Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
einer Fixation entschließen zu müssen. Wenn dieser Satz richtig wäre, so müßten wir auch sagen, daß bei keiner Behörde Jemand fest angestellt zu werden brauche, denn es werden sich immer Subjccte finden, die dazu tauglich sind. Aber eben deshalb wer den sie fest angestellt und ihre Gehalte sixirt, damit sie sich nicht veranlaßt sehen, zu jeder beliebigen Zeit den Dienst wieder zu verlassen und Andern Platz zu machen. Ich glaube, es ist sehr wünschenswerth, daß irgend wo, es mag sein, wo es wolle, die jenigen, die tüchtig sind, auch in ihrer Stellung bleiben, und das kann man nicht anders erlangen, als wenn wir die Vorschläge der Deputation annehmen. Es ist nicht bezweifelt worden, daß es höchst nothwendig ist, die Mittheilungen über die Verhand lungen des Landtags, wie wir sie bisher gehabt haben, fernerhin fortbestehen zu lassen. Es ist dabei sehr natürlich darauf hinge wiesen worden, daß dies die einzige wahre Quelle ist, aus welcher das Publicum schöpfen kann, um so mehr, als allerdings manche Tageblätter aus irgend einem Grunde unterdrückt worden sind, und deren noch mehrere unterdrückt werden können, wenn gleich nichtjed es Blatt dieses Schicksal haben wird. Um darauf zurück zukommen, was der Abgeordnete Oberländer erwähnte, daß wohl das sogenannte Volksblatt und der Bayard dem nicht ausge setzt sein würden, so glaube ich allerdings auch nicht, daß unsere gewöhnliche, doch aber vielleicht eine andere Censur sie unter drücken wird. Bis jetzt hat es sehr natürlich durch erstere nicht geschehen können, weil hier wohl ein Vergleich anzustellen sein dürfte mit einer Anecdvte, die ich gelegen habe, wo ein junger Literat in einem auswärtigen Staate zu dem Minister gekommen ist und dort ein Gesuch angebracht hat, welches darin bestanden, daß er ihm eine Schrift, die er verfaßt hatte, mit der Bitte vor legte, er möge Veranstaltung treffen, daß sie unterdrückt würde. Der Minister aber, nachdem er sie durchgelesen, hat sie zurück gegeben und gesagt, er fände sich nicht veranlaßt, seiner Bitte zu willfahren, weil diese Schrift keineswegs inhaltsschwer genug gewesen wäre, um eineMaaßregel, wie er sie beantrage, zu recht fertigen. Wenn also nicht verkannt werden kann, daß wir Alles aufbkcten müssen, um die Mittheilungeu, wie sie jetzt heraus kommen, zu erhalten, so glaube ich, daß wir uns nothwendig der Deputation anschließen und ihre Anträge annehmen müssen. In wiefern es nothwendig sein dürfte, daßderParagraph,wie er hier gefaßt ist, in die Landtagsordnung ausgenommen werde, das lasse ich dahingestellt sein; allein ich glaube, in Wegfall kann er nicht kommen, und werden also nicht Vorschläge zu solchen Modifikationen gethan, die wir ohne Bedenken annehmen können, so glaube ich, ist es besser, wir bleiben vor der Hand bei dem stehen, was die Deputation uns vorgeschlagen hat. Abg. v. Gablenz: Es haben schon mehrere Redner die Ansicht ausgesprochen, die ich theile. Ich kann mich demgemäß nur auf Weniges beschränken. Mir ist es wie dem Abgeordneten Hensel ergangen. Ich habe in dem Vorschläge der Deputation manches Gute gefunden, ich habe auch manches Gute in dem Antrags meines geehrten Nachbai s gefunden, so wie auch die Ansicht der hohen Staatsregierung etwas für sich hat; pure möchte ich keinem beitreten, indessen sind verschiedene Amende ments und Sousamcndements gestellt worden, daß ich in diesen meine Ansicht finde und mit meiner Abstimmung einig bin. Wenn von Seiten derjenigen Herren, die sich pure für das De putationsgutachten ausgesprochen haben, vorzugsweise darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß es sich hier um das Fortbe stehen der Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags handelt, daß, wenn der Deputationsvorschlag nicht angenommen würde, diese Art und Weise der Verbreitung unserer Verhand lungen nicht fortgeführt werden könnte, so muß ich dem wi dersprechen; denn wir haben die Vorschläge der Deputation bis jetzt nicht gehabt, und es ist doch möglich gewesen, von Haus aus bis jetzt in der Weise die Mittheilungen in das Land hinauszuschicken, wie es geschehen ist, also sehe ich kei nen Grund, warum, wenn die bisherige Einrichtung bleibt, der Fortgang der Mittheilungen gefährdet ist; die Gründe, warum dies in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, ver mag ich nicht zu fassen, kann ich nicht theilen. Es ist ge sagt worden, das Institut der Stenographie sei noch in der Ausbildung begriffen und deshalb werde Mangel an Steno graphen eintretcn oder zu erwarten sein. Nun ist meiner An sicht nach vor 10 bis 12 Jahren das Institut noch weit mehr zurück in der Entwickelung gewesen, und ist es damals möglich gewesen, die erforderliche Anzahl von Stenographen stets herbei- zuschaffen, so glaube ich, daß es jetzt und in einigen Jahren, wo sich das Institut noch mehr ausgebildet haben wird, bei weitem leichter werden wird, als es in der frühem Zeit der Fall gewesen ist. Ich sehe deshalb für die Zukunft eine Erleichte rung , aber keine Erschwerung. Alsdann muß ich bemerken, daß es besser als das Deputationsgutachten wäre, wenn der Antrag des Abgeordneten Hensel angenommen würde, anstatt nämlich einer bestimmten Zahl von 7 bis 8 Stenographen das Wort: „erforderlich" zu setzen, und daß ich glaube, daß die er forderliche Zahl vielleicht auf 3, mit dem Vorstande auf 4, wie bisher, verbleiben würde, und sehe dann im Wesentlichen auch keinen großen Unterschied von dem, was bisher war. Denn bisher erhielten die Stenographen während des Landtags Tagegelder und außer dem Landtage außerdem 3 derselben Wartegeld von 300Thalern, so wie der Vorstand des Instituts einen Gehalt von 800 Thalern, womit denn auch dem Bedürf nisse, welches von Seiten mehrerer Redner aufgestellt worden ist, daß man auch außerhalb des Landtags für die Leute sorgen müsse, Genüge geleistet wäre. Ob es zweckmäßig erscheint, daß wir Gehalt statt Wartegeld geben und sie in die Zahl der Staatsdiener aufnehmen, wodurch wir die Zahl der Staats diener mit Pensionsansprüchen vermehren, dasgebeichdergechr- ten Kammer anheim. Mir scheint es nicht nothwendig, und ich werde nie dafür sein, die Zahl der Staatsdiener zu vermehren, wenn es nicht unbedingt nothwendig ist. Es ist ferner als Nach theil des Bisherigen erwähnt worden, es könne der Fall eintreten, daß man bei jedem Landtage immer wieder neue Stenographen einführen müsse. Das gebe ich zu. Aber erstens frage ich, ob die neuen Stenographen nicht eben so aus gebildet sein können, wie die alten; denn es ist unser Institut
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder