sich dieser An sicht freundlich zuneigen möge. Abg. Jani: Davon, daß die Landtagsmittheilungen ein wahres Bedürfniß der Zeit sind, von denen man um so weni ger abgehen kann, als sie die einzige Stütze der Wahrheit sind, ist Jeder überzeugt. Darüber also, daß das Fortbestehen des stenographischen Instituts gesichert bleiben müsse, besteht kein Zweifel. Blos über die Art und Weise, wie dieser Zweck zu erreichen steht, scheinen die Ansichten getheilt zu sein, und auch mir scheinen die Vorschläge der Deputation hierüber etwas zu stringent gefaßt. Man kann der StaatSregierung die nöthi» gen Maaßregeln hierbei gewiß mit vollständigem Vertrauen überlassen, es scheint mir daher, es würde der Fortbestand der Landtagsblätter schon gesichert sein, wenn man den mittelsten Theil dieses Paragraphen in Wegfall brächte, wonach unter Adoption des Amendements, welches der Abgeordnete Hensel zu dem ersten Satze gestellt hat, der Paragraph nunmehr so lauten würde: „Es werden für die Ständeversammlung die er forderliche Anzahl Stenographen, welche, so viel als möglich, wissenschaftlich gebildete Männer sein müssen, angestellt. Das Weitere hierunter, insonderheit im Betreff ihrer sonstigen Stel lung und ihrer Geschäftsführung, bestimmt eine besondere Ge ¬ ll. 60. schäftsordrrung für die Stenographen, welche von der Staats regierung den Standen zur Prüfung und Genehmigung mit- getheilt werden wird." Sollte aber auch dieses Amendement nicht Anklang finden, so scheint, um einem Mißverständnisse vvrzubeugen, wenigstens eine Auskunft von Seite» der Depu tation darüber nothwendig, wie sie den im mittelsten Theile des Paragraphen enthaltenen Satz: „und stehen dem ständischen Archivare gleich außer den Landtagen unter der Disciplinar- aufsicht des Ministeriums des Innern" verstehe. Es könnte dadurch der Zweifel entstehen, ob die Stenographen auch sonst, z. B. im Range, dem Archivar gleichstehen sollen, und dem würde man hinlänglich vorbeugen, wenn man anstattder Worte: dem Archivare gleich, vielmehr sagte: „so wie der ständische Archivar", in so fern es nämlich die Meinung der Deputation ist, daß sie blos in dieser Hinsicht dem Archivar gleichstehen sollen. Referent Abg. -Todt: Hierauf muß ich mit Unterbrechung der übrigen Redner sofort Auskunft geben. Nach: „stehen" muß ein Comma folgen. Es ist auch rn der Reinschrift des Berichtsangemerkt, wie ich allenfalls sogleich nachweisen könnte, und also hier nur ein Druckfehler. Steht aber das Comma da, so wird Alles erreicht sein, was der Abgeordnete Jani wünscht. Abg. Jani: Ich bin damit vollkommen einverstanden. Präsident Braun: Es ist weniger ein Amendement, als eine Negative gegen den Mittlern Theil des Deputationsgut achtens. Ich werde aber, um den Antrag des Abgeordneten zu treffen, den Paragraphen in feinen einzelnen Theilen zur Ab stimmung bringen. Abg. v.d. Planitz: Zu den Gegenständen und mannich- fachen Einrichtungen, für welche die Staatsregierung sonst in diesem Saale gelobt zu werden pflegte, gehört dieArt undWeise, mit welcher sie für die Veröffentlichung der Verhandlungen ge sorgt hat. Es wir- auch jetzt darüber keine verschiedene Mei nung in der Kammer existiren. Ich kann daher voraussetzen, daß die Deputation, wie sie den Paragraphen vorgefchlagen hat, keineswegs von der Absicht ausgegangen ist, bestehende Mängel verbessern zu wollen, sondern blos das Gegebene zu erhalten. Run frage ich weiter: ist cs, um diesen Zweck zu erreichen, noth wendig, daß man wirklich eine Bestimmung in den Gesetzent wurf aufnehme? Es scheint mir doch, als wenn dies nicht nöthig wäre, noch weniger nothwendig aber, eine Bestimmung in der Weise aufzunehmen, wie solche von der Deputation vorgeschla gen worden ist, da ich ganz mit der von dem Abgeordneten Jani ausgesprochenen Ansicht übereinstimmen muß, daß der Inhalt des Paragraphen viel zu bestimmt gefaßt zu sein scheint. Unsere Deputation hat sich aber bei der Abfassung ihres Berichts keines wegs überhaupt damit begnügt, die etwa bestehenden Mängel unserer Landtagsordnung und des Verfahrens bei unfern Bera- thungen abzuändern. Sie ist weiter gegangen. Sie hat nach möglichster Vervollkommnung aller Verhältnisse gestrebt und hat 2*
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