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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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die überdies erforderlichen auf Zeit angestellt. Die unwider ruflich angestellten erhalten Ministerium des Innern, welches befugt ist, dieselben außer dem Landtage zu beschäftigen u. s. w." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützt?— Er wird hinreichend unterstützt. Abg. Sachße: Ich halte auch für nöthig, daß eine Bestim mung über die Stenographen in die Landtagsordnung komme, und ich trete besonders den Gründen des geehrten Vicepräsiden- ten bei. Die Abänderung, welche der Abgeordnete Hensel vor schlug, spricht mich ebenfalls an. Ich halte es für hinreichend, den Ausdruck: erforderlich zu gebrauchen und nicht eine be stimmte Zahl von sieben bis acht Stenographen festzusetzen. Eben so erkläre ich mich gegen die Aufnahme des Satzes von Zeile 3 an: „werden in Bezug auf ihre dienstliche Stellung, na mentlich hinsichtlich ihrer Entlassung und Pensionirung, nach Analogie des Civilstaatsdienergesetzes beurtheilt und behandelt und stehen den ständischen Archivaren gleich, außer den Land tagen unter der Disciplinaraufsicht des Ministeriums des In nern" aus denselben Gründen, aus welchen der Abgeordnete Jani den Wegfall dieses Satzes beantragt hat. Ich halte aber auch den letzten Satz: „Das Weitere hierunter, insonderheit in Betreff ihrer sonstigen Stellung und ihrer Geschäftsführung be stimmt eine besondere Geschäftsordnung für die Stenographen, welche von der Staatsregierung den Standen zur Prüfung und Genehmigung mitgetheilt werden wird" ebenfalls für zu um ständlich und überflüssig. Ich trage darauf an, daß auch dieser Satz des §. 36 b. besonders zur Abstimmung gebracht werde, weil ich mich gegen diese Bestimmung erklären möchte, weil mir genügt, daß die Nothwendigkeit der Annahme von Stenogra phen und ihrer Besoldung auch außerhalb des Landtags in der Landtagsordnung in der Maaße ausgedrückt wird, wie der erste Satz enthält. Einige Zweifel sind mir in Betreff ihres Gehalts bcigegangen bei den Worten: „einen bestimmten jährlichen Ge halt", indem es hiernach den Anschein gewinnen könnte, als ob die im Staatsdienst Angestellten noch auf einen besondem Ge halt Anspruch hätten. Das ist aber Sache der Redaction, und ich enthalte mich, da ich so spät das Wort erlangt, noch jetzt einen besonder» Antrag darauf zu stellen, daß es nach: „jährlichen Ge halt" heißen möchte: „in so fern sie nicht bereits im Staatsdienste sind". Ich hoffe übrigens, es werde dem Anträge des Abgeord neten Heyn Folge gegeben werden. Da so viel wie möglich diese Manner, welche als Stenographen bei dem Landtage An stellung erhalten, aus wissenschaftlich Gebildeten gewählt sind, da sie meistens Juristen sein werden, so können sie als Actuarien, Registratoren oder sonst auf geeignete Weise im Staatsdienste Anstellung finden. Werden sie nun aus dem Staatsdienste ent nommen und bei dem Landtage als Stenographen verwendet, so können sie durch Stellvertreter, wie es bei den Staatsdienern, wenn sie als Abgeordnete in die Kammer gewählt sind, der Fall ist, ersetzt werden, oder es müssen ihre Verrichtungen inzwischen von andern Sublevanten besorgt werden. Abg. v. Geißler: Ich bin einerseits der Ansicht, daß un bedingt eine Bestimmung in das Gesetz selbst über die Stenogra phen aufzunehmen und sich nicht blos auf einen ständischen An-- trag zu beschränken sei. Die Gründe dafür hat besonders der Abgeordnete Georgi näher ausgeführt, so daß ich mich nicht dar auf weiter einzulaffen brauche. Andererseits kann ich nicht ber gen, daß der Paragraph, wie ihn die Deputation vorschlägt, mir etwas zu bestimmt in seiner Fassung ist und zu beschränkend für die Zukunft erscheint. Ich theile deshalb die Bedenken derjeni gen Abgeordneten, die dagegen gesprochen haben, und werbe mich besonders der Ansicht des Abgeordneten Hensel anschließen. Ich halte es für passender, einen Mittelweg einzuschlagen, und ich werde mir in dieser Beziehung überhaupt noch eine Auskunft Seiten der hohen Staatsregierung erbitten, nämlich ob es mög lich sein wird, die Stenographen in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern genügend zu beschäftigen. Ich glaube, es wäre dadurch den Bedenken, die ausgesprochen worden sind, hinreichend abgeholfen. Präsident Braun: Der Abgeordnete V. Schaffrath hat nun das Wort. Abg. v. Schaffrath: Ich verzichte auf das Wort, da über den Gegenstand schon so viel und so lange gesprochen worden ist, und der Abgeordnete Kodt als Referent noch das Schlußwort hat. Präsident Braun: Der Abgeordnete Oberländer hat das Wort. Abg. Oberländer: Ich verzichte ebenfalls aufdas Wort. Präsident Braun: Will der Abgeordnete Klien das Wort nehmen? Mg. Klien: Ich verzichte ebenfalls aufdas Wort. Abg. Metzler: Ich bin ebenfalls in dem bedauerlichen Falle, erklären zu müssen, daß alles das, was ich zur Berthei- digung der wesentlichen Ansichten dcrDeputation sagen wollte, von dem sehr verehrten Abgeordneten Georgi bereits ausgespro chen worden ist. Mit Recht erkennt man an, daß unser Vater land vor andern konstitutionellen Staaten sich durch die Voll ständigkeit und Vorzüglichkeit der stenographischen Mitther- lungen über die Landtagsverhandlungen auszeichnet. Ich darf den guten Willen bei der hohen Staatsregierung sowohl, als bei den Standen voraussetzen, daß sie diesen Vorzug unserm Waterlande erhalten wollen. Es kommt nur darauf an, die geeignetsten Mittel, die zu diesem Ziele führen, aufzusinden und sich darüber zu vereinigen. Mir scheint nun der Weg, den die hohe Staatsregierung vorgeschlagen hat, gerade zudem entgegengesetzten Ziele führen zu können, nämlich zu dem Man gel an Stenographen und zu der folgerecht daraus hervorgehen den Mangelhaftigkeit der Mittheilungen, während der Vor schlag der Deputation dieser Befürchtung vollständig vorbeugt» Ich glaube, daß durch das Deputatronsgutachten für das steno graphische Institut erst in Sachsen eine feste Basis gewonnen wird. Ich stimme aber ganz mit dem Abgeordneten Georgi überein, daß ein Jeder sich nach einer bleibenden festen Anstel lung zu sehnen pflegt, und daß also eine solche Hoffnung den jenigen, welche sich diesem Berufe widmen wollen, zu lassen, um der guten Sache selbst willen, wünschenswerth ist. Ich
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