Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mrinde sich berufen fühlte, ihrendeutsch-katholischenBrüderneine Kirche zeitweilig zu überlassen. Eine factische Anerkennung konnte daraus nicht gefolgert werden; denn gegen eine solche Folgerung kam wieder die Verfassungsurkunde zu statten. In dieser ist ausgesprochen, daß die Ausnahme und Anerkennung einer neuen Religionsgesellschaft lediglich durch ein Gesetz erfol gen könne. So wenig also aus dem Geringen, was die Staats regierung den Deutsch-Katholiken jetzt gestattet, die factische An erkennung derselben gefolgert werden kann, würdenauch aus dem etwas Mehrern präjudrcrellere Folgerungen nicht haben gezogen werden können. Der Herr Abgeordnete machte ferner darauf aufmerksam, daß vom Anfänge herein eine große Meinungsver schiedenheit zwischen den Deutsch-Katholiken stattgefunden, daß man diese zuvörderst einer Vereinigung habe zuführen müssen. Es ist aber in diesem Augenblicke noch darauf aufmerksam gemacht worden, daß auch dermalen noch man in Bezug auf das Glau- bensbekenntniß der ganzen deutsch-katholischen Dissidenten nicht zu einer bestimmten Einigung habe kommen können. Mit hin würde dieser Punkt auch jetzt gegen Erlassung eines Jnter- imisticums sprechen. Ich kann daher ein großes Gewicht auch auf dieses Moment nicht legen. Leugnen kann ich aber nicht, obwohl ich recht gern über diesen Vorwurfweggegangen wäre, so wie ich denn im Anfänge meiner Rede ausdrücklich gesagt habe, daß mir es lieber gewesen wäre, wenn der Herr Abgeordnete die sen Gegenstand nicht zur Sprache gebracht hätte, daß mich das Verbot der Ronge'schen Schriften, da ich wirklich einen zurei chenden Grund dafür nicht habe aufsinden können, schmerz lich berührt hat. Es liegt in dem einem Jeden angebornen Ge fühle der Gerechtigkeit, in dem Gebiete des Wissens Jedem die freie Meinungsäußerung zu gestatten. Verbot man nicht von vorn herein die ganze deutsch-katholische Bewegung, so konnte man auch ihre freie Meinungsäußerung nicht in Fesseln legen. Dasselbe findet statt in Betracht der verschärften Polizeimaaß- regeln gegen die Führer der deutsch-katholischen Bewegung.- Welchen Grund hat dies gehabt? War die deutsch - katholische Bewegung gefährlich für den Staat, für die Religiosität und für die Moral, so mußte sie gänzlich unterdrückt, auch nicht eine Handlung, welche zu ihrer Förderung gereichen konnte, gestattet werden. War das aber nicht der Fall, so finde ich es höchst be denklich, geschärfte Polizeimaaßregeln gegen die zu erlassen, welche von Gott sich dazu berufen glauben, ihren Mitbrüdern eine bessere Kenntniß beizubringen. Ich kann daher in das direkte Lob der Regierung nicht einstimmen; allein ich glaube auch, daß man der Regierung wenigstens nicht direkt einen Bor wurfmachen kann, weil sie in derVergünstigung für die Deutsch- Katholiken nicht weiter gegangen, als sie gegangen ist. Denn ich wiederhole es, die Regierung muß sich über die Religionspar teien stellen; sie muß sorgfältig zuvörderst die Unterlagen der neuen Kirche prüfen. Das hat sie gethan und ist in dem Augen blicke noch damit beschäftigt, und man kann daher vor der Hand noch nicht den Borwurf aussprechen, als ob sie geflissentlich der deutsch-katholischen Bewegung entgegenarbeiten wolle. Abg.v. Aezschwitz: Da,ich überzeugt bin, daß sowohl ll. 63. das bisherige Verfahren der hohm Staatsregierung in Betteff der Deutsch-Katholiken, als auch die Vorlage, welche die hohe Staatsrcgierung gegenwärtig in dieser Sache an uns gebracht hat, den Charakter derVerfassungstreueund einer weisen Mäßigung, im Sinne des bekannten Ausspruches Gamaliel's, an sich tragen, so vermag ich nicht, der Erklärung der geehrten Deputation, wie sie Seite 728 des Berichts enthalten ist, mich anzuschließen, sondern ich pflichte dem der fraglichen Erklärung substituirten Anträge des geehrten Abgeordneten v. Thielau bei. Lautete die Erklärung der Deputation einfach so: „daß hier unter von Seiten der Regierung die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden sind," so würde ich dem beipflichten können. Wenn aber der Zwischensatz hereinge bracht wird:„mindestens zu Gunsten derDcutsch-Ka- tholkken", so scheint ein Zweifel offen zu bleiben, womit ich mich nicht einverstehen kann. Abg. Klien: In materieller Beziehung habe ich den v.Thie- lauschen Antrag unterstützt, weil ich anfangs nicht wissen konnte, wohin die Unterstützungsfrage führen könnte. Ich habe ihn un terstützt, weil ich mit der Deputation in Beziehung auf den An trag S. 728 nicht einverstanden sein kann, indem sie doch in der Hauptsache sagt, daß die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden wären. Sie sagt nur, die Regierung habe größere Con- cessr'onen den Deutsch-Katholiken machen können. Hat sie aber das blos gekonnt, aber nicht gethan, so hat sie auch die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten. In formeller Beziehung würde es des gestellten Antrages nicht bedürfen und der geehrte Abgeord nete vielleicht mit mir einverstanden sein, wenn statt seines An trags eine doppelte Abstimmung eknträte, so daß über die Worte: „mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken" eine besondere Abstimmung stattfände. Ich weiß nicht, ob der Abgeordnete v. Thielau sich damit einverstehen will. Abg. v. Lhielau: Ich werde mich später darüber erklären. Vicepräsident Eisenstuck: Ichhabedenv.Thielau'schenAn trag unterstützt, ich werde auch dafür stimmen. Meine Gründe sind diese. Ich glaube, die Kammer kann nicht vorsichtig genug sein in der Beurtheilung dessen, was die Staatsregierung ohne ständische Zustimmung thut. Nun wohl, das ist geschehen; das können wir uns nicht bergen, daß ohne ständische Zustimmung die Staatsregierung mehrere Verfügungen zu Gunsten der Neu- Katholiken gemacht hat. Wohl, das hat sie gethan! Nachdem sie das gethan hat, haben die Stände dasRecht und die Verpflich tung, zu beurth eilen, ob sie bei dieser Handlung in ihrem Rechte gewesen ist. Sie ist in ihrem Rechte gewesen, wenn sie handelte, wie es die dringenden Verhältnisse geboten, und wenn sie das that in der Erwartung, daß es die Stände nachträglich genehmi gen würden. Da nun der v. Lhielau'sche Antrag lediglich darauf geht, daß die Kammer diese nachträgliche Genehmigung aller von der Regierung getroffenen Verfügungen ausspreche, so kann man mit diesem Anträge nur einverstanden sein. Nicht einver stehen kann ich mich aber, wenn von der Deputation noch ein m- L* .
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder