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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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gung auf die Jahre 1847,48 und 49. Wenn schon erwähnt worden ist, das wäre eine Beeinträchtigung der Rechte der nächsten Ständeversammlung, so kann ich dem nicht beistim- men. Diese Beeinträchtigung bleibt dieselbe, sei sie nun direct oder indirect. Indirekt aber bleibt sie jedenfalls; denn die nächste Ständeversammlung wird wieder gezwungen, das Pro visorium zu bewilligen, und dann giebt es auch wieder eine zweijährige neue Bewilligung. Ich glaube also, daß wir recht gut sine neue dreijährige Bewilligung Seiten der Kam mer eintreten lassen könnten; und dann würden wir für immer aus diesem Dilemma herauskommen, auch nich't in die Noth- wendigkeit versetzt werden, züm Nachtheile der Deputaten des Bauernstandes und der Deputirten der Ritterschaft oder viel mehr sämmtlicher Landbewohner solche zeitige Einberufungen stattfinden lassen zu müssen. Und dieser Wunsch hat mich dahin gebracht, meine Ansicht hiermit auszusprechen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Oberländer Haidas Wort. Abg. Oberländer: Da der Herr Referent durch sein Proömium Gelegenheit gegeben hat, sich über die für die zweite Kammer so überaus wichtigen Arbeitsverhältnisse der Finanzde- putation zu äußern, so muß ich meinerseits bekennen, daß ich der Finanzdeputation sehr dankbar dafür bin, daß sie das Budjet, wie den Rechenschaftsbericht noch nicht in die Kammer gebracht hat und sich durch unberufene Kritiken in ihrem pflichtmäßigen Ermess en nicht irren läßt. Es ist das keine Kleinigkeit, solche Arbeiten, bei denen sich, wenn sie nicht bloße Form sein sollen, die gewöhnliche Geschäftsbildung als unzureichend erweisen dürste. Ich glaube, daß, so wünschenswert!) es auch ist,', daß die Landtage in der Maaße abgekürzt werden, wie der Abgeord nete Brockhaus meinte, wir doch schwerlich.je dazu kommen wer-- den, unter 6 Monaten die Landtage zu beendigen. Wenn dem Wolke nur aller s.Jahre einmal Gelegenheit gegeben ist, seine Rechte bei der Lheilnahme an der Gesetzgebung und Steuerbe willigung und der darauf beruhenden Controls des gesammten, romplicirten Staatshaushaltes auszuüben, so müssen sich dessen Vertreter um so,'mehr aufgefordert fühlen, bei dieser Ausübung um so durchgreifender zu Werke zu gehen, und dazu gehört Zeit. Denn unter A Jahre ist wohl mit den Finanzarbeitm bei den vielen Specialitaten, die hierbei nothwendig sind, bei der zwei ten Kammer nicht 'durchzukommsn. Wenn demnach bei der ersten Kammer, die nach unserer Verfassung auch das Recht uud die Pflicht der speciellen Berathung des Budjsts hat, und nicht, wie in andern konstitutionellen Staaten, nur in Bausch und Bogen zusiimMt oder Mehnt, also nur Ja und Nein zu sagen braucht, ebenfalls zwei Monate nothwendig sind, und zur Beseitigung etwaiger Diffsrenzpunkts wieder einige Zeit^ erfor derlich ist, so wirdMeins Berechnung in der That richtig sein, wenn man noch erwägt, daß stets immer wenigstens noch e i rüg e andere Gegenstände der Gesetzgebung, Wölks- und stän dische Petitionen und Beschwerden eingeschvben werden müssen, die auch bearbeitet sein wollen. Sind von sndsrerSeiteAeuße- rungen geschehen, welche einen Vorwurf für die Fmanzdeputa- tion an die zweite Kammer enthalten könnten, so kommt es dar auf an, ob es von Leuten geschehen ist, die nach dem Grade ihrer Geschäftsbildung eine selbstständige Ueberzeugung davon haben können oder nicht. Im letztem Falle wird cs nicht viel auf sich haben, und nur im erstem läßt man sich wohl einmal eine be lehrende Bemerkung gefallen. Ich für meine Person muß beken nen, daß das Budjet meiner gewöhnlichen, bürgerlichen Einsicht nur dann erst recht offenbar und practicabel wird, wenn es durch die mühseligen Arbeiten der Finanzdeputation zerglie dert und zurechte gemacht worden ist. Eine Vorschrift zu geben, daß eine Kammer sich nicht auf die andere beziehen kann/ wie in England in Bezug auf das Ober- und Unterhaus der Fall ist; wird bei uns wohl nicht möglich sein, da bei uns die Stän deversammlung ein integrirendes Ganzes bildet und eineBezug- nahme ost gar nicht vermieden werden kann. Was das Provi sorium selbst anlangt, so widerspricht wohl jetzt Niemand mehr derBehauptung, daß provisorische Steuergesetze, denen ohne wei teres in Bausch und Bogen zugestimmt wird, nicht zu billigen sind. Jm Princip wird man immer mit Recht ein großes Ge wicht darauf legen müssen, weil durch ein Provisorium die spe- cielle Prüfung des Budjets aufZeit, hier auf ein Jahr umgangen wird, und mithin darin eine Schmälerung des den Kammern zu stehenden Steuerbewilligungsrechts gefunden werden kann. Es können schon Fälle vorkommen, wo das nicht ohne praktische Be deutung ist. Die Regierung hat aber auch ihrerseits wenigstens den Versuch gemacht, das Provisorium zu vermeiden, und es scheint daher diesmal wohl nicht an der Zeit, sich weiter über die Nachtheile der Provisorien zu verbreiten. In manchen konsti tutionellen Staaten ist es überhaupt Brauch, daß die Bewilli gungen, und sonach die Feststellung des Budjets erst am Ende des Landtags geschehen, daß dann erst ausgesprochen wird, daß man der Regierung die zur Verwaltung nöthigen Mittel wieder in die Hände giebt. Ich werde mich also für meine Person für das Gesetz aussprechen, wiewohl ich den Gründen, welche in Be zug darauf vom Abgeordneten a. d. Winckel vorgebracht worden sind, gar nicht beipflichten kann. Denn am Schlüsse des ersten Jahres der Finanzperiöde noch eine dreijährige Bewilligung auszusprechen, swäre eben so viel, als eine vierjährige Finanz periode zu schaffen. Es ist das eins Jdee-des Herrn Abgeordne ten, die er bereits am vorigen Landtage in der Kammer geltend zu machen suchte. Wenn auch die jetzige Bewilligung sich auf die Bewilligung der vorigen Ständevsrsammlung gründet, so daß man eigentlich nicht sagen könnte, es geschehe ohne alle Prü fung, so ist doch zu berücksichtigen, daß eine nachfolgende Stände- yersammlung immer auch über Hauptsachen ganz andere An sichten haben kann, als die vörhergehende gehabt hat. Daß so dann für manche Mitglieder der Kammer, namentlich für die ländlichen Deputirten durch eine Veränderung der Eröffnungs zeit eine unangenehme Störung in ihren Geschäften herbeigeführt werden könnte, das ist allerdings zu bedauern; indeß die Pflich ten, die wir hier für's Vaterland üben, müssen auf jeden Fall denen nachstchsn, die ein Jeder für seinen eignen Heerd hat. So
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