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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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regierung auf die Erklärung der Stande nicht erfolgt ist, Die letzte Erklärung der Staatsregierung war die, daß sie auf die Ansicht der Stände nicht eingehen könnte; die Stände gaben nun eins andere Fassung und mit dieser Fassung verbanden sie die obgedachte Schlußfolge. Hiermit schließen sich die Ver handlungen. Der Paragraph wurde von der hohen Staatsregie rung in die Verfassungsurkunde ausgenommen, wie die Stände ihn d m>als gaben, allein die Regierung beobachtete über die von den Ständen an seine Fassung geknüpfte Schlußfolge ein stren ges Stillschweigen. Unter diesen Umständen ist es nicht klar, ob die Regierung mit dem von den Ständen vorgeschlage nen Paragraphen auch die Schlußfolge, welche die damaligen Stände damit verbunden, angenommen hat; wenigstens ist sie nicht in die Verfassungsurkunde mit ausgenommen worden. Sonach konnte des Deputation allerdings ein Bedenken darüber bcigehcn, wie der Z. 32 zu «klären sei. Die Deputation hat sich dabei ganz parteilos gezeigt. Sie selbst hat auch die Zweifels gründe nicht verschwiegen, welche der Staatsregierung zur Un terstützung ihrer Ansicht zur Seite stehen. Daher hat sie der Kammer angerathen, in dieser Maaße sich zu erklären, daß sie fände, „daß hierunter von Seiten der hohen Staatsregierung mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden wären". Nun weil bei den Verhandlungen in der ersten Kammer die Staatsregierung auf eine Erklärung darüber Gewicht gelegt hat, ist Seiten der De putation der bemerkte Antrag gestellt worden. Hat die Deputa tion übrigens daneben ausgesprochen, daß sie gewünscht habe, es wäre von Seiten der StaatZregierung etwas mehr geschehen, es wäre den Neu-Katholiken der Gebrauch der evangelischen Kirchen gestattet worden, die ihnen mehrere Gemeinden angebo- ten, und hat die Deputation bei dieser Gelegenheit sich darauf berufen, daß der anglikanischen Kirche die Ausübung ihres Got tesdienstes hier in Dresden in einer Kirche gestattet worden ist, so ist die Deputation allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß die anglikanische Kirche keineswegs mit unter diejenigen christlichen Confessionen zu zählen sei, welche in Sachsen öffent liche Aufnahme gefunden haben, und daß dieselbe mit der refor- mirten Kirche nicht Eins sei. Denn die englische Kirche unter scheidet sich von der reformirtm wesentlich. Dies lehrt schon die Entstehung derselben. Was war die Entstrhungsursache der anglicanischen Kirche? Heinrich VUl. hat sie in's Leben geru fen ; er war und blieb eifriger Katholik. Nicht Reinigung des Glaubens, sondern sine politische Absicht verfolgte er dabei. Be kanntlich wollte er sich von seiner Gemahlin trennen. Allein seine und Wolsey's Bemühungen, bei dem Papste eine Tren- rmng ferner Ehe zu bewirken, scheiterten, und nur deshalb, nur um diesen Zweck zu erreichen, schied er sich von der katholischen Confession und erklärte sich unabhängig von dem Papste. Wie gesagt, nichts desto weniger blieb er der eifrigste Katholik. Also nicht aus derselben Wurzel, wie die Reformation in Deutsch land, ist die in England entsprossen. Späterhin unter Elisabeth erhielt die kirchliche Reform in England erst einen andern Cha rakter, eine protestantische Richtung, aber dennoch unterschied sie sich von der pwtesta'.'rischen Kirche in Lehre, Disciplin und Cul- tus, was geblieben ist, und viele katholische Gebräuche wurden bcibehalten. So viel ist daher gewiß, daß die englische Kirche von der reformirtm und protestantischen in vielen Stücken ab weicht. Sie hat ihre eigenen Glaubensartikel, ursprünglich 42, welche auf der Londoner Synode auf 39 zmückgeführt wurden. Das Augsburgische Bekenntniß hat sie nicht. Sie hält den Grundsatz der objektiven Einheit der Kirche fest. Sie hat den Grundsatz, daß es keine Gemeinde giebt, sondern die Kirche un mittelbar von Christus eingesetzt worden ist; an die Stelle der Apostel setzt sie die Bischöfe. Der Bischof ist für die Diöces der einzige Geistliche, unter dem alle Geistliche stehen, die er ordinirt hat. Das Volk sammelt sich um den Bischof, er ist der Cen- Lralpunkt seiner kirchlichen Diöces und seine Beauftragten pre digen unter seiner Aufsicht. Nur so viel läßt sich sagen, daß in der anglikanischen Kirche der protestantische Geist herrscht, als sie auf dem Boden des Evangeliums ruht und die Rechtferti gung durch den Glauben lehrt. Uebrigens hat die Deputation der Staatsregierung durch die Bezugnahme auf die der anglika nischen Kirche gegebene Gestattung durchaus keinen Vorwurf machen wollen; aber die hohe StaatZregierung ist allerdings hier weiter gegangen, als Weimar, wo man den dort wohnenden Eng ländern nur den Privatcultus gestattet und ihnen zu dem Ende einen Saal eingeräumt hat, aber keineswegs eine Kirche. Die Deputation hat in ihrem Berichte zu erkennen gegeben, daß sie der größten Toleranz huldigt, und eben deshalb hat sie auch nicht verschweigen mögen, daß sie gewünscht hätte, es möchten schon vor Berufung der Stände den Neu-Katholiken Kirchen einge räumt worden sein, wie dies hinsichtlich der Hoch kirche Englands in Dresden geschehen ist. Staatsminister v. Wietersheim: Nur mit zwei Worten wollte ich dagegen mich verwahren, daß ich der Deputation einen Widerspruch zur Last gelegt. Ich habe vielmehr ihr Verfahren als ganz konsequent bezeichnet, aber als abweichend von dem der Staatsregierung und der jenseitigen Kammer. Den Mitglie dern in der englischen Kirche ist ein öffentlicher Gottesdienst nicht gestattet worden. Ihre Mitglieder sind wegen der Ministerial- handlungen an die protestantischen Geistlichen gewiesen. Eine Kirche hat man ihnen eingeraumt, und wenn dies in Weimar nicht geschehen ist, so war der Grund hiervon wahrscheinlich der, daß dort der Cötus zu klein oder eine Kirche nicht entbehrlich ge wesen ist. Aber da hier eine hinlänglich zahlreiche Gemeinde, der englischen Kirche angehörig, sich befindet, so trug die Re gierung kern Bedenken, ihr eine Kirche einzuräumen. Secrctair Hensel: Es ist, wie ich in Bezug auf eine Aeußemng bemerkte, wohl möglich, daß ich in meiner Entwicke lung etwas polemisch gewesen bin. Allein zu meiner Rechtferti gung muß ich anführen, daß in neuerer Zeit zu viele bezügliche Veranlassungen überhaupt und auch in meiner Gegend vorge« kommen sind, bei denen es zum Vorwurf derLauheit gegen jeden Glauben wird, wenn man blos stille Duldung ausüben und empfehlen will. Ich beziehe mich jedoch hier nur auf ein geringes Beispiel. Es ist mir ein Schriftchen aus meiner Heimath Wge-
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