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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Katholiken" sehr auffallend gewesen sind; denn in dem Worte „mindestens" liegt immer ein Gegensatz, welcher, wie nicht zu verkennen ist, bedenklich erscheint, denn er sagt, was hier ge schehen, sei sonst nicht immer der Fall. Da nun das Majoritäts gutachten dahin ausgefallen ist, diese Worte wegzulassen, so er kläre ich, daß ich für die Deputation stimmen werde. Abg. Todt: Da ich Mitglied der Deputation bin, so ge statte ich mir meinerseits noch einige kurze Zusätze zu dem zu machen, was bereits andere Mitglieder derKammer zur Verthei- digung unsers Gutachtens gesagt haben. Eigentlich haben sich drei Ansichten geltend gemacht: ein Abgeordneter will gar keine Erklärung ausgesprochen wissen; nach Andern soll ein bestimm ter Dank, eine Billigung mit der Erklärung verbunden werden; die dritte Meinung ist die der Deputation. Was die erste Ansicht anlangt, daß gar keine Erklärung abgegeben werden soll, die, wenn ich nicht irre, vondemAbgeordneten Brockhaus ausgespro chen worden ist, so hätte ich meinerseits dagegen gar nichts einzuwenden, wenn nicht von derRegierung selbst, wie schon von dem Herrn Referenten mehrfach angeführt worden ist, eine Er klärung gewünscht worden wäre. Wenn die Regierung ihr Ver langen selbst aufgiebt, so glaube ich, kann auch die Kammer eine Erklärung unterlassen. Daß aber die Deputation Gründe gehabt hat, eine Erklärung abzugeben, und der Kammer vorzuschlagen, daß sie dieser Erklärung sich anschließen möge, das geht aus dem jetzt Gesagten hinreichend hervor. Was die zweite Meinung an langt, so liegt diese im v.Thielau'schen Anträge. Dieser ist nun zwar immittelst zurückgenommen worden. Ich muß aber in Be zug darauf trotz dem bemerken, daß ich nun und nimmermehr mich demselben hätte anschließen können und daß, wenn ich auch dem jetzt veränderten Deputationsantrage beistimme, ich damit nicht ausgesprochen haben will, als ob ich, im Sinne jenes An trags, alles das billigen könne und wolle, was von derRegierung in dieser Angelegenheit geschehen oder nicht geschehen ist. Es ist vorhin geäußert worden, es erführen ja hier alle Maaßregeln der Regierung Tadel. Das muß ich aber leugnen; denn sehr Vieles, was von der Regierung ausgeht, ist von uns, und zwar unisono, gebilligt worden. Es läßt sich also dies nicht als eine bestehende Regel aufstellen. Wenn man aber bei dem vorliegen den Gegenstände Tadel ausgesprochen hat, so glaube ich, lagen dazu wohl einige Gründe vor. Ich wiederhole nochmals, es kommt mir nicht in den Sinn, der Regierung Vorwürfe zu ma chen, wenn sie an der Verfassung hängt; ich würde das für eine konstitutionelle Sünde halten. Allein, meine Herren, dafür kann ich auch nicht sein, daß Maaßregeln der Regierung, wie die folgenden sind, von uns noch mit einem besondern Danke gekrönt werden sollen. Es ist z. B. den Deutsch-Katholiken von der Re gierung der Gebrauch der Aula der Universität Leipzig und zwar auf eine Weise untersagt worden, die in der That ihren Grund und Boden kaum in der Verfassungsurkunde suchen kann. Es ist die Aula keine Kirche, und hier handelt es sich zunächst doch nur darum, daß die Regierung zu vermeiden hatte, den Deutsch- Katholiken eineKirche einzuräumen. Es istferner ein katholischer Priester, und zwar der, der der deutsch-katholischen Bewegung zuerst das Leben gegeben hat, Johannes Ronge selbst, noch vor Kurzem, als er hier in der Residenz war, von der Polizei förmlich umstrickt worden. War das auch durch die Verfassungsmkunde geboten? Dafür also Dank auszusprechen, dazu könnte ich mich nicht entschließen. Ein Abgeordneter hat zwar behauptet, das liege an den Unterbehörden; ich sage aber: Nein.' Daß jene Umstrickung stattgefunden hat, ist keine Maaßregel der Unter behörden, sie ist vielmehr durch eine Verordnung des Ministe riums selbst angeordnet worden. Hierfür einen Dank auszuspre chen, würde den Sympathien des Volks entgegen sein. Man hatzwar vorhin geäußert, daß die Regierung auf die Sympathien des Volks etwas nicht geben könne. Ich will dahingestellt sein lassen, ob sie das nicht gekonnt hätte; denn die Sympathien des Volks sind hier nichts Anderes, als eine Kundgebung der öffent lichen Meinung, und ob diese nicht auch von der Regierung zu beachten ist, lasse ich, wie gesagt, sehr dahingestellt sein. Mag es aber sein, daß die Regierung auf die Sympathien des Volks und auf die öffentliche Meinung nichts giebt, i ch glaube nicht in diesem Falle zu sein, ich glaube im Gegentheil, ich würde mit meinen Wählern, die mich hierher gesendet haben, in Widerstreit kommen, wenn ich mich anders erklärte, als ich mich erklärt habe, indem ich darauf aufmerksam machen muß, daß (nach dem De putationsberichte) die Mehrzahl der Städte, die ich hier spcciell zu vertreten habe, geradezu um vollständige Anerkennung der Deutsch-Katholiken gebeten, mithin ihre Anhänglichkeit für die selben ausgesprochen haben. Ich weiß recht wohl, daß jeder Ab geordnete seiner eignen Ueberzeugung zu folgen hat, freue mich aber, daß meine Ueberzeugung gerade eine solche ist, die in diesem Falle mit der meiner Wähler übereinstimmt. Wenn ich übrigens nun noch einmal aufdie Frage zurückkomme, ob es für die Stande wünschenswerth sei, eine nachträgliche Genehmigung der von der Regierung ergriffenen Maaßregeln auszusprechen, so glaube ich bei allen frühem Landtagen, vielleicht auch beidem jetzigen schon, zu erkennen gegeben zu haben, daß ich keineswegs ein Freund der nachträglichen Genehmigungen bin. Jndeß habe ich doch gesehen, daß diejenigen Herren, welche heute meine Meinung so sehr angreifen, in mehrer» Fällen schon diese Meinung verthei- digt haben, und zwar in Fällen, wo es vielleicht bedenklicher ge wesen ist. In dem vorliegenden Falle hätte die Regierung den Ständen gegenüber ihre Maaßregel recht gut (soll ich sagen) ret ten können. Hätte sie irgend ein Zugeständniß, welches unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verfassungsmkunde einigem.Zweifel unterlegen hätte, den Deutsch-Katholiken ge macht, so hätte sie es mit dem Vorbehalt der nachträglichen Ge nehmigung machen können, und falls diese Genehmigung nicht ausgesprochen worden wäre, hätte es wieder zurückgenommen werden können. Es sind aber Maaßregeln der Regierung nach träglich zu genehmigen gewesen, wo kein Rücktritt möglich war, wo also ein förmlicher moralischer Zwang angewendet wurde. Und solche Maaßregeln sind von den Deputirten, die meiner Meinung heute entgegentreten, vorzugsweise bcvorwortet wor den! Dies noch zur Aufllärung jenes schon früher besprochenen Mißverständnisses.
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