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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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zu lassen, und lenem Widerstande hat man es zu verdanken, daß die Mitteilungen noch in der gegenwärtigen Gestalt cxistiren. Liegt nun zwar gegenwärtig auch nicht eine ganz gleiche Frage zur Entscheidung vor, wie damals, so ist doch das, was wir heute beschließen, nicht viel anders; denn es wird jedenfalls dar aufEinfluß haben, ob die Oeffentlichkeit unsererVerhandlungen in der jetzt bestehenden Weise fortdauert oder nicht. Was stellt man nun für Bedenken gegen die Deputationsvorschläge auf? Kerne andern - als den Aufwand, der dadurch entstehen würde. Nun ja, meins Herren, ich will nicht verkennen, daß einiger Mehraufwand durch den Borschlag der Deputation herbeigefühlt werden wird; allein so sehr hoch dürfen Sie diesen Aufwand nicht anschlagsrr. Denn ein großer Lheil desselben wird bleiben, wenn auch der Vorschlag der Deputation nicht Annahme findet.; Es werden, wie es nicht anders sein kann, die Wagegelder der Stenographen bleiben, es wird wenigstens für den Vor- stand des Instituts der feste Gehalt bleiben, und es werden auch die Remunerationen fortgewahrt werden müssen. Der wirkliche Mehraufwand wird also nicht von der Höhe sein, daß er, wie Seiten des Herrn Staatsministers geschehen ist, auf 5 — 6086 Whaler guantificirt werden könnte. Neh men Sie nun an, daß der Mehraufwand, um den es sich hier handelt, in einer Summe von 2000 oder höchstens 3000 Khlr. besteht, so sollte ich doch glauben, daß dies kein Gegenstand wäre, der Garantie gegenüber, die wir dadurch für die Vollstän digkeit der Oeffentlichkeit unserer Verhandlungen aufstellen. Man sagt, andere Beamte hätten auch nicht so viel Gehalt und müßten sich am Ende in gleicher Weise beschäftigen, wie die Stenographen. Es sind z. B. gleich Zu Anfänge die Wiceattus- rien genannt worden. Run, meine Herren, ich habe dis Bice- artuanm in den Aemtern nie um ihre Stellung beneidet. Ich Habe auch, als rm Jahre 1836 hier ein Antrag gestellt wurde, daß das Einkommen der Viceactuarien verbessert werden möge, nicht allein dafür gestimmt, sondern selbst dafür gesprochen. Allein ich kann dessenungeachtet nicht zugebm, daß hier ganz gleiche Potenzen vorliegm. Dis Actuarien m den Aemtem haben, wenn sieauch für denAugenblick nicht sehr glänzend,sondern fast kärglich bezahlt sind, doch die Aussicht, daß sie im Staatsdienste aufrücken. Was steht ihnen im Wege, daß sie Appellationsräthe werden? Welche Aussicht haben aber die Stenographen? Die nämliche Aussicht gewiß nicht, denn was sie sind, müssen sie bleiben. Abgesehen nun aber auch davon, so bedenken Sie, meine Herren, daß ein Mceactuar, wenn er auch seine Schuldigkeit thut und den ganzen Lag arbeiten muß, doch dem Stenographen in dieser Hinsicht nicht ganz gleich steht, welcher Letztere, und zwar nicht Llos ausnahmsweise, sondern sehr oft, fast in der Regel, bis tief in die Nacht hinein, bis 1, ja bis 3 Uhr des Nachts arbeiten muß. Ich weiß das selbst, da ich im Jahre 1836 einem Stenographen ganz nahe gewohntund da sehr oftgehört habe, daß er des Nachts erst um diese Zeit von der Canzlei nach Hause gekommen ist. Ich weiß das auch von dm dermaligen Stenographen und führe es nm an, um zeigen, daß in Bezug auf die Beschäftigung ein Mceactuar mit dem Stenographen nicht gleich steht. Was die Eisenbahnbeamten anlangt, die auch crwahntworden sind, so hat der Abgeordnete Rewitzer schon das Nöthige darauf bemerkt, und ich füge nur noch hinzu, daß diese hier gar nicht angezogen wer den können, weil sie Privatdiener sind, diemitdenStaatsdrencm nicht in Vergleich kommen können. Uebrigens sind die techni schen Beamten bei den Eisenbahnen auch keineswegs so gering bezahlt, wenigstens nicht so gering, als es zeither unsere Steno graphen gewesen find. Zn andern konstitutionellen Staaten, ich weiß das sehr genau, ist man keineswegs so kärglich, wenn es sich darum handelt, den Stenographen eine Entschädigung zu gewähren. Ich weiß z. B., daß der erste Stenograph der zwei ten Kammer in Baden eine tägliche Auslösung von 11 Fl. rhei nisch bezieht. Ich sollte meinen, das wäre wohl auch in Berück sichtigung zu ziehen, und doch haben dort die Stenographen bei weitem nicht die Stellung, die sie bei uns einnehmen, weil dort nicht solche Mittheilungen über die Landtagsverhandlungen erscheinen, wie bei uns. Man hat, um den beantragten Mehr aufwand zu vermeiden, gesagt, es würde auch fernerhin gehen, denn es sei ja zeither gegangen. Das ist nun freilich ein sehr abgenutzter Grund, der sich am Ende auf Alles beziehen läßt, was hier zur Sprache kommt. Man könnte eben so gut sagen, es ist vor der Constitution auch gegangen und wir sind so leidlich dmchgekommen, wozu haben wir also einerConstitutionbedurst? Auf solche Gründe lege ich meinestheils gar kein großes Gewicht. Ich will nicht leugnen, daß es gegangen ist, auch bei der dermali- geu Einrichtung des stenographischen Instituts, aber Niemand wird eine Garantie gewähren können, daß es auch fernerhin so bleibt, wie es bis jetzt gewesen ist, wenn wir nichts dazu thun.— Es ist ferner gesagt worden, daß diese Bestimmung gar nicht in die Landtagsordnung gehöre. Wie man aber das behaupten kann, sehe ich wirklich nicht ein. Es ist doch das eine Geschästssache, welche die Stände berührt, und überdie Geschäfte der Ständesind eben die nöthigen Bestimmungen in derLandtagsordnung zu tref fen. Will aber die Kammer davon absehen und gerade hierüber keine Bestimmung inderLandtagsordnung treffen, so ist das, was sie bestimmen will, dafern sie es ohne eine Landtagsordnung thut, und wenn sie es noch so gut mit der Sache meint, ohne Sicherheit für die Zukunft. Es ist wahr, die Staatsregierung hat sich bis jetzt geneigt gezeigt, den stenographischer? Beamten wenigstens eine Vergünstigung zu gewährende hat gethan, was die Umstände zu erfordern schienen. Allein, meine Herren, ha ben Sie denn Sicherheit, daß dieses Verfahren werde beibehalten werden, wenn Sie hierüber keine Bestimmung inldie Landtags ordnung aufnehmen wollen? Also wenn Sie zugeben — und das haben die meisten Sprecher, selbst diejenigen, die dem Depu- tationsgutachten entgegen gewesen sind, gethan —, wenn Sie zugeben, daß in dieser Sache etwas geschehen müsse, wenn Sie wünschen, daß das, was wir bisher gehabt haben, für die Zukunft mit größerer Sicherheit erhalten werde, als wir es zeither gehabt haben, so müssen Sie auch wünschen, daß darüber etwas in der Landtagsordnung bestimmt werde. — Zwei Gründe gegen den Vorschlag der Deputation und gegen eine bessere Stellung der Stenographen überhaupt sind ferner svgleichzbeim Beginn der
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