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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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nanzperiode, die von großem Einflüsse auf die Feststellung des neuen Budjets sind, noch nicht vollständig übersehen werden können, und als ferner um so weniger die Bedürfnisse der neuen Finanzperiode in die Nähe gerückt und genau zu übersehen sind. Das ist ein nicht abzuleugnender Nachtheil. Nun wird es darauf ankommen, abzuwägen, ob die Nachtheile, die mit dem Proviso rium im gegebenen Falle verknüpft sind, größer sind, 'als die, welche aus einer sehr frühen Verabschiedung des Budjets her vorgehen würden. Ich glaube aber, daß, wie schon der geehrte Abgeordnete Todt bemerkte, diese Frage, so wie die von dem Ab geordneten Brockhaus aufgeworfene, besser bei der Landtagsord nung berathen werden kann. Jedenfalls aber muß ich mich gegen die Ansicht des Abgeordneten aus dem Winckel erklären, wonach einmal einvierjährigesBudjetbewilligtwerdensoll. Wir können das nicht nach der Werfassungsurkunde, und es würden auch in der That die Nachtheile, die mit einer so frühen Bera- thung für das Budjet verknüpft sein würden, dann allemal ein treten, wenn wir schon zu Ende des innestehenden Jahres das Budjet berathen sollten, was erst über ein Jahr hinaus in Kraft treten soll, womit ich wenigstens wesentliche Jnconvenienzen verknüpft sehe. Abg. a. d. Winckel: Ich wollte mich nur dagegen verwah ren, als hätte ich die Zeit und die Opfer der städtischen Deputa ten hinter die der Deputirten des platten Landes zurückgesetzt. Ich habe im Gegentheil nur gesagt, daß die Geschäfte der städti schen Deputirten gleichmäßig im ganzen Jahre sind. Bei dem Landmanne aber ist das ganz anders; denn für diesen giebt es gewisse Zeiten, auf welchen vorzüglich seine Existenz beruht, während seine Anwesenheit in andern Zeiten auf seinem Besitz- thum nicht so nöthig ist. Abg. v. Lhie lau: Der Abgeordnete Todt stellte den Grundsatz auf, daß beiBerathung desBudjets fürdenStaats haushalt andere Grundsätze anzuwenden wären, als für den Haushalt eines Privatmannes, und daß dort zuvörderst zu untersuchen sei, welche Ausgaben unvermeidlich seien, um dar nach die Einnahmen zu reguliren, während der Privatmann umgekehrt seine Ausgaben nach seinen Einnahmen richte. Will ich das auch zugeben, obwohl ich wünschte, daß auch der Staat wie der Privatmann verfahre, so muß ich doch bemer ken, daß wir, wie ich glaube bereits genügend dargethan zu ha ben, die Ausgaben auch hinsichtlich des Provisoriums ebenfalls vorher in so weit genügend geprüft haben; übrigens bitte ich, darauf aufmerksam zu sein, daß bei der provisorischen Bewilli gung auf ein Jahr die nächsten beiden Jahre mit eingerechnet werden, daß also jede spätere Ausgabe nur nach der Höhe be willigt wird, nach welcher sie auf die drei Jahre festgesetzt ist. Hätten wir also eine Ausgabe von 100,000 Lhlr. für das nächste Jahr festgesetzt, und wir bewilligten für die drei Jahre nur 270,000 Thlr., so 'würden für die übrigen zwei Jahre nur 170,000 Thlr. gegeben sein. Wenn ferner der geehrte Abgeordnete meinte, es sei kein Unterschied zwischen einer ge zwungenen und gar keiner Bewilligung, so muß ich das auch in Abrede stellen; denn in diesem Sinne ist dann jede Steuer bewilligung erzwungen, weil wir nach derWerfassungsurkunde und unserer eigenen Ueberzeugung doch die Abgaben bewilligen müssen, die zum unbedingten Fortgänge des Staatshaushaltes nothwendig sind. Die Regierung hat das Recht, diese zu for dern, und wir haben die Pflicht, sie zu bewilligen, weil sonst der Staatshaushalt nicht fortgehen könnte. Wenn der Ab geordnete also diesen Zwang meint, so wird er allemal eintre ten, Sie mögen das Budjet prüfen oder nicht, da wir nie wer den sagen können, daß wir gar keine Abgaben mehr bewilligen wollen. Abg. v. Schaffrath: Nur zu Motivirung meiner Ab stimmung wollte ich mir einige Wotte erlauben. Ich werde nämlich gegen das Provisorium stimmen, und zwar theils aus den von den Abgeordneten Todt, Rewitzer und Joseph angege benen Gründen, theils weil alle von fast allen frühern Stände versammlungen ausgegangenen Wünsche und Bitten Um Ver meidung eines Provisoriums bisher vergeblich gewesen und die Zusagen der Regierung, den Landtag so zeitig einzuberufen, daß mit Grund die definitive Verabschiedung des Budjets erwartet werden könne, nicht in Erfüllung gegangen sind. Freilich würde eine Verweigerung des Provisoriums der Regierung einige Ver legenheit, wenigstens die bereiten, von tz. 103 der Verfassungs urkunde Gebrauch machen zu müssen, was sie nach meiner Ueber- zeugung nur ungern thun und dadurch bewogen werden würde, eine provisorische Abgabenbewilligung künftig gewiß nicht mehr eintreten zu lassen. Mit den Abgeordneten Metzler, Brockhaus und Tzschucke bin ich nicht darüber einverstanden, daß weder die Deputation, weder die Regierung, noch die Kammer an der Nothwendigkeit eines Provisoriums Schuld sei. Wer ist denn sonst daran Schuld? Etwa der blinde Zufall? und welcher Zu fall ist es, der es nöthig macht? Ist aber der Zufall nicht daran Schuld, so sind es Personen, und wenn und da weder die Kam mer, noch die Deputation, einzig und allein die Regierung, weil sie den'Landtag nicht zeitig genug einberufen hat. Die von den Abgeordneten aus dem Winckel, v. Gablenz und dem Herrn Staatsminister angeführten Gründe, daß ein Provisorium nie oder nur schwer zu vermeiden sein würde, beweisen zu viel, we nigstens nach den Beschlüssen früherer Ständeversammlungen, welche alle auf Wegfall des Provisoriums angetragen haben, und nach den eignen Zusagen der Regierung, denen jene heutige Behauptung direct widerspricht. Ich bin -nicht Mitglied der früher« Ständeversammlungen gewesen, wohl aber die Abge ordneten v. Gablenz und aus dem Winckel, achte sie aber hoch und bin mit ihren Beschlüssen, namentlich den hier einschlagen den, einverstanden. Wenn der Abgeordnete v. Gablenz meinte, diesmal hängen mehrere Finanzfragen mit dem ganzen Budjet zusammen, deren Erledigung erst abgewartet werben müsse, ehe eine definitive Bewilligung stattsinden könne, so beweist das zu viel, folglich gar nichts, weil solche Nebenfinanzfragen jedesmal bei jedem Landtage mit dem Budjet zusammenhängen, also das Provisorium nie vermieden werden könnte. Wenn ferner der Herr Bicepräsident und der Secretair Tzschucke meinten, daß
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