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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Debatte von dem Abgeordneten Müller angeführt worden. Es war dies nämlich der Mangel der Geheimhaltung der stenogra phischen Niederschriften, und daß in dem Decretc der Staats regierung nichts von den Stenographen erwähnt worden sei. Was das Erste anlangt, so ist nur eine Zeitung angeführt worben, für welche die stenographischen Niederschriften benutzt zu werden scheinen. Der Abgeordnete sprach vom „Kinderfreunde", worun ter er wahrscheinlich die „Leipziger Zeitung" versteht. Diese Zeitung steht aber unter der eignen Redaction der Regierung, und es müßten also, wenn hier etwas geschehen wäre, was nicht in der Ordnung wäre, die stenographischen Niederschriften der Regierung gegeben worden sein. Ich will dem nicht beson ders das Wort reden, aber wenn hier etwas geschehen ist — ich weiß es nicht —, so ist dann jedenfalls etwas geschehen, was die Stenographen nicht haben verhindern können, dann war es die Regierung, welche ihnen das Ansinnen gemacht hat, daß sie die stenographischen Niederschriften herausgeben, bevor sie in den Mittheilungen abgedruckt herauskommen; sie haben sich, weil ihre Stellung zeither zu precair war, nicht getraut, einem solchen Ansinnen entgegenzutreten. Was aber den Umstand anlangt, daß die Staatsregierung in Bezug auf die Stenographen im De crete nichts erwähnt hat, so ist das fürwahr der letzte Grund, den ich von dem Abgeordneten Müller erwartet hätte. Wir haben z. B. neulich über die Landrentenbank gesprochen, wo, wie der Abgeordnete Müller wissen wird, die Regierung auch manche Bestimmung imDecrete weggelaffrn hatte, die wir für nothwen- dig gehalten haben. Wenn der Abgeordnete meint, daß nur das, was von der Regierung vorgeschlagen wird, angenommen, Zu sätze aber dabei nicht gemacht werden sollen, so wird es mit dem Institute der Landrentenbank, das doch der Abgeordnete Müller auch begünstigt, in Zukunft sehr mißlich aussehen. — Es hat nächstdem der Abgeordnete v. Gablenz bemerkt: was für die Stenographen geschehen könne, sei schon geschehen, namentlich wenn, wie er selbst hat hinzufügen müsse», eine Remuneration bis zu 300 Thalern gegeben worden wäre. Von dem Vorstande ist hierbei keine Rede, weil eine Bestimmung über diesen schon früher getroffen worden ist. Ich frage aber, ob für einen gebil deten Mann, für einen Mann, der wissenschaftliche Studien ge macht hat, ein Einkommen von 300 Thalern, wovon er, nach Befinden mit einer zahlreichen Familie, hier in der Residenz leben soll — denn ein Stenograph kann nur hier vorkommen, da der Landtag hier gehalten wird —, ein Einkommen ist, das man für ausreichend ansehen kann? Ich bezweifle, daß diejenigen Herren, die das behauptet haben, damit würden auskommen können. — Der Abgeordnete Bodemer hat, und zwar wieder holt, behauptet, daß es einem Stenographen nicht an Neben erwerb (außer der Zeit des Landtags) fehlen könne, wenn er sich nur einen solchen verschaffen wolle. Ich meinerseits hätte nun freilich gewünscht, daß der Abgeordnete auch näher angeführt hätte, in welcher Weise dieser Nebenerwerb stattsinden solle. Zeither sind unsere Stenographen, welche wissenschaftliche Bildung hatten, entweder Juristen oder Theologen gewesen. Was würden nun diese treiben können? Entweder sie müßten, II. so. wenn sie absolvkrte Juristen waren,, practiciren oder in ein Amt gehen, oder, als Theologen, Unterricht ertheilen. Um von dm Theologen zuerst zu reden, so haben wir Stenographen, welche Theologen sind und — Stunden gegeben haben. Sie haben aber die Stunden verloren, wenn der Landtag seinen Anfang nahm (denn daß wahrend des Landtags ein Stenograph nicht noch Stunden geben kann, wird wohl zugegeben werden). Glau ben Sie aber, meine Herren, daß es so leicht ist, wenn der Land tag zu Ende ist, die verlornen Lectionen wieder zu erlangen? Sie Alle werden gewiß selbst lieber einen Lehrer für Ihre Kinder haben wollen, der die Aussicht gewährt, daß er bleibt, als einen annehmen, mit dem Sie fortwährend wechseln müssen. Spricht man aber von Juristen, so ist bis jetzt der Fall noch nicht vorgekom- men, daß ein practicirender Advocat unter die Stenographen ge gangen wäre, um mich so auszudrücken. Thate es aber einer, so, glaube ich, würde seine Praxis nicht bedeutend gewesen sein können. Wenn sie aber vorher nicht bedeutend gewesen ist, so wird es mit dem Nebenerwerbe durch sie nach dem Landtage auch nicht so sehr dick ausfallen. Wollte sich aber ein Stenograph in einem Amte anstellen lassen, so muß ich bezweifeln, daß er Seite» des Justizministeriums würde angenommen werden, wenn dies nicht mit einer bestimmten Garantie im voraus ausgesprochen wäre. Man darf sich nur vorhalten, wie schwer es jungen Leu ten wird, in Justizämtern unterzukommen, wenn sie nicht schon als Accessisten dort gearbeitet Haden. Also mit einem Neben erwerbe für die Stenographen außer der Zeit des Landtags wird es wirklich nicht so leicht sein. Ich glaube, das, was ich in dieser Beziehung jetzt gesagt habe, wird um so mehr ausreichcn, als der Abgeordnete Bodemer gar nicht angegeben hat, auf welche Weis e ein Nebenerwerb geschafft werden soll. — Gehe ich nun mehr zu den einzelnen Anträgen über, die im Laufe der Debatte gestellt worden sind, und deren gerade ein halbes Dutzend sind, so muß ich zunächst dem des Abgeordneten Heyn ganz entgegen treten, aus dem Grunde, weil er sich von dem Deputationsgut achten am weitesten entfernt. Es soll, so scheint es wenigstens, nach diesem Anträge gar keine Bestimmung in das Gesetz ausge nommen werden. Das würde aber, wie ich bereits vorhin er wähnt habe, schon der Sicherheit, welche die Deputation beab sichtigt hat, entgegen sein. Sodann sollen die fixen Gehalte, welche die Deputation vorgeschlagen hat, zwar gewährt, aber die Tagegelder in Wegfall gebracht werden. Meine Herren, ich be zweifle sehr, daß Sie bei der Annahme einer solchen Bestimmung einen wissenschaftlich gebildeten Mann gewinnen können, Steno graph zu werden und es für eine längere Zeit zu bleiben. Darin aber, daß er für eine längere Zeit bleibt, liegt eben der Gewinn. Denn erst, wenn er an zwei bis drei Landtagen hier stenographirt hat, wird er ein tüchtiger Stenograph. Sie können ihn Zwar außer der Zeit des Landtags mit stenographische» Arbeiten beschäftige», vielleicht dadurch, daß er Predigten u. dgl° -nachschreibt. Es iss aber das etwas ganz Anderes, als wenn er hier stenographiren soll! Das kann er nur lernen, wenn er meh rere Landtage stenographirt hat; Jemanden aber auf'sUngewissk hin zu gewinnen, -aß er Stenograph werden soll', wem ihm 3*
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