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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. v. Geißler: Dann habe ich mich geirrt, aber ver standen habe ich den Herrn Präsidenten so. Refrrenr Abg. Todt: Ich erlaube mir, hier noch zu bemer ken: so sehr ich auch eventuell für den Georgi'schen Antrag ge wesen bin, so muß ich doch die Behauptung aufstellen, daß^ der selbe nunmehr sich erledigt, und zwar nicht nur durch die Ab stimmung über das Hensel'sche Amendement, sondern zugleich durch die Abstimmung über die Worte: „dieselben erhalten, außer den MH er schon üblich gewesenen Wagegeldern während der Landtage, einen bestimmten jährlichen Gehalt." Denn wer dies angenommen hat, hat sich eo ipso gegen den Georgi'schen Antrag erklärt, weil dieser nur auf die Anstellung von 4 Steno graphen ging, während es im Dcputationsvorschlage heißt: „dieselben erhalten"u.s.w. Präsident Braun: Ichfragealsonochmals: WilldieKam- mer die beschlossenen und angenommenen Bestimmungen als Z.36b. in dieLandtagsordnung ausgenommen wissen?—Gegen sechs und zwanzig Stimmen Ja. Präsident Braun: Hiermit erledigt sich das v.d. Planitz'sche Amendement von selbst. Nun wird es sich fragen, ob die Depu tation ihre Anträge, welche S. 56 ihres Berichts enthalten sind, zur Abstimmung gebracht wissen will. Referent Abg. Todt: Bevor auf etwas Weiteres überge gangen wird, gestatte ich mir nur, den Paragraphen nunmehr Vorzulesen, wie er sich nach den jetzt vorgenommenen Abstimmun gen gestaltet hat.." Ich glaube wohl, daß ich dies darf, da mir als Referenten obliegt, diese Verhandlungen zusammenzufassen. 36 b. Es wird bei der Standeversammlung die erforderliche Unzahl von Stenographen, welche, so viel als möglich, wissen schaftlich gebildete Männer fein müssen, angestellt. Dieselben erhalten, außer den zeither schon üblich gewesenen Tagegeldern während der Landtage, einen bestimmten jährlichen Gehalt, werden in Bezug auf ihre dienstliche Stellung, na mentlich hinsichtlich ihrer Entlassung und Pensionirung, nach dem Civilstaatsdienergefetze beurtheilt und behan- deltund stehen, dem ständischen Archivare gleich, außer den Landtagen unter der Disciplinaraufsicht des Mini steriums des Innern, welches befugt ist, dieselben außer halb der Landtage zu beschäftigen." Das Uebrige bis zum Schluffe wird lauten, wie die Deputation es vorgeschlagen hat. Db darin nun nicht ein kleiner Widerspruch enthalten ist, will ich dahingestellt fern lassen. Was übrigens, um auf die Anfrage des Herrn Präsidenten zu kommen, noch die weitere Abstimmung an langt, so glaube ichMerdmgs, daß es wünschenswerth sei, min destens noch einige Fragen aus dem allgemeinen Anträge hervor- AAheben, und dafern nicht die übrigen Mitglieder der Deputation sich dagegen erklären, würde ich Meinerseits Vorschlägen, daß auch über Punkt 2, der nicht m die Landtagsordnung kommt, sondern nur in die ständische Schrift, eine Frage an dieKammer zu stellen wäre, Venn über die Frage wegen der Höhe des Gehalts steht in der Bestimmung des Paragraphen selbst nichts, der Letztere soll U go. aber durch den Antrag in dieser Bez'ehung noch eimgermaaße« normirt werden. Vicepräsident Eisenstuck: Ich glaube auch, dek zweite Punkt muß mit zur Abstimmung gebracht werden; der erste hat sich erledigt, der' dritte ist auch c ledigt, also ist nur der zweite noch offen, nach welchem über den vierten noch abzustimmen sein wird. Präsident Braun: Der zweite und der vierte Punkt sind allerdings auch meiner Meinung nach noch nicht völlig erledigt, ich werde also die Frage zunächst auf Punkt 2 stellen und zwar von Anfang an bis zu den Worten: „immergeschickter zu machen", und ich frage: ob die Kammer diese Ansicht ihrer Deputation theilt? Referent Abg. Todt: Wennvielleicht, obschon ich dies nicht fürchte, dieser Punkt nicht sollte angenommen werden, so würde wenigstens damit der Eingang, der in den Worten ent- balten ist: „Dem Vorstand wird ein fortdauernder G.halt von jährlich 800 Thalern ausgesetzt" nicht abgeworfen werden; denn was den Gehalt des Vorstandes betrifft, so steht dieser schon fest. Präsident Braun: Ich wiederhole also die Frage: Theilt die Kammer in Beziehung auf Punkt 2 bis zu den Worten: „im mer geschickter zu machen" die Ansicht der Deputation? — Wird gegen zwei und zwanzig Stimmen angenommen. Präsident Braun: Ferner hätte ich die Frage auf den zweiten Satz: „Für die Landtage bleibendaneben den Stenogra phen noch die zeitherkgen Tagegelder von 1 Thlr. 10 Neugr. bis 2 Thlr. pro Tag." zu stellen; da sich jedoch diese Frage durch den angenommenen §. 36 b. selbst erledigt, so richte ich die nächste Frage auf Punkt 4. Er lautet: „In Ansehung ihrer son stigen Stellung rangiren sie mit den Actuarien in den Aemtern, wenn sie nicht etwa einen höher« Rang schon außerdem cinneh- men." Stimmt dieKammer diesem Anträge der Deputation bei? — Wird gegen sechs Stimmen bejaht. Präsident Braun: Will die Kammer die so eben beschlos senen zwei Punkte als Punkt 2 und 4 genehmigen und zu seiner Zeit im Vereine mit d»r ersten Kammer an die hohe Staatsre gierung gelangen lassen? Abg. Klien: Es scheint mir, als ob die Worte im dritten Punkte: „Die Stenographen sind ständischeBeamte, stehen aber außerhalb der Landtage unter der Disciplinaraufsicht des Mini steriums desZnncrn ingllicherWeise, wie der ständische Archivar. In Bezug auf ihre Entlassung und Pensionirung werden sie, gleich diesem,nach Analogie des C vilftaatst ienergesetzes beurtheilt und behandelt", noch nicht zur Abstimmung gekommen wären, und im Zusatzparagraphen sind sie auch nicht enthalten. ReferentAbg. Todt: Das bat sich durch denHeniel'schen Antrag erledigt; denn wenn die Stenographen wirklich nach dem Staarsdienergesctz und nicht nach Analogie desselben be- 4
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