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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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und in der Wahrheit. Der Cuttus und der Glaube soll, nach der Ansicht des Herrn Abgeordneten v. Thielau, auf's innigste in Verbindung stehen mit dem Staate. Ich muß das leugnen. Die christliche Moral, das christliche Sittengesetz steht in unmit telbarer und innigster Verbindung mit dem Staate, nicht aber die Symbole und der Cultus. Die humanen Grundsätze des Christenthums sind die Stützen der Staatsverwaltung. Dem Cultus kann nur eine sehr untergeordnete Stelle gebühren; wie könnten sonst bei der völligen Verschiedenheit des christlichen Cultus die wesentlichsten Nachtheile für den Staat ausbleiben? Wenn ich mich recht erinnere, so hat am vorigen Landtage der Herr Abgeordnete v. Thielau der Emancipation der Juden das Wort geredet. Nun weiß ich allerdings nicht, auf welche Weise er sein damaliges Votum mit seiner jetzigen Aeußerung in recht fertigende Verbindung zu bringen gedenkt. (Beifallsgerausch auf der Tribüne.) Präsident Braun: Ich muß bitten, jede Kundgebung von Beifall oder Mißfallen zu unterdrücken, außerdem ich mich, der Landtagsordnung gemäß, bewogen sehen würde, die Gale rie räumen zu lassen. Abg. Oberländ er: Ich erkläre demnach schließlich noch einmal, daß ich zwar dem Ministerium nicht zum Vorwurf mache, daß dasselbe bei seinem bisherigen Verfahren in Bezug auf die Religionsübung und den Cultus der Deutsch-Katholi ken etwas gethan habe, was sich nicht durch die Vorschriften und die Worte der Werfaffungsurkunde rechtfertigen ließe; man kann dadurch gar Vieles rechtfertigen. Allein ich werde niemals sagen, daß es diese geistige Bewegung im Volksleben, wie gleichwohl seine Schuldigkeit gewesen wäre, auf irgend eine Weise begünstigt habe, oder auch nur passiv und unpar teiisch tolerirend verfahren fei; im Gegentheil muß ich sagen, daß es gegen dieselbe agirt und sie zu unterdrücken gesucht hat. Staatsminister v. Wietersheim: Herr Präsident, ich bitte um Erlaubniß, einige faktische Aeußerungen zu berichti gen und zu erläutern. Was zuvörderst die Erwähnung der Censur betrifft, so hat sich das betreffende Ministerium hierin ganz an die Vorschriften der bestehenden Gesetze gehalten. Es ist übrigens neuerlich Einleitung getroffen worden, um den Conflicten vorzubeugen, welche allerdings aus buchstäblicher Anwendung der bestehenden Censurgesetze auf den gegenwärti gen Fall hervorgehen können. Was die Erwähnung des Vor ganges" mit'dem Bretschneider'schen Buche betrifft, so muß sich das Ministerium allerdings vollständig dazu bekennen. Das Ministerium, welches der ehrenwerthe Abgeordnete das der Aufklärung genannt hat, hat stets geglaubt, daß das We sen der Aufklärung vor Allem in der Beförderung der Klarheit liege, aber nicht in einseitiger Erhöhung eines schon vorhande nen Enthusiasmus, der sich hier und da bis zur wirklichen Lei denschaft gesteigert hat. Jenes Buch berührt hauptsächlich die negative Seite der neuen Bewegung, und weil diese inmit ten einer protestantischen Bevölkerung in der That keiner Un terstützung bedurfte, indem sie überall und aus billigen und natürlichen Gründen den vollkommensten Anklang fand, schien es nicht angemessen, für diesen Enthusiasmus noch mehr zu thun. Es war aber noch ein anderer materieller Grund dabei wirksam. Dieses Buch war in einem andern Stadium dieser Bewegung geschrieben, als in dem, in welchem es verbreitet werden sollte. Es war vor dem Leipziger Glaubensbekennt nisse im Druck erschienen und konnte sich darauf gar nicht be ziehen. Es schien also aus einfachen Gründen nicht ange messen, ein Werk, welches sich auf eine frühere Epoche dieser so rasch vordringenden Bewegung bezog, unter dem Volke ver breiten zu lassen. Wenn der geehrte Abgeordnete bemerkte, daß man sich bei der Verweigerung der Kirchen nicht bloS passiv gehalten habe, so hat er allerdings Recht. Es find aber auch die Gründe dafür im Decrete bemerkt worden. Das Ministerium war hier gezwungen, aus der Passivität heraus zuschreiten, weil die Staatsbehörden in den Städten, wo man deshalb bei ihnen angefragt hatte, erklärten, daß sie auf Grund der Verfassungsurkunde ohne Genehmigung des Mi nisteriums eine Kirche nicht einräumen könnten. Darauf mußte eine Resolution erfolgen, und nachdem diese in etwa drei Städten ertheilt worden, würde es eine nicht zu rechtferti gende Inconsequenz und Ungleichheit gewesen sein, wenn man in den Städten, wo die Behörden nicht angefragt haben, wo man das Vorhaben aber durch öffentliche Blätter bekannt ge macht, dieses Unternehmen hätte gestatten wollen. Es wür den dann die andern Städte sich mit Recht über Ungerechtig keit und Willkür zu beschweren befugt gewesen sein. Abg. Metzler: Ich glaube, der Herr Abgeordnete v. Thie lau hätte besser gethan, wenn er dem Seite 728 des Berichts er sichtlichen Anträge der Deputation den seinigen nicht substituirt hätte. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß diejenigen, welche seiner Meinung nicht sein werden, bei ihrer Entgegnung ihre Gründe aus den Sympathien, welche sie für die Sache der Deutsch-Katholiken empfinden, entlehnen müssen. Dienatürliche Folge davon muß aber die sein, daß man sich zu einem Lobe der Regierung, zu dem Ausspruche eines directen Lobes wenigstens, allerdings nicht veranlaßt finden kann. Denn richtig bemerkt zwar der geehrte Abgeordnete, daß bei der Beurtheilung kirch licher Angelegenheiten der Staat sich über die Religionsparteien erheben müsse. Allein eben diese Sympathie bringt es mit sich, daß man oft in einer nicht fördernden Maaßregel eine hemmende Maaßregel erkennt. Der Herr Abgeordnete bezieht sich darauf, daß dieRegierung sich auf den höhernpolitischen Standpunktge? setzt habe und der Sache derDeutsch-Katholiken weder förderlich, noch hinderlich gewesen sei. Ich weiß nicht, ob die Handlungen der Regierung mit diesem Principe allenthalben konsequent über einstimmend gewesen sind. Ich weise hin auf das Verbot der Kirchenbenutzung. So gut, wie jetzt bei dem Provisorium aus gesprochen werden kann, daß die Gestattung der Benutzung der Kirchen lediglich dem Ermessen der Kirchengemeinde und der Kircheninspection zu überlassen sei, so, glaube ich, konnte die Re gierung auch die Verantwortung auf sich nehmen, die Sache, wie der technische Ausdruck ist, zu ignoriren, wenn eine Kirchenge-
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