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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auf einem abgeschlossenen Gebiete steht, und wenigstens bei uns gewiß keine Eroberungen macht. Abg. Brockhaus: Es scheint mir nicht zu leugnen zu sein, daß in dem Verfahren der hohen Staatsregierung in Be ziehung auf die Deutsch-Katholiken ein gewisses Schwanken und eine gewisse Unsicherheit geherrscht hat. In einiger Hinsicht ist vielleicht, wie der Abgeordnete v. Lhielau dargethan hat, Manches zugestanden worden, was streng genommen nicht hätte gebilligt werden sollen; ich glaube aber auch, daß in anderer und mehrfacher Beziehung die Regierung in der Weise, wie es der Abgeordnete Todt angedeutet hat, hätte weiter gehen können, als sie gethan. Dieses Schwanken und diese Unsicherheit hat die Staatsregierung in vielen Fällen gezeigt, und wenn z. B. hier bei die Polizei erwähnt worden ist, so bin ich der Ansicht, daß sich dieselbe hier und da zu viel um die Sache gekümmert, und wo sie sich hätte einmischcn sollen, sie es nicht gethan hat. Dies Letztere beziehe ich darauf, daß, wenn einmal Versammlungen gestattet waren, wie es in Leipzig und Dresden der Fall war, bei denselben für die Aufrechthaltung der äußern Ordnung hätte besser gesorgt werden sollen und müssen, als in der Khat gesche hen ist. Hinsichtlich der Presse ist die Regierung hierbei auch von großer Inconsequenz nicht freizusprechen. Sie hat Man ches gestattet, ohne daß man wußte, weshalb, und mehrere Schrif ten verboten, ohne daß ein ausreichender Grund vorhanden war. Um nur Eins anzusühren, so habe ich nie begreifen können, wie die Concession zu einer Zeitschrift, die dem Deutsch-Katholkcis- mus gewidmet sein sollte, verweigert werden konnte, weil man glaubte, durch die Concession einer Zeitschrift eine Anerkennung der Kirche auszusprechen. Was diese Zeitschrift enthalten ha ben würde, ist in andern sächsischen censirten Blättern, ohne An stand zu finden, mitgetheilt worden; aber in einem befondern Blatte durste es nicht erscheinen. Indessen die Verhältnisse scheinen mir die Regierung sehr zu entschuldigen. Es war diese neue Bewegung in der katholischen Kirche eine so eigenthümlich großartige Erscheinung, daß ein Schwanken in den Maaßregeln hierbei sich wohl erklären und rechtfertigen läßt, und ich möchte es wenigstens der Regierung nicht zum Vorwurfe machen, daß sie sich aus Rücksicht auf die Verfassung gescheut hat, weiter zu gehen. Möchte sie die Verfassungstreue, die sie hier gezeigt hat, auch in allen künftigen Fällen zeigen! Daß sie namentlich tz. 88 der Verfassungsurkunde nicht angewendet, was der Abge ordnete Tzschucke zu wünschen schien, möchte ich ihr auch nicht zum Vorwurfe machen; ich danke ihr vielmehr dafür, daß sie es nicht gethan. Nach Lage der Sache kann ich daher nicht geneigt sein, auch nur indirect den Tadel auszusprechen, der mir in der Erklärung, wie sie unsere Deputation vorschlägt, zu liegen scheint; aber auch ein direktes Lob, wie cs in dem Anträge des Abgeordneten v.Thielau enthalten ist, mag ich nicht votiren, und ich halte dafür, daß die Kammer am besten thut, sowohl den An trag der Deputation, als den v. Thielau'schen abzulehnen. Der Deputation wird an ihrem Anträge kaum viel gelegen sein, da sie selbst erwähnt, daß nur die Staatsrcgierung eine Erklärung indiesem Sinnegewünscht; die Staatsregierung aber wird ihrer seits keinen besonder» Werth mehr darauf legen, da ja in der Kammer so manche Stimmen zu ihren Gunsten laut geworden sind. Ich werde deshalb gegen beide Anträge stimmen. Abg. Schäffer: Es ist Anstoß genommen worden an der Seite 728 im Bericht niedergelegten Ansicht der Deputa tion, und namentlich ist in den Worten: „mindestens zu Gun sten der Deutsch-Katholiken" ein Vorwurf, der von Seiten der Deputation der Staatsregierung hat gemacht werden sollen, gefunden worden. Als Mitglied der Deputation erlaube ich mir meine Ansicht hierüber zu erkennen zu geben. Keineswegs soll diese Ansicht, welche in dem Deputationßgutachren nieder gelegt ist, und die allerdings, wie ein geehrter Redner vorhin erwähnte, nur aus besondern Gründen hineingekommen ist, einen Vorwurf enthalten. Die Deputation ist vollkommen versichert, daß die hohe Staatsregierung in dieser Angelegen heit mit der größten Ruhe, mit der kältesten Besonnenheit zu Werke gegangen ist, und sich durchaus nicht von leidenschaft lichen augenblicklichen Aufwallungen, welche bei dieser Ange legenheit oft stattsinden, hat hinreißen lassen. Es ist dies aller dings zu verwundern, und es wäre die Staatsregierung sehr zu entschuldigen gewesen, wenn sie diesen Sympathien, welche sich so lebendig im Volke regten, einigen Raum gegeben hätte. Allein sie hat das nicht gethan. Wenn nun in dieser Ansicht, welche die Deputation ausgesprochen hat, noch die Worte hin- zugefügt worden sind: „mindestens zu Gunsten der Deutsch- Karholiken nicht", so scheint dies mehr eine Verstärkung der vorangegebenen Ansicht und Ueberzeugung zu sein, die die De putation zu erkennen gegeben hat, als daß dieselben einen Tadel haben darlegen sollen. Dieser Ausdruck und diese Wendung soll nichts Anderes sagen und andeuten, als: es habe die Staats regierung die durch die Verfaffungsurkunde vorgeschriebenm Schranken nicht einmal in Betreff der Deutsch-Katholiken überschritten. (Staatsminister v. Falkenstein tritt ein.) Dies ist der Sinn, der dieser Ansicht unterzulegen ist und von dem wenigstens ich meinerseits in der Deputation ausge gangen bin. Sonach würde es wohl zweckmäßiger sein, wenn die geehrte Kammer eine Ansicht darüber zu erkennen geben will, sich der Fassung, welche der Deputationsbericht über die sen Punkt enthält, anzuschließen. Indem die Deputation diese Ansicht zu erkennen gegeben hat, so steht der Deutung dersel ben, welche der Kammer so eben vorgelegt worden ist, keines wegs der Wunsch entgegen, welchen die Deputation noch über dies und ausdrücklich an den Tag gelegt hat; denn sie hat etwas weiter nicht zu erkennen geben wollen, als daß die Staats regierung die Grenzen der Verfaffungsurkunde nicht überschrit ten habe. Und dies ist eine Aeußerung, ein Unheil, welches ganz selbstständig, ohne irgend eine Beziehung dasteht. Außer dem hat nun aber die Deputation noch einen Wunsch gehabt, und zwar den, daß die Staatsrcgierung in dieser Angelegen heit noch etwas weiter hätte mögen gegangen sein. Siekonnte diesen Wunsch hegen, weil dieDeputation in ihren sammtlichm
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